4.8.3
Handlungsempfehlungen zur Öffentlichen Daseinsvorsorge45
Empfehlung 4-15 Europäische
Rahmenrichtlinie für gemeinwohlorientierte Dienstleistungen
Der Bundesregierung wird empfohlen, die Initiative
des Europäischen Parlaments, rasch eine europäische Rahmenrichtlinie für gemeinwohlorientierte
Dienstleistungen zu erarbeiten, auf europäischer Ebene zu unterstützen und voranzutreiben.
Das gilt auch für den Vorschlag des Europäischen Parlaments, verpflichtend eine
regelmäßige Überprüfung der Leistungen der Daseinsvorsorge unter Berücksichtigung
der Auswirkungen auf Nachhaltigkeit und Beschäftigung einzuführen. Eine europäische
Rahmenrichtlinie sowie eine Folgenabschätzung der bisherigen Liberalisierungsschritte
im europäischen Binnenmarkt müssen die Voraussetzung für eventuell neue Marktöffnungen
werden.
Empfehlung 4-16 Gemeinwohlorientierte
Dienstleistungen als gleichwertiges Politikziel
Der Bundesregierung wird empfohlen, darauf
hinzu wirken, dass gemeinwohlorientierte Dienstleistungen durch die für ihre
Durchführung und Organisation
demokratisch legitimierten Gebietskörperschaften auf möglichst hohem qualitativen
Niveau unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips sicher gestellt werden. In
den Artikel 3 des jetzigen EVG-Vertrages oder aber in die Präambel einer künftigen
europäischen Verfassung sind die Wettbewerbspolitik sowie die Schaffung eines
gemeinsamen Marktes und die gemeinwohlorientierten Dienstleistungen als gleichwertiges
Politikziel aufzunehmen.
Empfehlung 4-17 Einbeziehung
von sozial- und umweltpolitischen Kriterien in die öffentliche Auftragsvergabe
Der Bundesregierung
wird empfohlen, darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe
sozial- und umweltpolitische Kriterien in das Vergabeverfahren einbezogen werden.
Dies kann in transparenter und nicht-diskriminierender Weise erfolgen. Ferner
sind ortsübliche Löhne und Gehälter sowie tariflich vereinbarte bzw. ortsüblich
geregelte Mindeststandards zugrunde zu legen. Nur dadurch kann ein negativer
Wettlauf bei den Arbeitskosten und -standards, der zu Qualitäts- und Sicherheitsmängeln
in der Versorgung führen kann, wirksam verhindert werden.
Eine umfassende Analyse und Bewertung der
ökonomischen und beschäftigungsrelevanten Konsequenzen im Bereich der Öffentlichen
Daseinsvorsorge ist bis zum Abschluss des Endberichts dieser Enquete-Kommission
nicht mehr zu leisten. Es sollte eines der wichtigen Themen einer Folge-Enquete-Kommission
in der nächsten Legislaturperiode sein (vgl. zu offenen Fragen der Öffentlichen
Daseinsvorsorge auch Kapitel 4.11).
45 Vgl. hierzu auch das abweichende
Minderheitenvotum von der
CDU/CSU-Fraktion in Kapitel 11.1.7.3.
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