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8. April 2011

Bestandsaufnahme im Urheberrecht: Text nimmt Form an

Auf ihrer Sitzung am 8. April 2011 befasste sich die Projektgruppe Urheberrecht noch einmal mit dem Begriff des geistigen Eigentums und der Beteiligung des 18. Sachverständigen. Außerdem stand Textarbeit am Themenkomplex I auf der Tagesordnung.

Zunächst diskutierte die Projektgruppe, ob eine geschlechtsneutrale Darstellung der eingereichten Texte sinnvoll sei oder nicht. Die Projektgruppenmitglieder einigten sich darauf, dieses Thema im Rahmen einer Enquete-Sitzung ausführlicher zu besprechen, da es alle Projektgruppen betreffe.

Noch einmal Diskussion zum Begriff des geistigen Eigentums

Es folgte eine Diskussion zu einem eingereichten Kompromissvorschlag  mehrerer Sachverständiger über die Verwendung des Begriffs des geistigen Eigentums. Bereits auf zwei vorangegangenen Sitzungen hatte die Projektgruppe über dieses Thema diskutiert und den Begriff Immaterialgüter in Erwägung gezogen. Eine Einigung auf einen Begriff konnten die Mitglieder auch diesmal nicht erzielen. Die Projektgruppe ist sich aber einig, dass die häufig mit der Begriffsdiskussion in Verbindung gebrachten konzeptionellen Differenzen über die rechtliche Ordnung immaterieller Güter nicht im Rahmen eines Begriffsstreites aufgelöst werden können. Stattdessen sollen die Differenzen anhand konkreter Sachfragen in den einzelnen Kapiteln ausgetragen werden. Die Projektgruppe verständigte sich darauf, den entsprechenden Textabschnitt noch einmal zu überarbeiten. Sollte auf der nächsten Sitzung der Projektgruppe keine Entscheidung über die Begriffsverwendung getroffen werden können, muss die Gesamtenquete über dieses Thema abstimmen.

Einbindung des 18. Sachverständigen in den Zwischenbericht

Die Projektgruppe beschäftigte sich außerdem mit einem Text über die bisherige Bürgerbeteiligung auf der Plattform Adhocracy. Eine Gruppe von Sachverständigen hatte die eingereichten Vorschläge zu einem Text verarbeitet und diesen der Projektgruppe vorgelegt. Auf der Beteiligungsplattform konnte die interessierte Öffentlichkeit bis zum 24. März 2011 über Papiere der Projektgruppe diskutieren, Vorschläge machen und über diese abstimmen. Die Mitglieder verständigten sich darauf, den Text bis zur nächsten Sitzung noch einmal dementsprechend zu überarbeiten, dass die Vorschläge und Abstimmungen stärker als im vorgelegten Entwurf in den Zwischenbericht einbezogen werden können.

Themenkomplex I: Text für den Zwischenbericht nimmt Form an

Auf der Tagesordnung der Sitzung stand außerdem weitere Textarbeit. Die Projektgruppe ging noch einmal alle Abschnitte des Themenkomplexes I für den Zwischenbericht - Bestandsaufnahme und Herausforderungen – durch, änderte an einigen Stellen die Reihenfolge und einigte sich beispielsweise darauf, den Text "Neue Regelung im Urheberrecht" unter den Punkt "Ansätze zur Veränderung der Grundkonzeption des Immaterialgüterrechtes" zu verschieben, da es sich bei diesem Text um die Beschreibung lediglich einer von vielen ökonomischen Theorien handele. Damit nimmt der erste Themenkomplex Form an: Am Ende blieben nur noch wenige Punkte offen - primär die Handlungsempfehlungen, die die Projektgruppe einzeln für jeden Themenkomplex formulieren will. Damit kann die Arbeit an den Themenkomplexen II und III beginnen.

Inhaltlich Arbeit bis zur Sommerpause

Die Projektgruppe verständigte sich außerdem auf das weitere Vorgehen und den Zeitplan bis zum Sommer. Das Ziel: der Abschluss der inhaltlichen Arbeit vor der parlamentarischen Sommerpause, die Anfang Juli beginnt.

Das nächste Treffen der Projektgruppe ist für den 20. Mai geplant, außerdem soll es voraussichtlich noch drei weitere Sitzungstermine geben, darunter zwei ganztägige Termine. Derweil haben Bürgerinnen und Bürger auf der Beteiligungsplattform die Möglichkeit, Vorschläge für Handlungsempfehlungen einzureichen.




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Stand: 08.04.2011