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Gültig ab: 11.11.2008 10:19
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Datenschutz

Die Prinzipien

In Deutschland hat jeder ein Recht auf Auskunft, Benachrichtigung, Einwilligung und Widerspruch, was die Verwendung seiner persönlichen Daten betrifft. Jeder, unabhängig von Alter, Wohnsitz und Nationalität, hat ein Recht zu erfahren, woher die Daten, die zu seiner Person gespeichert werden, stammen und an wen sie weitergegeben werden. Wollen Behörden und Unternehmen die Daten an andere Stellen übermitteln, müssen sie alle Betroffenen benachrichtigen. Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur dann erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn dies gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist oder wenn der Betroffene dazu freiwillig seine Einwilligung schriftlich erklärt hat. Dabei hat jeder das Recht, einer Nutzung oder Verarbeitung seiner freiwillig abgegebenen Daten zu widersprechen.

Grundlegend ist das Prinzip der Zweckbindung: Behörden und Unternehmen dürfen personenbezogene Daten nur zu den Zwecken verarbeiten, für die sie erhoben beziehungsweise gespeichert worden sind. Allerdings gibt es Ausnahmen: Eine nicht zweckgebundene Verarbeitung ist erlaubt, wenn eine Rechtsvorschrift eine andere Verarbeitung vorsieht, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder es offensichtlich im Interesse des Betroffenen liegt. Wenn Daten allgemein zugänglich sind oder veröffentlicht werden dürfen, dürfen sie ebenfalls verwendet werden. Auch zur Verfolgung von Straftaten, für die Forschung oder wenn die Rechte anderer schwerwiegend bedroht sind, ist eine Verwendung erlaubt. Unternehmen dürfen bestimmte, gesetzlich eng umrissene Kundendaten außerdem für Zwecke der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten. 

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Erschienen am 19. November 2008


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