25. März 2011
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Immaterialgüterrecht statt geistiges
Eigentum?
Bereits in der Öffentlichen
Anhörung zum Urheberrecht habe es den Vorschlag gegeben, auf
die Bezeichnung "geistiges Eigentum" zugunsten von
"Immaterialgüterrecht" zu verzichten, hieß es von Seiten
einiger Mitglieder in der Projektgruppe. Mit den digitalen
Möglichkeiten der Vervielfältigung und Verbreitung von
Inhalten müsse man anerkennen, dass sich der Umgang mit
Texten, Musik oder auch Ideen verändere. Dies könne man
mit einem "preußischen Kampfbegriff" nicht mehr
abbilden.
Kreative Leistung nicht abwerten
Andere
Mitglieder warnten davor, Trends hinter her zu rennen und auf
bewährte und historisch gewachsene Begrifflichkeiten zu
verzichten. Zudem dürfe man im Sinne der Urheber nicht
einfach kreative Leistungen abwerten, nur weil die
Möglichkeiten der Verbreitung sich verändert hätten.
Mit diesem Problem werde man nicht fertig, indem man griffige und
gängige Formulierungen über Bord werfe. Die Projektgruppe
einigte sich darauf, die kontroverse Debatte im Zwischenbericht
widerzuspiegeln. Eine Gruppe von Mitgliedern wird dazu einen
Textvorschlag machen.
Neue Ansätze
Die anschließende
Diskussion befasste sich mit einem vorgelegten Text zu neuen
Ansätzen für den Umgang mit öffentlichen
Gütern, zu denen auch Wissen oder Informationen gezählt
würden. Darin heißt es, dass das Urheberrecht letztlich
zu einer Verschwendung der kostbaren Ressource Wissen führe,
da weniger Menschen Informationen und Wissen nutzen könnten,
wenn diese durch das Urheberrecht Eigentumsrechte verliehen
bekämen.
Einige Projektgruppenmitglieder widersprachen diesem Gedanken. Man
könne Informationen und Wissen nicht mit öffentlichen
Gütern wie frischer Luft vergleichen. Schließlich
bildeten sie die Grundlage wirtschaftlicher Entwicklung, für
die es gewisse eigentumsrechtliche Bedingungen gebe. Hier
gebe es grundlegende Unterschiede in der Betrachtungsweise. Die
Projektgruppe einigte sich darauf, den Text zunächst in einer
Runde von Fraktionsreferenten erneut diskutieren und gegebenenfalls
umformulieren zu lassen.
Eingaben der interessierten Öffentlichkeit auf
www.enquetebeteiligung.de
Im letzten Teil der
Projektgruppensitzung diskutierten die Mitglieder die
Verfahrensweise mit den Eingaben des 18. Sachverständigen, der
interessierten Öffentlichkeit, über die
Beteiligungsplattform www.enquetebeteiligung.de.
Man einigte sich darauf, dass die Ergebnisse für den
Zwischenbericht aufgegriffen würden. Eine Gruppe von
Sachverständigen erklärte sich bereit, die eingereichten
Vorschläge zu einem Text zu verarbeiten, der Teil des
Zwischenberichts werden könne.