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18. März 2011

Projektgruppe Urheberrecht benennt "Anwälte des 18. Sachverständigen"

Intensive Textarbeit und die Online-Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger standen am 18. März 2011 in der Projektgruppe Urheberrecht auf der Tagesordnung. In der vorletzten Sitzung vor dem Zwischenbericht arbeitete sich die Projektgruppe durch viele offene Punkte im Text.

Zunächst stand Textarbeit auf der Tagesordnung der Projektgruppensitzung Urheberrecht. In mehreren Abschnitten des Arbeitstextes leistete die Projektgruppe Detailarbeit und ging passagenweise strittige Textteile durch. An vielen Stellen konnten sich die Mitglieder auf Kompromisse einigen. Zu den Texten "Creative Commons" und "Wert und Wertschätzung von Kreativität in der digitalen Welt" wollen einige Projektgruppenmitglieder zur nächsten Sitzung allerdings noch ergänzende Absätze liefern. Damit steht die Projektgruppe kurz vor der Fertigstellung des gesamten Themenkomplexes I.

Begriff "geistiges Eigentum"
Kurz, aber kontrovers diskutieren die Mitglieder den Begriff des "geistigen Eigentums". Zu diesem Thema hatte sich eine eigene Arbeitsgruppe mehrmals getroffen und der Projektgruppe einen mehrseitigen Text vorgelegt. Strittig blieb am Ende die Frage, welchen Begriff die Projektgruppe verwenden will. Ein Textvorschlag sah die Vermeidung des Begriffs "geistiges Urheberrecht" vor. Hier empfehlen die Autoren der Passage, stattdessen den Begriff "Immaterialgüterrechte" zu verwenden. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf die Begriffe Informationsgüter und Kreativgüter.  Im Alternativvorschlag werden dagegen die unterschiedlichen Begrifflichkeiten zwar genannt, allerdings wird darauf hingewiesen, dass die WIPO, die EU, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht vom "geistigen Eigentum" sprechen. Die Projektgruppe konnte in der Diskussion zu keiner Einigung kommen. Ein Projektgruppenmitglied erklärte sich jedoch bereit, zur nächsten Sitzung einen weiteren Formulierungsvorschlag vorzulegen. Sollte dieser Vorschlag keine Mehrheit finden, müsste die Gesamtenquete über die unterschiedlichen Textvorschläge abstimmen. Das gilt ganz grundsätzlich auch für andere Passagen, bei der die Projektgruppen zu keinem Konsens kommen.

Zeitplan für die Online-Beteiligung
Anschließend ging es um den Zeitplan für die Online-Bürgerbeteiligung. Da die Projektgruppe am 25. März letztmalig vor dem Zwischenbericht tagt, sind die Fristen für das Einbringen und Bearbeiten von Vorschlägen auf Adhocracy sehr knapp bemessen. Damit ist aber gewährleistet, dass sich die Projektgruppe noch gemeinsam mit den Ergebnissen befassen kann.

"Anwälte des 18. Sachverständigen"
Die Projektgruppe sichtete kurz das bisherige Geschehen auf der Plattform und benannte außerdem zwei Mitglieder, die die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger auf Adhocracy bis zur nächsten Sitzung im Blick behalten. Gewissermaßen als "Anwälte des 18. Sachverständigen" sollen die beiden Mitglieder möglichst unabhängig die Beteiligung auf der Plattform verfolgen und die Ergebnisse in die Projektgruppe tragen.

Die Projektgruppe verständigte sich darauf, im Anschluss an die Sitzung weitere abgestimmte Papiere auf Adhocracy zur Verfügung zu stellen, nämlich zum Themenkomplex Schrankenregelungen, darunter den Bereichen Fair-use, Wissenschaftsschranke und die nicht-kommerzielle, private Bearbeitung.

Handlungsempfehlungen für den Zwischenbericht
Zu allen Papieren konnte die interessierte Öffentlichkeit bis zum 21. März 2011, 18 Uhr, Vorschläge einreichen und Texte kommentieren. Danach begann die Abstimmungsphase, die am 24. März 2011 um 18 Uhr endete. Mit den Ergebnissen will sich die Projektgruppe in ihrer kommenden Sitzung am 25. März befassen. Auf der Tagesordnung stehen an diesem Tag auch die Handlungsempfehlungen, die die Projektgruppe für den Zwischenbericht formulieren will.




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Stand: 18.03.2011