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091/2005
Stand: 23.03.2005
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"EU-Kommission soll Saatgutrichtlinien weiter verändern"

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die EU möchte nach Angabe der Bundesregierung die gemeinschaftlichen Saatgutrichtlinien verändern, um naturschutzfachliche Belange besser mit den Interessen der wirtschaftlichen Nutzer von Saatgut in Einklang zu bringen. In ihrer Antwort (15/5087) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/4960) erklärt die Regierung dazu, bisher stünden die Regelungen des Saatgutrechts der Vermarktung von Saatgut gebietsheimischer Wildformen von Gräsern- und Leguminosenarten entgegen. So schreibe das Saatgutverkehrsgesetz, gestützt auf EU-Recht, für das Ausbringen von Saat- und Pflanzgut unter anderem eine amtliche Sortenzulassung vor. Die saatgutrechtliche Zulassung setze voraus, dass die Sorten unterscheidbar, homogen und beständig sind. Demgegenüber sei Saatgut zur Aussaat in die freie Natur nicht darauf ausgerichtet, dieselben Kriterien zu erfüllen, sondern diene der Bewahrung der natürlichen genetischen Vielfalt. Um diesen Widerspruch zu lösen, hat die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge, die Kommission aufgefordert, die noch ausstehenden EU-Vorschriften zur Änderung der gemeinschaftlichen Saatgutrichtlinien "umgehend" anzugehen. Die Kommission ihrerseits habe zugesagt, das Thema im Jahr 2005 "prioritär zu behandeln". Die FDP-Fraktion hatte "den Konflikt zwischen Saatgutverkehrsgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz" so beschrieben: im Landschaftsbau würden bei der Begrünung von Ausgleichsflächen, dem Erstellen von oberflächenfestigenden Pflanzendecken Wildblumen-, Gräser- und Legumionsenmischungen ausgesät, die in der Mehrzahl importiert werden. Knapp die Hälfte des Bedarfs an Gräsersaatgut in Deutschland und fast der Gesamtbedarf des Legumionsensaatguts würden derzeit aus dem Ausland importiert, da der Bedarf aus heimischer Produktion nicht gedeckt werde. Damit könnten aber fremde Unterarten eingeschleppt werden, die die heimische Wildflora verfälschen könnten, so eine Warnung von Wissenschaftlern. Die bei einer solchen Aussaat herbeigeführte Florenverfälschung widerspreche aber den Absichten des Bundesnaturschutzgesetzes. Laut Umweltbundesamt werden die ökonomischen Schäden ausgewählter Arten auf über 100 Millionen Euro geschätzt, so die FDP weiter.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_091/03
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