*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

 zurück weiter  Kapiteldownload  Übersicht 


10.3.3     Herausbildung neuer Kooperations­ formen zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren

Nicht nur in der nationalen Politik, sondern auch auf den Weltkonferenzen und in internationalen Organisationen wird die Einbindung nichtstaatlicher Akteure in politische Prozesse bereits praktiziert. Nun wird verstärkt darüber nachgedacht, welche neuen internationalen Kooperationsformen zwischen (zwischen-)staatlichen, zivilgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren dazu beitragen könnten, das Projekt einer demokratischen und effektiven Global Governance voranzutreiben.

Zunächst gibt es schon langjährige und gute Erfahrungen im Bereich von Beratungsverfahren. Dies gilt für nationale und internationale Entscheidungsprozesse. Auch in internationalen Institutionen wie der OECD, WTO, IWF und Weltbank werden nichtstaatliche Akteure bereits gehört. In manchen Organisationen ist diese Einbindung sogar institutionalisiert. So existiert in der OECD ein Beirat der Unternehmerseite (BIAC),49 dem ein Beirat der Gewerkschaftsseite (TUAC)50 gegen­ übersteht. Bei den Vereinten Nationen können sich internationale NGOs über den Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) für Verhandlungen akkreditieren, bei dem auch seit 1948 der Council for Non Governmental Organisations (CONGO) angesiedelt ist. Bei der Weltbank gibt es seit 1981 ein NGO-Komitee. Die reelle Bedeutung dieser Foren ist jedoch sehr unterschiedlich. Der Politikdialog mit NGOs kann für (zwischen-)staatliche Institutionen vielfältige Vorteile haben: die Abschöpfung von Expertise und Problemlösungskompetenz, die Legitimierung der eigenen Politik und die Stärkung der eigenen Position gegenüber anderen Regierungen oder zwischenstaatlichen Organisationen sowie auch die Früherkennung von gesellschaftlichen Problemen und sozialem Protest. Um die Perspektive nicht auf die Instrumentalisierung der NGOs zu verengen, ist für die Vision einer zukünftigen demokratischen Global Governance auch der öffentliche Protest außerhalb der Institutionen wichtig (vgl. Altvater und Brunnengräber 2002).

   Eine aktuell diskutierte Idee, wie diese Konsultationsverfahren im Rahmen einer Global Governance ausgebaut werden könnten, bezieht sich auf Politiknetzwerke und Formen der Netzwerksteuerung (vgl. Reinicke u.a. 2000, Wolf 2001). Hier geht es darum, verschiedene Akteure an „Runden Tischen“ zusammenzubringen und Brücken zwischen dem öffentlichen Sektor, der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft zu bauen, oft unter Mithilfe von internationalen Organisationen.51 Gemeinsam erarbeiten diese Akteure Vorschläge für Problemlösungen, die dann auf nationaler Ebene aufgegriffen, parlamentarisch legitimiert und umgesetzt werden können. Netzwerke sollen so das Verhandeln globaler Regeln und Standards erleichtern, denn das bei der Behandlung globaler Probleme vorhandene Konfliktpotenzial ist nur über die systematische Einbindung aller Konfliktparteien bzw. „Stakeholders“ zu entschärfen. Außerdem können Netzwerke bei der Produktion und Verbreitung von Wissen hilfreich sein und innovative Implementationsmechanismen für bestehende intergouvernementale Abkommen erarbeiten. Schließlich schaffen Netzwerke auch Vertrauen unter den Beteiligten als Basis für jede effektive Kooperation, sorgen für mehr Transparenz in der internationalen Politik und können die Partizipationslücke im Bereich globaler Politik verkleinern. Aber auch Politiknetzwerke könnten zu Demokratieproblemen führen, wenn die Herausbildung neuer globaler Machtstrukturen und die dort getroffenen politischen Entscheidungen nicht mehr hinreichend mit den Menschen vor Ort verbunden sind.

