*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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4.4.1       Exkurs: Hilfen für die potenziellen Globalisierungsverlierer durch Subvention gering qualifizierter Arbeit29

Zu den entscheidenden Aufgaben, die sich die Politik zu stellen hat, gehört es, die Verlierer auf dem internationalisierten Arbeitsmarkt, die es im weltweiten Wettbewerb ohne Zweifel geben wird, nicht einfach ihrem Schicksal zu überlassen, sondern ihnen Hilfen zukommen zu lassen. Diese Kompensation muss so weit irgend möglich in Form von aktivierender Förderung, nicht in passiver Alimentierung bestehen.

Zu den Globalisierungsverlierern werden, wie ausgeführt, in erster Linie Personen mit geringer Berufsqualifikation gehören. Dass für diese Personengruppe nicht genug einfache Arbeitplätze im Privatsektor, vor allem im Dienstleis­ tungsbereich, entstehen, wird nach einer Auffassung durch eine für das deutsche Modell typische Konstellation aus hohem (maßgeblich durch das Produktivitätsniveau der Indus­ trie bestimmten) Lohnniveau, starren Tarifverträgen, verhältnismäßig hohen Sozialtransfers bei Arbeitslosigkeit und hoher Abgabenbelas­ tung auf dem Faktor Arbeit verhindert. Die Hauptargumente dieser Meinung sind:

–   Die Arbeitsplätze Geringqualifizierter sind dadurch bedroht, dass ihre Arbeitsproduktivität nicht ausreicht, um Löhne zu erwirtschaften, die dem durch die hochproduktive Industrie geprägten Lohnniveau entsprechen.

–   Da das Tarifsystem niedrige Löhne nicht zulässt, werden entsprechende Arbeitsplätze nicht angeboten.

–   Hohe Sozialversicherungsbeiträge auf Arbeitslöhne erhöhen die Lohnkosten beträchtlich und verschärfen das Problem.

–   Ferner besteht für Geringqualifizierte kein oder nur ein geringer Anreiz, eine Beschäftigung anzunehmen, weil die erzielbaren Nettoeinkommen durch die hohen Sozialversicherungsbeiträge geschmälert werden und weil das Niveau der Transferleistungen bei Arbeitslosigkeit verhältnismäßig hoch ist.

–   Zudem verschärfen die Modalitäten der Einkommensanrechnung bei Arbeitslosen- und Sozialhilfe das Problem, weil diese Leistungen grundsätzlich in dem Umfang entfallen, in dem Erwerbseinkommen erzielt wird. Das ergibt in dem in Frage kommenden Lohnbereich im Ergebnis einen anreizfeindlichen Quasi-Grenzsteuersatz von nahezu 100 Prozent („Sozialhilfefalle“).

Dieser Meinung zufolge verhindern also Tarifsystem und Sozialtransfers in diesem Segment des Arbeitsmarktes die marktgerechte Lohnbildung und verursachen „Mindestlohn-Arbeitslosigkeit“. Auf diese Weise wird das Entstehen eines Sektors einfacher Dienst­ leistungen behindert, der Ersatz für wegfallende indus­ trielle Arbeitsplätze schaffen könnte. Die ungünstigen Rahmenbedingungen für personenbezogene Dienstleis­ tungen behindern auch die Steigerung der Frauen­erwerbstätigkeit, und zwar auf doppelte Weise: Zum einen könnten in diesem Sektor speziell für Frauen Arbeitsplätze entstehen; zum anderen erschwert der Mangel an preiswerten personen- und haushaltsbezogenen Dienstleistungen die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

   Ausgehend von dieser Diagnose kommt es nach weit verbreiteter Meinung darauf an, diese institutionelle Konstellation aufzubrechen, um die Voraussetzungen für einen expandierenden Markt für Dienstleistungen zu schaffen. Man erhofft sich davon das Entstehen niedrigproduktiver Arbeitsplätze, vor allem im Bereich einfacher Dienstleis­ tungen, in denen auch solche Personen eine Erwerbsmöglichkeit finden können, die auf Grund des auch globalisierungsbedingten Strukturwandels keine andere Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Ein durchaus wichtiger Neben­ effekt ist, dass der bereits vorhandene, jedoch weitgehend illegale Markt für einfache Arbeiten legalisiert werden könnte.

