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Volker Koop Für Astrid Funke, die Präsidentin des Bundesverbandes
Tierschutz, ist die Sache klar: Trotz aller Verbesserungen beim
Tierschutz im Laufe der vergangenen Jahre und obwohl der Tierschutz
als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen wurde, liegt in
diesem Bereich noch Vieles im Argen. Zwar räumt sie ein, dass
der Tierschutz im Bewusstsein der Menschen einen höheren
Stellenwert bekommen und die Scheu, Tierquälereien anzuzeigen,
abgenommen hat, doch werden diese in den Augen Funkes weiterhin
viel zu gering bestraft. Als Höchststrafe sieht das Gesetz
derzeit drei Jahre Freiheitsentzug vor, doch wird dieser
Strafrahmen nicht ausgeschöpft, obwohl die Brutalität der
Tierquäler kaum noch Grenzen kennt. Das Votum der
Tierschützerin lässt an Deutlichkeit nichts zu
wünschen übrig. Sie fordert eine Anhebung des
Strafmaßes auf zehn Jahre und in besonders schweren
Fällen eine Mindeststrafe von einem Jahr. ... Helmut Herles Selten sind sich die Abgeordneten aller Fraktionen des
Bundestages so einig, wie in der Versammlung der Deutschen
Parlamentarischen Gesellschaft Ende Oktober im ehemaligen Palais
des Reichstagspräsidenten in Berlin. Dabei ging es diesmal
abermals um Bonn, aber nicht um den längst überwundenen
Streit ... Ines Gollnick Christa Nickels war die erste Krankenschwester im Deutschen
Bundestag, als die Grünen 1983 zum ersten Mal ins Plenum
einzogen. Und sie war die erste Krankenschwester in
Regierungsfunktion in ihrer Zeit als Parlamentarische
Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit von
Oktober 1998 bis ...
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