Bei der Implementation beschlossener Politiken sind nichtstaatliche Akteure schon heute hilfreich. Die Vorteile aus staatlicher Sicht bestehen darin, dass zum Beispiel die sog. „technischen“ NGOs im Entwicklungsbereich oder auch privatwirtschaftliche Unternehmen in Einzelbereichen über spezielle Expertise verfügen, besseren Zugang zu bestimmten Zielgruppen haben, die Anerkennung von staatlichen Projekten gegenüber Zielgruppen und der Öffentlichkeit erhöhen könnten und zudem meist kosteneffizienter arbeiten. Dafür erhalten sie Zugang zu zusätzlichen Finanzressourcen und erfahren ggf. auch eine Aufwertung in der Öffentlichkeit bzw. auf dem Spenden- und Zuschussmarkt. In diesem Sinne können solche „Public Private Partnerships“ meist produktiv und zu beiderseitigem Nutzen verlaufen.52 Ebenso kann bei der Evaluation von Projekten das kritische Potenzial von NGOs genutzt werden. Kritiker sehen jedoch eine rein technische Einbindung von NGOs ohne die Möglichkeit auch zum politischen Diskurs über Ziele von Politiken mit Skepsis. Sie verweisen auf die Gefahr der Instrumentalisierung und Kooptation (vgl. Brand u.a. 2000: 123ff.).

Empfehlung 10-13    Einbezug nichtstaatlicher Akteure in Global Governance

Zum Zwecke einer verbesserten Transparenz von und der Partizipation nichtstaatlicher Akteure an Global Governance sollte zivilgesellschaftlichen NGOs, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften auch bei IWF, Weltbank und WTO ein Konsultativstatus zuerkannt werden, den sie bereits in UN-Organisatonen besitzen. Bei allen internationalen Organisationen sollten Anhörungs-, Petitions- und Beschwerdemöglichkeiten geschaffen werden. Minis-terien und andere öffentliche Institutionen, die sich noch nicht für den Dialog mit NGOs geöffnet haben, sollten dies tun. Außerdem sollten gesetzliche Grundlagen für den Zugang zu Informationen in den staatlichen Einrichtungen und internationalen Organisationen entwickelt werden – ähnlich dem US-amerikanischen „Freedom of Information Act“. Dies umfasst einen rechtlich gesicherten Zugang zu Informationen sowie ein Recht auf die Einspeisung von Informationen und Vorschläge in die offiziellen Kommunikationskanäle. Die Bundesregierung sollte sich auf nationaler wie auf internationaler Ebene für die Umsetzung dieser Ziele einsetzen.

Die Institutionalisierung des Dialogs sollte behutsam und in demokratischer Verantwortung geschehen. Traditionelle Beiräte u.ä. Konstruktionen könnten durch zu starke Formalisierung zu bürokratischer Erstarrung führen. NGOs sollten aber von staatlicher Seite grundsätzlich in gleicher Weise wie wirtschaftliche Verbände und Sozialpartner behandelt werden.

Um zivilgesellschaftliches Engagement, das eine für die Gesamtgesellschaft nützliche Tätigkeit im Sozial-, Menschenrechts- oder Umweltbereich darstellt, zu unterstützen, sollte die Institutionalisierung gesellschaftlicher Vernetzung und partizipativer Dialoge bis zu einem gewissen Maße finanziell unterstützt werden. Dies könnten etwa Foren zur Abstimmung von gesellschaftlichen Positionen und Aktivitäten sein, die auch einen Zugewinn an Transparenz, Legitimität und Effektivität in der Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren ermöglichen sollten.



49 Business and Industry Advisory Committee.

zurück zum Text



50 Trade Union Advisory Committee.

zurück zum Text



51 Ein klassisches Beispiel für ein solches globales Politiknetzwerk war die „World Commission on Dams“ (WCD), sie bestand aus zwölf Mitgliedern, die alle verschiedenen Stakeholders repräsentierten, und wurde durch ein 50-köpfiges Forum ergänzt. Am 16. November 2000 stellte die WCD ihren Bericht vor und löste sich auf (vgl. Kapitel 7.5.2.3und http://www.dams.org/30. April 2002).

zurück zum Text



52 Allerdings sind private Akteure nicht notwendigerweise immer effektiver und effizienter – und der Staat trägt zudem weiter das Risiko. Dazu kommt die Gefahr der schädigenden Kartellbildung zwischen öffentlichen und privaten Akteuren.

zurück zum Text



 zurück weiter  Top  Übersicht 


Volltextsuche