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Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages stehen im Zentrum des Gesetzgebungsverfahrens, so auch bei der Beteiligung des deutschen Parlaments am EU-Recht: Die Bundesregierung leitet dem Bundestag zunächst EU-Vorlagen zu: Vorschläge zu Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen und sonstige Beschlüsse des Rates, Berichte und Mitteilungen der Kommission an den Rat oder Unterrichtungen des Europäischen Parlamentes (EP). Die Vorlage wird im jeweils zuständigen parlamentarischen Ausschuss federführend behandelt, manchmal auch von weiteren Ausschüssen mitberaten. Auf Wunsch muss die Bundesregierung die Ausschüsse über die EU-Vorlage mündlich unterrichten und Rede und Antwort stehen.
Da sich die Beratungsgrundlage des Parlaments und seiner Ausschüsse im komplexen, oft lang andauernden europäischen Gesetzgebungsverfahren ständig ändert, ist die EU-Vorlage gleichsam ein „bewegliches Ziel". Nicht selten beraten und kontrollieren Parlament und Ausschüsse mehrmals, beginnend von der ersten Zuleitung des Ausgangsdokuments bis hin zur Verabschiedung des Rechtsakts in seiner endgültigen Form durch Rat und Europäisches Parlament.
Die Intensität der Beratung von EU-Vorlagen ist unterschiedlich. Wichtige Vorlagen diskutieren die Abgeordneten in den Ausschüssen ausführlich, teilweise mit Beteiligung der zuständigen Regierungsvertreter, gelegentlich auch von Vertretern der EU-Kommission oder Mitgliedern des EP. In der Mehrzahl der Fälle endet das Beratungsverfahren mit einer bloßen Kenntnisnahme, seltener mit einer inhaltlichen Beschlussempfehlung an das Parlament.
Das Plenum des Deutschen Bundestages fasst dann - mit oder ohne Debatte - auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses einen Beschluss (Stellungnahme), den die Bundes