17. Januar 2011
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Die Premiere war ein Erfolg: Rund 60 inhaltlich meist
hochwertige Beiträge aus dem öffentlichen Forum lagen den
Mitgliedern der Projektgruppe Datenschutz und
Persönlichkeitsrechte in ihrer Sitzung am 17. Januar 2011 vor.
Erstmals hatte sich eine Projektgruppe mit fünf Fragen gezielt
an die interessierte Öffentlichkeit gewandt. Thema war die
Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener
Daten. "Gerade weil das Thema recht komplex war, sind wir über
die Qualität der Hinweise von Bürgerinnen und
Bürgern sehr erfreut und bedanken uns dafür", sagte der
Vorsitzende der Projektgruppe Manuel Höferlin (FDP).
Mangel an Information und Transparenz
Die
Diskussion der Beiträge machte deutlich, dass insgesamt
Unzufriedenheit über die derzeitige Situation herrsche. Da es
an Information und Transparenz fehle, wisse niemand genau, was mit
seinen Daten geschehe und welche Konsequenzen sein Handeln habe,
hieß es. Das erzeuge ein allgemeines Unwohlsein bei den
Bürgerinnen und Bürgern. Andererseits wüssten sie
sehr genau, dass das Einkaufen im Internet oder das Agieren in
sozialen Netzwerken ohne Preisgabe persönlicher Daten nun
einmal keinen Sinn mache. Die Mitglieder der Projektgruppe zeigten
sich beeindruckt von dem sehr differenzierten Verständnis der
Problematik in den Forenbeiträgen.
Weiteres Thema der Diskussion war die Frage nach dem Schutz der
Persönlichkeitsrechte im Internet. Was tun, wenn immer mehr
Menschen journalistischen Tätigkeiten nachgingen, wie das
Veröffentlichen von Texten und Bildern? Wie kann hier ein
angemessener Schutz der Betroffenen gewährleistet sein?
Würden nicht immer mehr Menschen ohnehin zu "Personen der
Zeitgeschichte", weil sie Persönliches im Internet
preisgäben? Einige Mitglieder wünschten sich zu diesen
Fragen Antworten im Bericht der Kommission. Andere warnten, sich
nicht zu sehr mit Detailfragen aufzuhalten, sondern eher in
größeren Linien zu denken.
Erheben und Verwenden von Daten - ein
Unterschied
Im weiteren Verlauf der
vierstündigen Sitzung beschäftigte sich die Projektgruppe
mit ihrem Text für den Zwischenbericht. Zum Kapitel
"Prinzipien, Ziele, Werte" wiesen einige Mitglieder darauf hin,
dass der Personenbezug bei der Erhebung von Daten manchmal noch gar
nicht deutlich werde. Erst das Verknüpfen der Daten zu
Profilen mache sie zu sensiblen Daten bezüglich des
Persönlichkeitsrechtes. Daher gebe es einen Unterschied
zwischen dem Erheben und dem Verwenden der Daten. Auch in diesem
Bereich gebe es allerdings nicht nur Risiken, sondern auch Chancen:
So seien manche Verknüpfungen von Daten zu Profilen durchaus
im Sinne der Verbraucher und machten den Alltag leichter.
Monopole bisher immer temporär
Zum
nächsten Kapitel "Grundprinzipien des Datenschutzrechtes"
entwickelte sich eine Diskussion zur Freiwilligkeit bei der
Preisgabe von persönlichen Daten, wenn es sich um Angebote
handelt, die Monopole im Netz haben: Ist es zum Beispiel wirklich
eine freiwillige Einwilligung, wenn man sich bei einem sozialen
Netzwerk anmeldet, zu dem es kaum eine Alternative gibt, weil dort
alle Freunde sind? Dagegen argumentierten einige Mitglieder, dass
solche Monopole bisher stets temporär gewesen seien. Man
dürfe wegen des Datenschutzes keine Geschäftsmodelle
einschränken, da dies dann ohnehin nur nationale Unternehmen
träfe. Zudem könne dies auch der Wettbewerb regeln, zum
Beispiel könne ein Unternehmen mit guten Datenschutzstandards
punkten und so seine Marktposition verbessern.