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Die in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltenen Änderungen bei der Prozesskostenhilfe (17/11472) stoßen auf Kritik der Opposition. Das wurde während der Debatte am Donnerstag, 31. Januar 2013, deutlich. Ziel der Neuregelung ist es laut Bundesregierung, ungerechtfertigte Prozesskostenhilfebewilligungen zu vermeiden und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe entgegenzuwirken.
Die Regelungen führten zu einer erheblichen Benachteiligung derjenigen, die auf die Hilfe angewiesen seien, kritisierte Jens Petermann (Die Linke). Von einer "Zweiklassenjustiz" sprach Ingrid Hönlinger (Bündnis 90/Die Grünen). Sowohl Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als auch Redner der Koalition verteidigten die Vorlage. Die Mittel sollten denjenigen zukommen, die sie auch wirklich benötigten, sagte die Ministerin. Ute Granold (CDU/CSU) warnte davor, ungerechtfertigt Ängste zu schüren.
Die Abgeordneten befassten sich noch mit einem weiteren Entwurf aus dem Hause von Bundesjustizministerin. Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (17/11471) sieht unter anderem vor, die Vergütung von Rechtsanwälten und Notaren anzuheben.
Gegen diese Vorlage erhob sich Kritik von Seiten der Bundesländer. Dr. Angela Kolb (SPD), Justizministerin in Sachsen-Anhalt, machte deutlich, dass eine Modernisierung des Kostenrechts dringend erforderlich sei, die Regierungsvorlage jedoch zu einer weiteren Verschlechterung des Kostendeckungsgrades in der Justiz führen würde.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte hingegen dargestellt, dass durch die Neureglung 177 Millionen Euro an Mehreinnahmen für die Länder zu erwarten seien. Was die Regelungen zur Prozesskostenhilfe angeht, so ergebe sich etwa für Hartz-IV-Empfänger keine Änderung. Eine ratenfreie Prozesskostenhilfe werde es weiter geben, sagte die Ministerin. Es sei jedoch geplant, diejenigen, die in der Lage seien zu zahlen, "im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit an den Rückzahlungen von gewährten Hilfen zu beteiligen".
Eine Steigerung der Gerichtsgebühren um 20 Prozent forderte die Landesministerin Kolb. Die Justiz benötige eine angemessene personelle Ausstattung. "Wir haben ernsthaft Sorge, ob wir den Justizgewährleistungsanspruch auch weiterhin leisten können", sagte Kolb. Für sie sei nicht erklärbar, wie die Bundesregierung auf den erwähnten Betrag an Mehreinnahmen komme. Stattdessen sinke der Kostendeckungsgrad weiter.
Dem widersprach Detlef Seif (CDU/CSU). Das Gesetz führe zu einer Steigerung des Kostendeckungsgrades auf über 50 Prozent. Berechnet sei dieser Wert auf Grundlage von Angaben aus den Ländern. Seif wies die Kritik der Landesministerin zurück.
Die Länder seien für die Justiz zuständig und müssten auch die nötigen Kosten tragen.
Der Sparkurs in der Justiz müsse beendet werden, verlangte Jens Petermann (Die Linke). Die geplanten Regelugen würden zu teils erheblichen Nachteilen für die Bürger führen, sagte er.
Was die Aussage der Ministerin angeht, Hartz IV-Empfänger seien von den Änderungen bei der Prozesskostenhilfe nicht betroffen, sei er skeptisch. "Da haben wir aus dem Entwurf etwas anderes herausgelesen", sagte Petermann.
Die Neuregelung der Gebühren sei in den meisten Fällen angemessen, befand Ingrid Hönlinger (Bündnis 90/Die Grünen). Bei Übersetzern und Sachverständigen sollte aber noch einmal nachgebessert werden. Zudem sollten die Gebührenstreitwerte im Asylverfahren, denen im Ausländerrecht angepasst werden.
Kritik sei jedoch bei der Neuregelung der Prozesskostenhilfe angebracht. Der "Zugang zum Recht" werde so erheblich erschwert. Wenn es darum gehe, Kosten einzusparen, solle man lieber versuchen, die außergerichtlichen Streitbelegungen zu stärken, wie es im Mediationsgesetz geplant sei.
Die Prozesskostenhilfe diene dem Gleichheitsgrundsatz, indem finanziell Schwachen der Zugang zum Gericht ermöglicht werden soll, erinnerte Sonja Steffen (SPD). Auch solle es eine Waffengleichheit geben. Habe die eine Prozesspartei einen Anwalt solle das auch der anderen zustehen, erläuterte Steffen.
Bei Ehescheidungsfragen könne es aber nun sein, dass nur derjenige, der zuerst bei Gericht vorstellig wird einen Anwalt bekommt, weil der Richter mit dem Verweis auf einen "einfach gelagerten Fall" die Prozesshilfe für den anderen verweigern könne. "Ich hoffe, dass wir hier noch eine bessere Regelung finden", sagte Steffen.
Im Anschluss an die Debatte wurden die erwähnten Gesetzentwürfe – ebenso wie eine weitere Vorlage der Bundesregierung (17/11211), Gesetzentwürfe des Bundesrates (17/1216, 17/2164, 17/5313) und ein Antrag der Grünen (17/12173) - zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. (hau/31.01.2013)