Hierzu gibt es zahlreiche theoretische und auch in praktischer Erprobung befindliche Modelle, die unter Namen wie z. B. „Kombilohn“ oder „Lohnsubvention“ gehandelt werden. Dabei sind der Differenzierung bei der Ausgestaltung im Einzelnen (z.B. Lohnsubvention für die Arbeitgeber oder Einkommenssubvention für die Arbeitnehmer, Eingrenzung des berechtigten Personenkreises, Befristung, Einkommensanrechnung usw.) nahezu keine Grenzen gesetzt.

Die Details und zahlreichen technischen Schwierigkeiten der diversen Modelle sind hier nicht zu diskutieren. Von prinzipieller Bedeutung ist hingegen die Unterscheidung zwischen zwei Grundmodellen:

–   Grundmodell 1: spezielle und begrenzte Arbeitsmarktprogramme, die eher auf Problemgruppen des Arbeitsmarktes zugeschnitten sind und lediglich den Übergang aus der Arbeitslosigkeit in die Beschäftigung durch zeitlich befristete Subvention unterstützen sollen. Einige dieser Konzepte werden im Rahmen eines Modellprogrammes der Bundesregierung gefördert, wobei das so genannte „Mainzer Modell“ nunmehr bundesweit ausgedehnt wird.

–   Grundmodell 2: dauerhafte Umgestaltung der Sozialversicherungspflicht mit dem Ziel, die Arbeitseinkommen und die Lohnkosten im unteren Bereich generell zu entlasten; im Gegensatz zu den speziellen Arbeitsmarktprogrammen kämen dann diese Entlastungen allen Beschäftigten – einschließlich der bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnisse – der betreffenden Einkommensklasse ohne zeitliche Begrenzung zugute und nicht nur Arbeitslosen, die eine Beschäftigung aufnehmen.

Die Politik muss somit entscheiden, nach welchem dieser beiden Grundmodelle gegebenenfalls die Subventionierung niedrigproduktiver Arbeitsplätze ausgestaltet werden soll. Dabei sind folgende Aspekte von Bedeutung:

–   Im Prinzip ist die öffentliche Subventionierung niedrigproduktiver Arbeitsplätze keine offensive und inves­ tive, sondern eher eine defensive und kompensatorische Antwort auf die Probleme des Strukturwandels. Eine offensive und wirklich am Problem ansetzende Antwort können demgegenüber nur Bildungs- und Qualifizierungspolitik sowie eine generell wachstumsfördernde Politik geben. Die Niedriglohnsubvention wäre insofern nur die zweitbeste Lösung.

–   Bei den Arbeitsplätzen im privaten Dienstleistungssektor, welche die wegfallenden industriellen Arbeitsplätze ersetzen sollen, muss es sich keinesfalls um einfache und schlecht bezahlte Dienste handeln. Dies ist ein voreiliger Schluss aus einer industriefixierten Sichtweise, die lohnintensive Dienstleistung automatisch mit geringer Produktivität gleichsetzt. Erwünscht sind vielmehr moderne, hochqualifizierte, hochproduktive und gut bezahlte Dienstleistungen.

–   Auch weil Deutschland auf lange Sicht aus demografischen Gründen eher unter einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften zu leiden haben wird, ist es unverzichtbar, das Qualifikationspotenzial der einheimischen Bevölkerung voll auszuschöpfen. Die dauerhafte und systematische Etablierung eines Niedriglohn- und Niedrigproduktivitätssektors wäre demnach strategisch kontraproduktiv. Sie könnte später sogar zusätzliche Zuwanderung gering qualifizierter Arbeitskräfte (besonders im Hinblick auf die EU-Ost-Erweiterung) fördern. Damit würde die Wirkung wenigstens zum Teil verpuffen, wenn nicht gar das Problem noch vergrößert würde.

