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24. September 2012

Mehr oder weniger Verbraucherschutz im Netz?

Welche Veränderung bringt die Digitalisierung für Verbraucherinnen und Verbraucher? Haben sie gegenüber den Firmen und Dienstleistern durch Bewertungsportale oder soziale Netzwerke mehr Macht als früher? Die Mitglieder der Projektgruppe Verbraucherschutz diskutierten die grundlegenden Linien ihres Themas.

Verbraucher und Unternehmen auf Augenhöhe

Firmen und Verbraucher könnten sich durch die Möglichkeiten des Netzes mehr auf Augenhöhe begegnen als früher, hieß es in der Projektgruppe. Preisvergleiche, Bewertungen von anderen Nutzern eines Produkts und Empfehlungen aus sozialen Netzwerken beeinflussten die Kaufentscheidungen inzwischen massiv. Werbung und andere Marketingmaßnahmen verlören an Relevanz. Darauf müssten sich die Firmen einstellen. Sie hätten teilweise ihren Informationsvorsprung gegenüber den Kunden eingebüßt und müssten sich mit größerer Transparenz ihres Geschäftsgebarens abfinden. Allerdings berge diese Entwicklung auch Chancen für die Firmen. Sie könnten sich im Wettbewerb mit anderen durch größere Kundenfreundlichkeit in diesem Bereich besser positionieren.

Beharrungsvermögen der Firmen

Andere Mitglieder der Projektgruppe widersprachen dieser Einschätzung. Die Verbraucher könnten zwar zum Beispiel in sozialen Netzwerken eine größere Öffentlichkeit herstellen. Das Beharrungsvermögen der Firmen sei jedoch groß, der Veränderungswille vergleichsweise gering. Umgekehrt sammelten die Unternehmen viele Daten über (ihre) Kunden und stellten Profile über Vorlieben und Persönlichkeitsmerkmale zusammen. Dies erhöhe den Informationsvorsprung der Firmen.

Offliner sind im Nachteil

Außerdem hätten immerhin 24 Prozent der Menschen ab 14 Jahren in Deutschland freiwillig oder unfreiwillig keinen Zugang zum Internet. Die so genannten Offliner sähen sich durch die Digitalisierung als Verbraucher großen Nachteilen ausgesetzt. Gute Vertragskonditionen gebe es oftmals nur noch online. Sie müssten inzwischen Gebühren für Dienstleistungen – wie der Rechnungslegung per Postversand oder Banküberweisungen auf herkömmlichem Wege – bezahlen, die zuvor kostenlos waren. Ohne Angabe einer Mailadresse könne man bei bestimmten Anbietern inzwischen keinen Telefonanschluss mehr bekommen.

Digitale Daseinsfürsorge

Dies bedeute insbesondere für Menschen, die unfreiwillig offline sind, eine Einschränkung ihrer Daseinsfürsorge. Wer in Gegenden ohne Breitbandversorgung lebe oder nicht über genügend Einkommen verfüge, um online zu sein, sei von der digitalen Gesellschaft ausgeschlossen. Man müsse sich der Frage stellen, welchen Verbraucherschutz diese Menschen genießen sollten.

Gesetzlicher Verbraucherschutz nach wie vor notwendig

Die Vorsitzende der Projektgruppe, die Sachverständige Cornelia Tausch, fasste die Diskussion zusammen: Man könne nicht nur von einem Typ Verbraucher sprechen, sondern sehe sich einer Vielzahl von Verbrauchertypen gegenüber, die sich in ihren Interessen, ihrer Kompetenz im Umgang mit dem Medium Internet unterschieden. Durch die Möglichkeiten des Web 2.0  gebe es nicht mehr nur den klassischen  Nutzer, sondern auch den so genannten Prosumenten, der selbst Inhalte generiere. Prosumenten, so führte ein Mitglied der Projektgruppe aus, produzierten beispielsweise selbst Videos und lade sie auf YouTube hoch.

Man müsse sich zudem der Frage stellen, welche Veränderungen die Digitalisierung für den Verbraucherschutz mit sich bringe. Manche Regelungen gehörten auf den Prüfstand, um zu sehen, ob sie noch zeitgemäß seien. Keinesfalls habe sich jedoch der gesetzliche Verbraucherschutz erledigt, nur weil es Bewertungsportale gebe.

 

 




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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Verbraucherschutz/PGVS_2012-09-24/PGVS_2012-09-24_Bericht/index.jsp

Stand: 24.09.2012