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15. Oktober 2012

Von Nutzern und Verbrauchern

Gibt es durch das Internet eine Machtverschiebung zugunsten der Verbraucher? Oder haben eher Unternehmen die Macht im Netz? Über diese grundsätzliche Frage diskutierte die Projektgruppe Verbraucherschutz in ihrer vierten Sitzung am 15. Oktober 2012 erneut.

Bereits in der vorigen Sitzung hatten die Mitglieder der Projektgruppe grundlegende Fragen zum Verbraucherschutz mit Bezug auf das Internet diskutiert. Unternehmen müssten sich in Zeiten von Bewertungsportalen mit größerer Transparenz ihres Handelns abfinden, Preisvergleiche und Bewertungen von Dienstleistungen verschafften den Verbrauchern mehr Macht. Gleichzeitig biete das Netz aber auch für Firmen neue Möglichkeiten. So würden Datenprofile über Kunden erstellt und Informationen gezielt platziert. Darüber hinaus profitierten die so genannten Offliner, jene 24 Prozent der Deutschen, die freiwillig oder unfreiwillig keinen Zugang zum Internet haben, als Verbraucher nicht von der größeren Transparenz.

Mehr Macht für die Verbraucher?

Auf Grundlage der Diskussionsbeiträge der letzten Sitzung hatte ein Projektgruppenmitglied ein überarbeitetes Papier erstellt. Darin enthalten waren Entwürfe für die Punkte 1.1 bis 1.3 des Arbeitsprogramms. Die Projektgruppe stieg in die Textarbeit ein, konnte aber nur einige Seiten des Papiers beraten. Erneut wurde deutlich, dass es zum gesamten Themenkomplex Verbraucherschutzpolitik in der digitalen Welt sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. So steht auf der einen Seite die Auffassung vom mündigen Verbraucher, der gerade durch das Internet in seinen Rechten und Möglichkeiten gestärkt werde. Auf der anderen Seite wird argumentiert, dass die neuen technischen Möglichkeiten des Internets, gerade die Sammlung und Nutzung der Informationen über die Verbraucher und die Konzentration bei einigen großen Akteuren, eher noch eine Machtverschiebung zu Gunsten der Unternehmen darstelle. Der Umstand, dass sich mit dem Internet das Leitbild des Verbrauchers offenbar wandele, soll auch im Text aufgegriffen werden.

Verbraucher versus Nutzer

Der Begriff des Verbrauchers ist ein rechtlicher Begriff: "Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann" – so legt es der Paragraph 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches fest. Unternehmen können deshalb nicht zugleich Verbraucher sein. Darin zeigten sich die Projektgruppenmitglieder einig. Wie sieht es aber mit dem Begriff des Nutzers aus? Ein Mitarbeiter eines Unternehmens sei zum Beispiel ein Nutzer, nicht aber das Unternehmen als ganzes. Die Ausführungen der Projektgruppe sollten sich keinesfalls nur auf den Begriff des Verbrauchers beziehen, sagte ein Projektgruppenmitglied.

Kommende Beratungen

Das nächste Mal trifft sich die Projektgruppe am 19. Oktober 2012 zu einer mehrstündigen Klausurtagung. Hier soll das Papier – dann mit weiteren Kommentaren und Ergänzungen – wieder aufgerufen werden. In einer darauf folgenden Sitzung am 22. Oktober 2012 soll es um das Kapitel 1.5 "Sicherstellung des Verbraucherschutzes bei massenhaften Abmahnungen" gehen. Dazu möchte die Projektgruppe auch eine Vertreterin oder einen Vertreter des Bundesjustizministeriums einladen, da hier bereits an einem Gesetzentwurf zu diesem Thema gearbeitet werde.




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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Verbraucherschutz/PGVS_2012-10-15/PGVS_2012-10-15_Bericht/index.jsp

Stand: 15.10.2012