–   Auch die Arbeitslosigkeit Geringqualifizierter ist zum Teil Folge des gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichts auf dem Arbeitsmarkt, weil einfache Arbeitsplätze von Höherqualifizierten besetzt und Bewerber ohne Berufsqualifikation verdrängt werden (Dostal 2001). Die Förderung von niedrigproduktiven Arbeitsplätzen wird demnach nur dann wirklich erfolgreich sein können, wenn die Wirtschaft insgesamt wächst und das generelle Arbeitsplatzdefizit abgebaut wird; andernfalls würde sich am Verdrängungseffekt nichts ändern.

–   Es ist fraglich, ob öffentlich geförderte Niedriglohnarbeitsplätze für die Problemgruppe des Arbeitsmarktes, nämlich die Langzeitarbeitslosen und/oder unqualifizierten Arbeitslosen, immer das adäquate oder jedenfalls allein ausreichende Eingliederungselement sind. Denn einerseits verfügen immerhin 60 Prozent der Langzeitarbeitslosen über eine formale Berufsqualifikation, so dass für sie ein Einfacharbeitsplatz eigentlich nicht die richtige Antwort sein kann. Andererseits dürfte bei einem großen Teil der eigentlichen Problemgruppe, nämlich der Langzeitarbeitslosen ohne Berufsqualifikation, der finanzielle Anreiz durch Kombilöhne oder ähnliche Modelle zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nicht ausreichen. Hier bedarf es vielmehr umfassenderer nicht zuletzt individueller Hilfsangebote.

–   An der Theorie der „Sozialhilfefalle“, welche Langzeitarbeitslosigkeit und/oder Arbeitslosigkeit Geringqualifizierter aus fehlenden finanziellen Anreizen zu erklären versucht, sind Zweifel angebracht. Empirische Studien belegen vielmehr, dass die Erwerbsmotivation von Arbeitslosen wie von Berufstätigen keineswegs ausschließlich von Einkommensgesichtspunkten bestimmt wird und durch die vereinfachten Konstrukte der traditionellen Mikroökonomie nicht voll erfasst wird (vgl. Bäcker und Hanesch 1998: 357-363 mit weiteren Literaturangaben, Bäcker 2000, Vobruba 2002).

–      Starke Bedenken werden auch dagegen vorgetragen, das Lohnniveau sei zu hoch und das Tarifsystem zu inflexibel. Bereits die Vielzahl der unterschiedlichen Tarifverträge in den Branchen und Regionen sorgt für eine bedeutende strukturelle Differenzierung und Flexibilität. Aber auch jedes einzelne Tarifwerk für eine bestimmte Branche und Region ist in sich differenziert und flexibel und zwar hauptsächlich bei der Höhe des Arbeitsentgelts und bei der Verteilung der Arbeitszeit. Die zur Zeit etwa 7.500 in Deutschland geltenden Tarifverträge über die Höhe des Arbeitsentgelts enthalten fast ausnahmslos auch Lohn- und Gehaltsgruppen für gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einfachen Tätigkeiten und entsprechend niedriger Vergütung.

–   Es ist zudem fraglich, ob sich in Deutschland eine den USA vergleichbare Nachfrage nach einfachen Dienstleistungen entwickeln kann. Solche Erwartungen vernachlässigen möglicherweise das andersartige kulturelle Umfeld in Deutschland, das durch kurze Arbeitszeiten und reichliche Freizeit, hohe Bewertung von Eigenarbeit, verhältnismäßig geringe Einkommensunterschiede und geringe Nachfrage nach persönlicher Bedienung gekennzeichnet ist.

–   Die praktischen Erfahrungen, die bisher mit den zahlreichen in Erprobung befindlichen Modellen gemacht wurden, sind nicht besonders ermutigend. Hochrechnungen der verschiedenen Experimente auf das ganze Bundesgebiet lassen einen Förderzugang von allenfalls einigen 10000 Fällen jährlich erwarten (Kaltenborn 2001). Die Ursachen für die eher ernüchternden Zwischenergebnisse der Modellversuche könnten zum einen in verbesserungsbedürftigen Förderkonditionen liegen, zum anderen darin, dass die Niedriglohnsubventionen nicht genügend mit dem sonstigen Instrumentarium der Arbeitsförderung koordiniert sind und vielfach diesen gegenüber nicht attraktiv genug sind.

