In
Deutschland hat jeder ein Recht
auf Auskunft, Benachrichtigung,
Einwilligung und Widerspruch, was
die Verwendung seiner persönlichen
Daten betrifft. Jeder, unabhängig
von Alter, Wohnsitz und
Nationalität, hat ein Recht zu erfahren,
woher die Daten, die zu
seiner Person gespeichert werden,
stammen und an wen sie weitergegeben
werden. Wollen Behörden
und Unternehmen die Daten an andere
Stellen übermitteln, müssen
sie alle Betroffenen benachrichtigen.
Personenbezogene Daten dürfen
grundsätzlich nur dann erhoben,
verarbeitet und genutzt werden,
wenn dies gesetzlich ausdrücklich
erlaubt ist oder wenn der Betroffene
dazu freiwillig seine Einwilligung
schriftlich erklärt hat. Dabei hat jeder
das Recht, einer Nutzung oder
Verarbeitung seiner freiwillig abgegebenen
Daten zu widersprechen.
Grundlegend ist das Prinzip
der Zweckbindung: Behörden und
Unternehmen
dürfen personenbezogene
Daten nur zu den Zwecken verarbeiten,
für die sie erhoben beziehungsweise
gespeichert worden sind.
Allerdings gibt es Ausnahmen:
Eine
nicht zweckgebundene Verarbeitung
ist erlaubt, wenn eine Rechtsvorschrift
eine andere Verarbeitung
vorsieht,
wenn der Betroffene eingewilligt
hat oder es offensichtlich
im Interesse
des Betroffenen
liegt.
Wenn Daten allgemein zugänglich
sind oder veröffentlicht werden dürfen,
dürfen sie ebenfalls verwendet
werden. Auch zur Verfolgung von
Straftaten, für die Forschung oder
wenn die Rechte anderer schwerwiegend
bedroht sind, ist eine Verwendung
erlaubt. Unternehmen
dürfen
bestimmte, gesetzlich eng umrissene
Kundendaten
außerdem
für Zwecke
der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung
verarbeiten.
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Erschienen am 19. November 2008