*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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11.3.3.1     Problemlagen und Reformnotwendigkeiten der WTO

11.3.3.1.1  Bewertung

Wir bewerten die Verhandlungsführung und die Ergebnisse der zurückliegenden 4. Ministerrunde der WTO in Doha/Quatar weit weniger positiv als die Mehrheit der Enquete-Kommission. Angesichts der zunehmenden Polarisierung in und zwischen allen Ländern, der Erosion sozialer Standards und Rechte und der ungleich verteilten Lebenschancen sowie der Gefährdung öffentlicher Güter waren wir mit zahlreichen Entwicklungs- und Schwellenländern und zivilgesellschaftlichen Organisationen dafür eingetreten, dass die EU von einer weiteren Liberalisierungsrunde in der WTO absieht. Wir forderten die Bundesregierung auf, die bisherige Liberalisierungspolitik für die Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer hinsichtlich der sozialen und ökologischen Situation zu evaluieren. Insbesondere sollten die Lage von Frauen und Kindern, der Menschen- und Arbeitnehmer/innen/rechte, der Beschäftigungs- und Vermögensverteilung sowie der Entwicklungsperspektive der Länder des Südens bewertet und hieraus Konsequenzen für eine Entwicklung gezogen werden, die sich primär an sozialer Gerechtigkeit, Demokratie und ökologischer Nachhaltigkeit orientiert.

Die Industrieländer – allen voran die EU und die USA – haben es versäumt, die berechtigte Kritik am internationalen Handelsregime und der WTO aufzunehmen sowie institutionelle und politische Konsequenzen zu ziehen. Stattdessen waren die Verhandlungen in Doha davon geprägt, die Glaubwürdigkeit der WTO nach dem Scheitern der 3. Ministerkonferenz in Seattle/USA um jeden Preis wieder herzustellen und einen reibungslosen Verhandlungsprozess zu garantieren. So blieben die u.a. aus dem bestehendem internationalen Handelsregime resultierenden Probleme der Globalisierung und andere, seit Jahren umstrittenen Fragen ebenso unbeachtet wie die Forderungen der Entwicklungsländer; vereinbart wurden lediglich weitere umfangreiche Liberalisierungsschritte.

Ungelöst bleibt das Problem der mangelnden personellen und materiellen Ausstattung der meisten Länder, die diese daran hindert, bereits bestehende Verpflichtungen zu erfüllen und wirkungsvoll an den parallel laufenden komplexen Verhandlungen in der WTO zu alten und neuen Themen teilzunehmen. Es gab keine Fortschritte in der Frage, wie eine spezielle und differenzierte (special and differential treatment) Behandlung der Entwicklungs- und Schwellenländer im Kontext der WTO zu garantieren und auszubauen wäre, um auf die unterschiedlichen Entwicklungsbedürfnisse angemessen zu reagieren. Von dem seit Jahrzehnten geforderten verbesserten Marktzugangs für Produkte aus den Entwicklungsländer in die Industrieländer kann nach wie vor keine Rede sein, die Einhaltung der bisherigen entsprechenden Zusagen lässt weiter auf sich warten. Entgegen den Aussagen im Endbericht gab es in Doha in der Frage der Patentierung (TRIPS-Abkommen) keine „echten Fortschritte“, es wurde lediglich das bestehende nationale Recht bestätigt, unter bestimmten Bedingungen eine Zwangslizensierung für Arzneimittel zu vergeben. Substanzielle Verbesserungen, wie sie in der Diskussion um preisgünstige HIV-Präparate und die Patentierungspraxis der transnationalen Konzerne gefordert wurden, um die Basisgesundheitsversorgung weltweit abzusichern, blieben aus. Die einflussreiche amerikanische Pharmalobbygruppe (PhRMA) hat nach Doha deshalb zu Recht triumphiert, dass sich an dem bestehenden System nichts geändert hat. Inwieweit die Präzisierung des TRIPS-Abkommens die Rechtssicherheit vergrößert, bleibt abzuwarten. Wie bisher wird die rechtliche Klarstellung weiterhin in den kostspieligen Streitschlichtungsverfahren stattfinden, die allerdings von den Entwicklungsländern aufgrund des dafür notwendigen finanziellen und personellen Budgets in der Regel nicht genutzt werden können. Auch wurden keinerlei Fortschritte erzielt, um die Schiedsgerichtsverfahren der WTO transparenter zu machen und die Parlamente sowie zivilgesellschaftliche und multilaterale Organisationen aus dem Umfeld der Vereinten Nationen oder die IAO einzubeziehen. Damit ist in Doha das Grundproblem der WTO, die unzureichende demokratische Struktur, genauso wenig angegangen worden, wie die Einbindung sozialer Standards in das Regelwerk der WTO.