–   Auf gar keinen Fall ist die Zahl der Förderungsfälle mit dem Beschäftigungseffekt gleichzusetzen, weil ein allerdings vorerst nicht bezifferbarer Teil der Förderung wahrscheinlich durch Mitnahmeeffekte – wenn Arbeitsplätzen gefördert werden, die auch ohne Förderung bestanden haben oder entstanden wären – durch Verdrängungseffekte – wenn nicht geförderte durch geförderte Beschäftigung ersetzt wird – oder durch Subventionsabschöpfung – wenn der Arbeitgeber eine an sich für den Arbeitnehmer bestimmte Subvention zur Lohnsenkung nutzt – verbraucht werden wird, ohne zusätzliche Beschäftigung auszulösen.30

–   Mitnahme- und Verdrängungseffekte hängen von der Ausgestaltung ab und können am ehesten im Rahmen des Grundmodells 1 vermieden werden, und zwar:

–   wenn nur die zusätzliche Aufnahme der Beschäftigung aus der Arbeitslosigkeit heraus, aber nicht die bestehende Beschäftigung oder der Wechsel von einem Beschäftigungsverhältnis in ein anderes gefördert wird,

–   wenn die Förderung eng befristet und keinesfalls zeitlich unbegrenzt geleistet wird,

–   wenn die Förderung auf spezielle Problemgruppen des Arbeitsmarktes beschränkt und an besondere Voraussetzungen der Personen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geknüpft wird, was dann allerdings wieder die Breitenwirkung der Förderung einschränkt,

–   wenn nicht der niedrige Monatslohn, sondern nur der niedrige Stundenlohn die Subvention auslöst, weil sonst nicht allein die gering qualifizierte Arbeit, sondern auch die Teilung qualifizierter Arbeitsplätze gefördert wird und

–   wenn im Übrigen die Lohngrenzen für die Förderung verhältnismäßig niedrig sind und vermieden wird, dass der Bereich qualifizierter Teilzeitarbeit in die Subvention einbezogen wird.

–   Besonders massive Mitnahme- und Verdrängungseffekte sind hingegen im Grundmodell 2 zu erwarten und geradezu systemnotwendig, wenn nicht nur die zusätzliche Arbeitsaufnahme durch Arbeitslose zeitlich befris­ tet subventioniert wird, sondern in der ganzen Breite sämtliche bereits bestehenden niedrig entlohnten Arbeitsverhältnisse unbefristet bezuschusst bzw. von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Zwar können auch zusätzliche Arbeitsplätze entstehen; das ändert aber nichts daran, dass die Subvention oder Beitragsentlastung auch für solche Arbeitsplätze gezahlt werden muss, die auch ohne diese Förderung bestanden haben oder entstanden wären. Dem entsprechend hoch wären dann die fiskalischen Aufwendungen solcher Modelle, die möglicherweise überhaupt nicht in einem vertretbaren Verhältnis zum erreichten Beschäftigungseffekt stehen.

–   Wenn beim Grundmodell 2 eine dauerhafte Entlastung Geringverdienender von Sozialversicherungsbeiträgen angestrebt wird, dann können Komplikationen nur vermieden werden, wenn die Beitragspflicht dieses Personenkreises unberührt bleibt und die Beitragszahlung lediglich aus Steuermitteln subventioniert wird. Soll jedoch das Beitragssystem selbst zu Gunsten von Versicherten mit niedrigem Arbeitslohn geändert werden (z.B. durch Untergrenzen für die Versicherungspflicht oder durch Freibeträge beim beitragspflichtigen Arbeitslohn), so kann es wegen des Zusammenhangs von Beiträgen und Leistungsansprüchen zu Problemen kommen, z.B. durch Versicherungslücken oder durch Störung des Äquivalenzprinzips.

