Es ist wie ein Fanal, als am Abend
des 27. Februar 1933 der Reichstag
in Flammen steht — die Machtübernahme
durch die Nationalsozialisten
liegt knapp vier Wochen zurück.
Das als Instrument für den Weg zur
Macht genutzte, aber in seiner Funktion
von den nazionalsozialistischen
Abgeordneten stets bekämpfte Parlament
hat nun auch äußerlich sichtbar
großen Schaden genommen. Am Tatort
wird der niederländische Kommunist
Marinus van der Lubbe festgenommen.
Er will den Brand „aus Protest”
gelegt haben. Die neuen Machthaber
konstruieren die Theorie einer kommunistischen
Verschwörung. Schon
am nächsten Tag wird die sogenannte
Reichstagsbrandverordnung erlassen,
die die Grundrechte der Weimarer Verfassung
außer Kraft setzt und der
Willkürherrschaft der Nationalsozialisten Tür und Tor öffnet. Innerhalb
von wenigen Wochen werden rund
40.000 politische Gegner verhaftet
oder ermordet.
Trotz der beispiellosen Welle
von Verhaftungen und obwohl kommunistische
und sozialdemokratische
Zeitungen nicht mehr erscheinen dürfen,
verfehlen die Nationalsozialisten
bei den Reichstagswahlen im März
1933 mit 43,9 Prozent der Stimmen die
absolute Mehrheit. Doch der Fahrplan
zur Zerstörung der Demokratie läuft
weiter. In der Krolloper, die dem ausgebrannten
Reichstagsgebäude gegenüber
liegt, besiegeln die nationalsozialistischen
Abgeordneten mit den
Stimmen der bürgerlichen Parteien
(unter anderem DNVP, Zentrum und
BVP) das Ende der Demokratie: Unter
massivsten Einschüchterungen, gegen
die Stimmen der Sozialdemokraten und
unter Ausschluss der untergetauchten,
verhafteten oder ermordeten kommunistischen
Abgeordneten beschließt der
Reichstag das „Ermächtigungsgesetz”,
jenes „Gesetz zur Behebung der Not von
Volk und Reich”, das es Reichskanzler
Adolf Hitler ermöglicht, neue Gesetze,
Gesetzes und Verfassungsänderungen
ohne Zustimmung des Parlaments zu
beschließen.
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Erschienen am 24. September 2008
Nationalsozialismus
Informationen zum Reichstagsbrand und zur Zeit des
NS-Regimes unter:
www.dhm.de/lemo/html/nazi