Gleichzeitig konnte die EU in Doha ihr aus dem Jahr 1998 bekanntes Konzept einer „umfassenden Verhandlungsrunde“ als Verhandlungsansatz einbringen, hierüber die Positionen der Industrieländer durchsetzen sowie den Orientierungsrahmen für den Diskussionsprozess der nächsten Jahre vorgeben. Letztlich wurden alle Überlegungen sowie Vorschläge zur weiteren Liberalisierung über die Themenfelder Investitionen, Wettbewerb, öffentliche Auftragsvergabe, Dienstleistungen, Patentierung (Singapur-Issues) gebündelt, obwohl deren detaillierte Ablehnung durch die Mehrheit der Entwicklungsländer, von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Teilen der    Gewerkschaften bereits im Vorfeld der Ministerkonferenz in Doha bekannt war. Die immer wieder angemahnte „Gestaltung der Globalisierung“ wurde zugunsten einer Forcierung der weltweiten Liberalisierung aufgegeben.

11.3.3.1.2  Feststellung

Vor diesem Hintergrund stellen wir fest: So kann keine kooperative, auf gleichberechtigte Teilhabe verpflichtetet „Gestaltung der Globalisierung“ zur Minimierung der negativen und Förderung der positiven Effekte aussehen. Es ist positiv, dass im Endbericht für einzelne Problemfelder – Marktzugang, special and differential treatment, Umwelt- und Sozialstandards, Demokratiedefizit und Intransparenz der WTO – die Kritik aufgenommen und in entsprechende Empfehlungen umgesetzt wurde. Die Diskrepanz zwischen Reformnotwendigkeit und Beharrungsvermögen der WTO wird hiermit besonders deutlich. Indem es die Verhandlungen in Doha positiv bewertet, verharmlost der Endbericht jedoch die Realität. Hier von einer „Entwicklungsrunde“ zu sprechen, deren Substanz sich möglicherweise in den nächsten Jahren erweisen würde, kaschiert das nach wie vor bestehende Machtungleichgewicht zwischen den Entwicklungs- und Industrie­ ländern, welches sich eben auch in den „Ergebnissen“ von Doha widerspiegelt. Es ist sogar fraglich, inwieweit das Abschlusswort des WTO-Vorsitzenden, dass die Verhandlungen zu allen neuen Themen (Singapur-Issues) erst stattfinden, wenn auf der kommenden 5. Ministerkonferenz der WTO alle Mitgliedsländer der Auffassung sind, diese Verhandlungen anzugehen, bindend sein wird. Unabhängig davon wird aber inzwischen eine Macht des Faktischen geschaffen, der Verhandlungskorridor festgelegt und wie so oft reduziert sich der politische Ansatz trotz ungelöster und sich zuspitzender Probleme auf die Maxime „Weiter so wie bisher“.

Diese negative Richtung des Handelsregimes ist nicht zufällig, sondern durch die Zielstellung der WTO vorgegeben. Hier geht es eben nicht um die Konstitution eines multilateralen Handelssystems, dass Entwicklung und sozialen Wohlstand befördert. Das Regelwerk der WTO soll lediglich Unternehmen den Marktzugang eröffnen, um zu handeln; weitergehende Fragen der sozialen und ökonomischen Entwicklung spielen eigentlich keine Rolle. Hinzu kommt, dass die multilateralen Handelsvereinbarungen primär in Übereinstimmung mit den Exporteure und Importeuren bzw. ihren Lobbyisten abgeschlossen werden, während die betroffenen zivilgesellschaftlichen Gruppen – Beschäftigte und Verbraucher – trotz ihres Konsultations- und Beobachterstatus „keinen“ Einfluss auf die Entscheidung haben. Weil aber die Maximierung des Handels nicht gleichzusetzen ist mit der Erweiterung der Möglichkeiten für eine gleichmäßige Entwicklung halten wir es für notwendig, das Handelsregime der WTO zu verändern – weg von der reinen Marktzugangsperspektive hin zu einer nachhaltigen und tragfähigen sozialen und ökologischen Entwicklungsperspektive. Dieser Politikwechsel verlangt sowohl eine stärkere Einbindung der WTO in den Kontext der Vereinten Nationen als auch eine Aufgabenbeschränkung der Welthandelsorganisation. Für uns verbinden sich beide Elemente in der Frage nach der zukünftigen Regulierung der internationalen Investitionstätigkeit und den daraus resultierenden Anforderungen für die transnationalen Unternehmen.