   Insgesamt können die Vorschläge zur Subvention gering qualifizierter Arbeit folgendermaßen bewertet werden:

1.  Die Bezuschussung oder Beitragsentlastung von Niedriglöhnen für Arbeitslose, welche eine Beschäftigung aufnehmen, kann grundsätzlich ein sinnvolles arbeitsmarktpolitisches Instrument sein.

2.  Voraussetzung dafür ist, Mitnahme- und Verdrängungseffekte (z.B. durch Befristung für den einzelnen Leistungsfall, enger Zuschnitt auf Problemgruppen des Arbeitsmarktes und relativ niedrige Fördergrenzen) so weit wie möglich ausgeschlossen werden.

3.  Diese Bedingungen können am ehesten im Grundmodell 1 erfüllt werden, d.h. bei der befristeten Förderung der Arbeitsaufnahme von Arbeitslosen. Dies kann dazu beitragen, dass der in den letzten Jahrzehnten entstandene Sockel an struktureller Arbeitslosigkeit abgebaut wird.

4.  Die Förderung der Arbeitsaufnahme von Arbeitslosen wird aber eine spürbare Arbeitsmarktwirkung nicht isoliert für sich allein entfalten können, sondern nur im Zusammenhang mit einer allgemeinen Wachstums- und Beschäftigungsdynamik.

5.  Umstritten ist der Wert des Grundmodells 2. Es sind Zweifel angebracht, ob die dauerhafte Einrichtung eines öffentlich subventionierten oder indirekt durch Umgestaltung der Sozialversicherungspflicht geförderten Niedriglohnsektors eine für die deutsche Gesellschaft sinnvolle Entwicklungsperspektive und die langfristig richtige Antwort auf die Herausforderungen der Globalisierung sein kann.

6.  Gegen einen dauerhaft geförderten Niedriglohnsektor nach dem Grundmodell 2 spricht, dass dies eine bloß passive Anpassungsstrategie wäre und dass eine aktive Strategie vorzuziehen wäre, die auf Bildungs- und Qualifizierungspolitik sowie auf eine stärker wachs­ tums­ orientierte Makropolitik setzt; so lange das gesamtwirtschaftliche Arbeitsplatzdefizit besteht, ist ergänzend eine flexible und langfristig reversible Arbeitszeitverkürzung notwendig.

7.  Auch die künftige demografische Entwicklung und die Gefahr eines dadurch bedingten Mangels an gut qualifizierten Arbeitskräften spricht dagegen, langfristig und systematisch einen Niedriglohnsektor zu subventionieren.

8.  In Abwägung dieser Gesichtspunkte empfiehlt sich die Förderung eines Niedriglohnsektors nur als Maßnahme zur Förderung der Arbeitsaufnahme von besonderen Problemgruppen des Arbeitsmarktes und mit strengen Vorkehrungen gegen Mitnahme- und Verdrängungseffekte (Grundmodell 1). Dies sollte zeitlich befristet sein und nur so lange praktiziert werden, bis das gesamtwirtschaftliche Arbeitsplatzdefizit abgebaut ist.

9.  Unabhängig von beschäftigungspolitischen Erwägungen bleiben Steuerentlastungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen aus verteilungspolitischen Gründen sinnvoll, um dem Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit besser Rechnung zu tragen, als dies heute der Fall ist. Das gleiche gilt auch für Beitragsentlastungen in der Sozialversicherung.



29 Vgl. hierzu auch das abweichende Minderheitenvotum von der CDU/CSU-Fraktion in Kapitel 11.1.7.3.

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30 Einen hohen Mitnahmeeffekt errechnet z. B. das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung für den Fall, dass die Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge schrittweise degressiv bis zu einem Monatslohn in Höhe des 2,5fachen der Geringfügigkeitsgrenze (nach heutigem Stand 812,50 Euro) subventioniert werden. Nach den Verhältnissen des Jahres 1997 wären dann rund 1,36 Millionen Beschäftigungsverhältnisse gefördert worden, aber praktisch keine zusätzlichen Arbeitsplätze geschaffen worden; lediglich rund 50 000 bis 70 000 geringfügig Beschäftigte würden ihre Arbeitszeit ausweiten (Bender, Rudolph und Walwei 1999: 1-5).

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