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22. Oktober 2012

Ministeriumsvertreter zu Gast in der Projektgruppe

Wer unbedacht und -berechtigt Musik oder Filme im Internet teilt, riskiert eine Abmahnung im Briefkasten – oft verbunden mit hohen Gebührenforderungen. Mit den Abmahnkosten in Höhe mehrerer hundert Euro für relativ geringe Urheberrechtsverletzungen hat sich die Projektgruppe Verbraucherschutz in der Sitzung am 22. Oktober 2012 beschäftigt.

Deckelung der Abmahnkosten

Das Problem ist schon länger in der Welt und auch dem Gesetzgeber bekannt: Bereits im Jahr 2008 hat dieser eine Deckelung der Abmahnkosten im Urheberrechtsgesetz festgeschrieben. Die Norm entfaltet jedoch kaum Wirkung in der Praxis, zu unbestimmt sind ihre Voraussetzungen. Die Beschränkung auf 100 Euro gilt nämlich nur für "einfach gelagerte Fälle", sofern eine "unerhebliche Rechtsverletzung" zugrunde liegt. Für Anwälte und Richter bleibt demnach viel Interpretationsspielraum. Deswegen soll nun nachgebessert werden. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einem neuen Gesetzentwurf. Die Projektgruppe hatte Vertreter des damit befassten Bundesjustizministeriums in die Sitzung eingeladen, um sich über die geplante Neuregelung zu informieren.

Feste Kostenfolge

Der Entwurf für ein "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" geht unter anderem das Problem der Massenabmahnungen über die Kostenregelung an: Mit einem einheitlichen Streitwert für erstmalige Abmahnungen im Urheber- und Wettbewerbsrecht ließen sich auch die Anwaltskosten für Abmahnungen gering halten, da diese nach dem Streitwert berechnet werden. Eine feste Kostenfolge bei relativ kleinen Rechtsverletzungen wäre das erhoffte Ergebnis. Die Vertreter des Bundesjustizministeriums stellten in Aussicht, dass der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode in den Deutschen Bundestag eingebracht werden soll.

Fortschritte in der Textarbeit

Im Anschluss an die Befragung fuhr die Projektgruppe damit fort, die Texte zur Bestandsaufnahme für den Zwischenbericht zu beraten. Die Mitglieder befassten sich mit dem Kapitel "Sicherstellung des Verbraucherschutzes bei massenhaften Abmahnungen". Neben den schon genannten Problemen wurden dort auch die Abschnitte zur Störerhaftung etwa bei WLANs, zum fliegenden Gerichtsstand und zur Herausgabe von IP-Adressen diskutiert.

Klausurtagung zu elektronischem Handel und Datenschutz

Bereits am Freitag, den 19. Oktober 2012, hatte die Projektgruppe in einer fünfstündigen Klausurtagung an Kompromissen gearbeitet. Ziel war und ist es, gerade in den Kapiteln zur Bestandsaufnahme möglichst viele konsensuale Texte zu beschließen. Ein Thema waren etwa die Auswirkungen neuer Streaming- und Cloud-Dienste auf den Verbraucherschutz. Hier wogen die Mitglieder die Vor- und Nachteile dieser Angebote gegeneinander ab: Einerseits ermöglichen sie ihren Nutzern den unproblematischen Zugriff auf Daten unabhängig vom Standort; andererseits ist häufig unklar, welche Rechte man durch einen Vertrag tatsächlich erwirbt. So finden sich oft Nutzungs- und Weitergabebeschränkungen versteckt in AGB-Klauseln. Es gibt nach Auffassung einiger Mitglieder der Projektgruppe zudem einen grundsätzlichen Wandel der Konsumgewohnheiten: Statt das dauerhafte Eigentum etwa an einer CD zu erwerben, riefen viele Verbraucher lediglich die gewünschten Musik-Dateien online für eine bestimmte Zeit ab. Worauf dieses veränderte Konsumverhalten beruhe, blieb unter den Projektgruppenmitgliedern streitig: Manche machten das veränderte Angebot dafür verantwortlich, andere das gewandelte Konsumbedürfnis der Verbraucher.

Verbraucherrechte im E-Commerce

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) spielten auch bei der Beratung der Kapitel zum elektronischen Handel eine Rolle. Hier wurde diskutiert, inwiefern gerade sehr lange AGB auch auf mobilen Endgeräten noch hinreichend wahrgenommen werden könnten. Überhaupt werfe der sogenannte Mobile Commerce, also der Kauf von Waren über das Handy, eine ganze Reihe verbraucher- und datenschutzrechtlicher Fragen auf: Wie sicher seien die neuen Bezahlsysteme (zum Beispiel WAP-Billing)? Wie könne der Missbrauch möglicher Konsum- und Bewegungsprofile verhindert werden? Daneben weist die Projektgruppe in ihren Texten aber auch auf das hohe Innovationspotenzial der neuen Dienste hin. So werden beim Mobile Ticketing oder Mobile Parking die Fahrscheine oder Parktickets über das Handy gekauft und ganz überwiegend auch gleich darüber bezahlt.

Datenschutz als Verbraucherrecht

Das Thema Datenschutz war bereits Thema einer eigenen Projektgruppe, so dass während der Klausurtagung lediglich die verbraucherschutzrelevanten Aspekte thematisiert wurden. Das betraf insbesondere die Bereiche, in denen Internetnutzer als Verbraucher bestimmte Dienste im Netz in Anspruch nehmen. Da Webseiten-Betreiber das Verhalten ihrer Nutzer detailliert beobachten können, stelle sich die Frage, ob und wie sie durch das sogenannte Tracking gewonnenen Daten auch verwenden dürften. Regulierend könnten hier weitergehende Verpflichtungen zur anonymen bzw. pseudonymen Verarbeitung wirken. Insgesamt lagen die Positionen der Projektgruppenmitglieder bei diesem Thema weit auseinander, sodass an einigen Textstellen nochmals nachgebessert werden muss.

 




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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

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Stand: 22.10.2012