Hauptnavigation & Schnellsuche


22. Oktober 2012

Projektgruppe diskutiert Zukunft des Rundfunks

In der Sitzung der Projektgruppe Kultur, Medien, Öffentlichkeit am 22. Oktober 2012 drehte sich alles um das Medium Rundfunk: Die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sender, des Auslandsrundfunks und die Rolle von Internet-Plattformen standen auf der Tagesordnung.

Rundfunk im Internet

Hörfunk und Fernsehen werden heute zunehmend auch über das Internet übertragen. Anders als bei der Sendung über das Funknetz herrscht hier kein Mangel an Frequenzen, jedes Angebot kann verbreitet werden. Ob daraus auch folgt, dass die bestehende duale Rundfunkordnung – das Nebeneinander öffentlich-rechtlicher und privater Anbieter – einer grundlegenden Reform bedarf, ist umstrittenen. Die Diskussion darüber wird die Projektgruppe fortsetzen, denn die Positionen der Mitglieder liegen noch auseinander. Nach wie vor aber sind gemeinsame Handlungsempfehlungen das Ziel.

Deutsche Welle

Die Projektgruppe befasste sich auch mit dem Auslandsrundfunk, speziell der Deutschen Welle. Der Text für den Zwischenbericht betont die Bedeutung dieses Senders für die Vertretung verschiedener deutscher Interessen im Ausland. Darüber hinaus wird eine verstärkte Präsenz im Internet gefordert: Die Deutsche Welle solle beispielsweise auch verstärkt in Sozialen Netzwerken weltweit Zielgruppen erreichen. Bei der Diskussion des Textes wurde deutlich, dass unter den Mitgliedern der Projektgruppe verschiedene Vorstellungen darüber herrschen, welche Aufgaben der Auslandsrundfunk schwerpunktmäßig wahrnehmen solle. Auch hier gibt es somit noch Diskussionsstoff für die kommende Sitzung.

Neue Plattformen

Beim Thema "Machtverschiebungen" diskutierten die Mitglieder der Projektgruppe, ob auch mächtige Internet-Plattformen eine Gefahr für die freie Meinungsbildung darstellten und demnach Regulierungsbedarf bestehe. Besonderes Augenmerk galt dabei den Suchmaschinen, App-Portalen und Sozialen Netzwerken. Diese bestimmten in weiten Teilen, welche Informationen die Nutzer im übrigen Netz fänden und welche nicht. Würden bestimmte Inhalte diskriminiert, habe dies erheblichen Einfluss auf die Kommunikationschance einer bestimmten Information. Zum Teil wird deshalb eine Regelung gefordert, die Plattformen zur Neutralität verpflichten. Andere verweisen darauf, dass das Recht auf Meinungsfreiheit auch für den Plattformbetreiber gelte. Es berechtige ihn zu bestimmen, welche Inhalte auf seinen Seiten eingebunden würden. Die Autoren werden die Anregungen der übrigen Mitglieder in den Textentwurf aufnehmen. Die abschließende Diskussion erfolgt dann in der nächsten Sitzung am 19. November 2012.




© 2010 Deutscher Bundestag
 

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Kultur_Medien_Oeffentlichkeit/PGKMOE_2012-10-22/PGKMOE_2012-10-22_Bericht/index.jsp

Stand: 22.10.2012