Das erste Datenschutzgesetz
weltweit wird vom Bundesland
Hessen verabschiedet.
Es schützt die elektronisch verarbeiteten
Daten vor dem Zugriff
Unbefugter.
Das Bundesdatenschutzgesetz
regelt den Schutz personenbezogener
Daten. Die Novelle
1990 legt fest, dass staatliche
Stellen diese nur auf Grundlage
eines Gesetzes verwenden dürfen.
Erster Bundesbeauftragter
für Datenschutz wird Hans Peter
Bull (Bild links). Der Bundestag
wählt den Datenschutzbeauftragten
ab jetzt alle fünf Jahre.
Im Volkszählungsurteil
leitet das Bundesverfassungsgericht
das „Recht auf informationelle
Selbstbestimmung” aus Art. 1
und 2 des Grundgesetzes ab.
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz
erweitert das Recht zu
wissen, wer welche Daten zur
eigenen Person verarbeitet, auf
die Bestände eines aufgelösten
Geheimdienstes.
Infolge der Terroranschläge
vom 11.9.2001 greift der Staat
mit umfangreichen „Sicherheitspaketen”
massiv in die Privatsphäre
ein, unter anderem durch die
Erweiterung der Rasterfahndung.
Der biometrische Reisepass
wird eingeführt, in dem das
Passfoto auf einem Chip gespeichert
ist. 2010 wird voraussichtlich
der elektronische Personalausweis
folgen.
Das Bundesverfassungsgericht
Ikreiert im Urteil zu Online-Durchsuchungen das Grundrecht
auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”.