Seit Jahren wird in Deutschland über
die Vor- und Nachteile eines Kinderwahlrechts
diskutiert. Am 11. September
2003 hatten Abgeordnete
aller
Fraktionen den Antrag „Mehr Demokratie
wagen durch ein Wahlrecht
von Geburt an” in den Bundestag
eingebracht. Sie forderten ein Wahlrecht
für Kinder, das jedoch bis zu
deren Volljährigkeit von den Eltern
auszuüben
sei. Der Antrag wurde
abgelehnt.
Im Juni 2008 starteten
46
Abgeordnete einen erneuten Anlauf
und forderten die Regierung
auf,
ein Gesetz zur Einführung
eines
Kinderwahlrechts vorzulegen.
Die Initiatoren wollen erreichen,
dass die Politik künftig stärker
die Interessen der nachwachsenden
Generationen berücksichtigt. Altbundespräsident
Roman Herzog,
ein erklärter Befürworter des Kinderwahlrechts,
befürchtet angesichts
des demografischen Wandels ansonsten
eine Übermacht der Älteren.
Die Gegner sehen dagegen
ebenso wie das Bundesverfassungsgericht
eine Absenkung der bestehenden
Altersgrenze
beim Wahlrecht
nicht als geboten an. Kinder selbst
seien politisch nicht urteilsfähig. Den
Eltern je Kind eine Zusatzstimme zu
geben, verstoße wiederum gegen die
demokratische Grundregel, nach der
jeder Wähler nur eine Stimme habe.
Die Kritiker, die bislang deutlich in
der Mehrheit sind, verweisen zudem
auf ganz praktische Probleme, wenn
die Eltern in ihrer Wahlentscheidung
nicht übereinstimmen.
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Erschienen am 19. November 2008