Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 11 / 13.03.2006
mpi

Immer Ärger mit der Software

Arbeitsmarktpolitiker diskutieren über Computerprobleme bei der BA und Telefonbefragungen
Arbeit und Soziales. Die andauernden Computerprobleme bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) sorgen für Verärgerung bei allen Fraktionen. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales wurde am 8. März daher die Ankündigung der Bundesregierung begrüßt, dass die BA die "Weiterentwicklung oder Ablösung der Software" prüfe. Der Ausschuss befasste sich zudem mit den freiwilligen Telefonbefragungen von Beziehern des Arbeitslosengeldes II (Alg II). In den Telefonaten solle festgestellt werden, ob die Daten der Betroffenen "richtig erfasst" worden seien, teilte die Bundesregierung mit. Zudem gehe es darum "die Betreuungsintensität zu erhöhen". Erste Erfahrungen zeigten, dass diese Ziele erreicht würden.

Die CDU/CSU unterstrich im Hinblick auf die Software-Probleme, im Zweifel müsse es "ein Ende mit Schrecken statt eines Schreckens ohne Ende" geben. Es sei daher notwendig zu untersuchen, ob und wie schnell die Software eines anderen Anbieters eingesetzt werden könnte. Die FDP verwies darauf, dass in den Kommunen, die die Langzeitarbeitslosen in Eigenregie betreuten, gute Erfahrungen mit anderer Software gemacht würden. Auch die Umsetzung der Leistungskürzungen für Arbeitslose unter 25 Jahren sei dort technisch kein Problem.

Die Fraktion Die Linke zog in Zweifel, dass diese Kürzungen aufgrund der Probleme überhaupt noch zu nennenswerten Einsparungen im Bundeshaushalt führten. Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf hin, dass sich die Schadenshöhe wegen der Schwierigkeiten auf inzwischen 28 Millionen Euro summiere, die Regressmöglichkeiten aber nur bei 5 Millionen Euro lägen. Die Bundesregierung zeigte Verständnis für die Verärgerung der Abgeordneten: "Die Software ist und bleibt fehlerhaft und unflexibel." Sie verwies darauf, dass für die Auswahl der Software allein die BA verantwortlich sei. Eine dezentrale Lösung sei "überhaupt nicht auszuschließen", jedoch wiesen auch die Alternativen in den Kommunen "Schwachstellen" auf. So sei kein zentraler Datenabgleich möglich, weshalb eine Person an einem Tag bei verschiedenen Stellen Leistungen beantragen könne. Die Regierung räumte ein, den Schaden, der über 5 Millionen Euro hinausgehe, müsse "am Ende der Bund" tragen. Für die Umsetzung der Kürzungen für Unter-25-Jährige veranschlage die BA 20 bis 30 Millionen Euro, 400 bis 500 Beschäftigte müssten sich mit dieser Aufgabe voraussichtlich befassen. Bei einem geplanten Einsparvolumen von 600 Millionen Euro rechne sich dies aber dennoch.

Die Regierung verteidigte die umstrittenen Telefonbefragungen von Alg-II-Beziehern. So hätten sich diese für die Arbeitsgemeinschaften als "große Arbeitserleichterung" erwiesen. Nach Kritik etwa von Datenschützern an der ersten Befragungsaktion vom 20. Juli bis 23. September 2005 würden Arbeitslose bei der am 12. Januar 2006 begonnenen neuen Runde vorab schriftlich über den beabsichtigten Anruf informiert. Bis die im Koalitionsvertrag vorgesehene gesetzliche Grundlage geschaffen sei, bleibe die Teilnahme an der Telefonbefragung freiwillig. Laut BA wird Ende des zweiten Quartals 2006 darüber entschieden, ob die Telefonbefragungen dauerhaft stattfinden sollen. Die aktuelle Aktion sei auf ein Jahr befristet. Im Rahmen der Amtshilfe seien die Telefonbefragungen an die Deutsche Telekom AG übertragen worden. Insgesamt arbeiteten in dem für die Befragung eingerichteten "Service Center Kundenbetreuung SGB II" 225 Vollzeitkräfte in Hamburg, Göppingen und Offenburg.

Die Linke kritisierte, dass aus den schriftlichen Vorabbenachrichtigungen oft nicht hervorgehe, dass die Erhebung auf Freiwilligkeit basiert. Sie appellierte an die Regierung, davon Abstand zu nehmen, die Teilnahme als verpflichtend festzulegen. Dieser Punkt beschäftigte auch die Grünen. Sie wollten wissen, inwieweit die Befragten nicht jetzt schon mit Konsequenzen rechnen müssten, wenn sie sich der Untersuchung entzögen. Die FDP regte an, die von Rot-Grün abgeschaffte Meldepflicht wieder einzuführen. Damit reagierte sie auf die Aussagen der Bundesregierung, dass bei den Telefonbefragungen mehr als 40 Prozent der Alg-II-Bezieher wegen fehlerhafter oder nicht aktueller Rufnummern nicht erreicht werden konnten. Wenn die einzige korrekte Angabe die Kontonummer sei, müsse eine Einstellung der Leistungen in Betracht kommen, so die FDP weiter.

Die Regierung erläuterte, in der ersten Befragungsaktion seien etwa 221.000 Langzeitarbeitslose telefonisch erreicht worden, von denen mehr als 80 Prozent auskunftsbereit gewesen seien. Dies zeige, dass telefonische Befragungen von den Betroffenen "ganz überwiegend akzeptiert würden". Bei der seit Januar laufenden Befragungsrunde hätten sich in 4,1 Prozent der Fälle Änderungen des Status "arbeitslos" ergeben. Von 22.000 Fällen in den Arbeitsgemeinschaften Erfurt, Oberhausen und Altenburger Land seien 2.310 wegen einer fehlerhaften Rufnummer nicht erreicht worden. Genauso viele Arbeitslose hätten trotz dreier Anwahlversuche zu unterschiedlichen Zeiten nicht kontaktiert werden können, und 715 hätten sich geweigert, telefonisch Auskunft zu geben. Mehr als 7.000 Arbeitslose hätten nach Erhalt des Ankündigungsschreibens einen persönlichen Termin bei ihrer Arbeitsagentur wahrgenommen. mpi


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.