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7. Mai 2012

Open Data - welche Daten sollten öffentlich verfügbar sein?

Open Data, die öffentliche Verfügbarkeit von Daten nach bestimmten Kriterien, stand im Mittelpunkt der Sitzung der Projektgruppe Demokratie und Staat am 7. Mai 2012. Wer sollte seine (Roh-)Daten in maschinenlesbarer Form veröffentlichen? Wie können die Schutzinteressen Dritter berücksichtigt werden? Für welche Daten macht eine Veröffentlichung keinen Sinn?

Beispiel Fahrplandaten

Das Beispiel des Fahrplanes der Deutschen Bahn machte es deutlich: Die Ankunfts- und Abreisedaten sind zwar öffentlich zugänglich, dennoch sind sie nicht maschinenlesbar und können so nicht für andere Anwendungen genutzt werden. Hier gebe es ein öffentliches Interesse an diesen Daten, so die Meinung einiger Mitglieder der Projektgruppe, damit zum Beispiel eine unternehmensunabhängige Software den kürzesten Weg von A nach B ausrechnen könne.

Doch wo liegen die Grenzen einer Veröffentlichungspflicht? Soll sie lediglich für die öffentliche Hand gelten? Sollten nur Daten veröffentlicht werden, die in Zukunft anfallen oder sollten sie auch rückwirkend zur Verfügung gestellt werden können? Welche Grenzen gilt es zu beachten?

Welches Verfahren soll gelten?

Die Mitglieder tauschten sich darüber aus, dass es in der Diskussion nicht zuletzt darum gehe, sich über geeignete Kriterien und Verfahren zur Veröffentlichung von Daten Gedanken zu machen. Zudem könne man die vielfältigen Erfahrungen mit den bestehenden Informationsfreiheitsgesetzen mit in die Überlegungen einbeziehen. Auch hier gehe es um größere Transparenz zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger.

Keine Einigung bei Open Government

Bei der weiteren Textarbeit beschäftigten sich die Mitglieder mit einem Absatz im Kapitel "Judikative in der vernetzten Gesellschaft", in der es um die PGP (Pretty Good Privacy)-Verschlüsselung geht. Man müsse dafür sorgen, dass es eine verstärkte  Nutzung dieser praxistauglichen Möglichkeit gebe, sensible Texte zu schützen, hieß es.

Bei den Texten zu "Open Government" und "Strukturwandel der Öffentlichkeit" konnte die Projektgruppe zunächst keine Einigung erzielen. In einer der nächsten Sitzungen werden die Themen daher erneut aufgerufen. Zudem einigte man sich darauf, einen weiteren Text zum Thema Meinungsbildung, Manipulation und Mobbing im Netz zu verfassen.

Parallel rufe man die interessierte Öffentlichkeit auf, Vorschläge für Handlungsempfehlungen zu allen Themengebieten auf der Beteiligungsplattform  www.enquetebeteiligung.de zu hinterlegen. Die nächste Sitzung der Projektgruppe soll voraussichtlich am 21. Mai 2012 um 10 Uhr stattfinden.




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www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Demokratie_und_Staat/PGDUS_2012-05-07/PGDUS_2012-05-07_Bericht/index.jsp

Stand: 07.05.2012