Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 11 / 13.03.2006
wol

Direktere Beteiligung an politischen Entscheidungen ermöglichen

Initiative für Grundgesetzänderung

Inneres. Die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden soll das bisherige System der sozialen und rechtsstaatlichen Demokratie in Deutschland ergänzen. Bündnis 90/Die Grünen haben dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt (16/680). Für die Einführung stärkerer Beteiligungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern spreche eine Belebung der demokratischen Kultur in Deutschland. Die im Grundgesetz festgelegte parlamentarisch-repräsentative Demokratie habe sich bewährt, heißt es. Gewachsen sei aber der Wunsch der Bevölkerung nach stärkerer politischer Beteiligung. So gebe es positive Erfahrungen aus den Ländern, in denen eine Beteiligung der Bevölkerung ausgebaut worden sei.

Das Recht auf Bürgerbeteiligung soll sich ebenso wie die Arbeit des Parlaments an den Grundrechten und unveränderlichen Grundentscheidungen der Verfassung ausrichten und den Kontrollen der parlamentarischen Gremien und der Rechtssprechung der Verfassungsgerichte unterliegen.

Nach den Vorstellungen der Fraktion sollen auch finanzwirksame Volksinitiativen zulässig sein. Ausgeschlossen werden dagegen Volksinitiativen über das Haushaltsgesetz, über Abgabengesetze sowie über eine Wiedereinführung der Todesstrafe.

Stufenweises Vorgehen empfohlen

Für die direkte Beteiligung des Volkes am politischen Geschehen ist ein abgestuftes Verfahren vorgesehen. Danach soll eine Volksinitiative eine Gesetzesvorlage in den Bundestag einbringen können, wenn sich 400.000 Wahlberechtigte dafür ausgesprochen haben. Ein Volksbegehren auf Durchführung eines Volksentscheides solle durch die Vertrauensleute der Volksinitiative eingeleitet werden können, wenn das beantragte Gesetz im Bundestag innerhalb von acht Monaten nicht zustande kommt. Für ein Volksbegehren solle die Zustimmung von fünf Prozent aller Wahlberechtigten innerhalb von sechs Monaten erforderlich sein.

Wenn das Volksbegehren für ein Gesetzesvorhaben erfolgreich sei, müsse innerhalb eines halben Jahres ein Volksentscheid stattfinden, falls das angestrebte Ziel nicht bereits zuvor durch eine Gesetzesregelung zustande gekommen ist. Dabei solle auch der Bundestag einen eigenen Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen können, erklärt die Fraktion. wol


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.