11.3.3.1.3  Auslandsinvestitionen und Investitionsregime

Leider konnte sich die AG Waren-, Güter und Dienstleis­ tungen diesem Problemkomplex nicht explizit widmen. Wie die Kommissionsmehrheit hoffen wir aber, dass sich in weiteren Untersuchungen dem Themenfeld in entsprechender Weise angenommen wird. Hinzuweisen ist aber darauf, dass sich die Thematik implizit in den meisten Abschnitten der AG Waren und Dienstleistungen wiederfindet. Verwiesen sei hier nur auf Kapitel 3.1.6 „Zur statistischen Erfassung der Globalisierung“ auf 3.3 „Problemlagen und Reformnotwendigkeiten der WTO“, auf die Bewertung der Investitionstätigkeit im Kontext von Fusionen und Übernahmen und der Stellung von Konzernen im Kapitel 3.4 „Handel und Wettbewerb in der Globalisierung“ sowie auf das Kapitel 3.6 „Verhaltenskodizes transnationaler Unternehmen“. Aufgrund der Darstellungen und Schlussfolgerungen im Endbericht widersprechen wir der Ansicht, dass sich die Kommission zu den Fragen Direktinvestitionen und transnationale Konzerne nicht positioniert hätte. Allerdings wurde der konventionelle Diskussionsrahmen nicht verlassen – Direktinvestitionen steigen und sind positiv für die Entwicklung, Konzerne tragen zur Diffusion von Wissen und Technologie bei etc. Auch wenn die Widersprüche im Globalisierungsprozess, die zunehmende Polarisation und die wachsenden Probleme, auf nationaler Ebene die internationalen Entwicklungen adäquat zu beeinflussen, durchaus korrekt wiedergegeben werden – gerade die internationale Investitionstätigkeit, das Verhalten von Konzernen und die politisch geschaffenen Bedingungen für die existierenden „Investitionsregime“ werden nicht in einen größeren Begründungszusammenhang gestellt. Der Endbericht ist in dieser Hinsicht inkonsistent, fällt hinter das erreichte wissenschaftliche Diskussionsniveau zurück und greift nicht die erarbeiteten politischen Ansätze der Vergangenheit auf.

In einer ausführlichen Stellungnahme (Lötzer, Huffschmid 2002) haben wir begründet, warum wir den Aufbau eines internationalen Investitionsregimes im Rahmen der VN für notwendig erachten, das an den Ergebnissen der seit 1945 geführten Diskussion ansetzt und nicht primär auf die Interessen der Unternehmen abstellt, sondern soziale, ökologische und entwicklungspolitische Kriterien in den Vordergrund stellt. Ausdrücklich erkennt die UN-Charta von 1974 über die ökonomischen Rechte und Pflichten die politische Souveränität von Nationalstaaten an, „das öffentliche Interesse durch Regulierung von Auslandsinvestitionen zu schützen ... und die Autorität, die Handlungen von transnationalen Konzernen durch die Einführung von Auflagen auf ihren Territorien zu überwachen, um so sicherzustellen, dass ausländische Investitionen den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Prioritäten der nationalen Entwicklung dienen“ (Mies, von Werlhof 1999: 179ff).

   Die ausschließliche Betonung des Investorenschutzes, die Freiheit der Kapitalmobilität, die Inländerbehandlung ausländischer Konzerne, die Meistbegünstigungsklausel und der Rechtsanspruch auf Entschädigung sowie Kompensation bei „Enteignung und staatlicher Regulierung“ schlug sich bereits in der von der OECD angestoßenen Diskussion über das multilaterale Investitionsabkommen (MAI) nieder. Nach dessen berechtigter Ablehnung findet sie sich nun in der WTO als Thema „Handel und Investitionen“ wieder oder wird im Rahmen von multi- und bilateralen Freihandelsabkommen behandelt.

Der VN-Kontext böte die einzige Möglichkeit, um diese verengte Behandlung der Thematik zu erweitern und an den Zielstellungen der nachholenden Entwicklung, der Teilhabe und der Verpflichtung der Konzerne auf ihre soziale Verantwortung und die Stärkung der Menschenrechte auszurichten. Hinzu kommt, dass im Kontext der Stärkung der „Global Governance“ die VN als einzig relevantes Gefüge etabliert ist und sich daran auf absehbare Zeit kaum etwas ändern dürfte (Paech 2001). Unseres Erachtens kann und soll die WTO somit aufgrund der eigenen verkürzten Zielsetzung und ihres strukturellen Zuschnitts nicht den Aufbau eines multilateralen Investitionsregimes forcieren oder die bisherigen Ansätze bündeln. Selbstverständlich wäre die WTO an diesem Prozess zu beteiligen, zumal die bisherigen und zukünftigen Kompromisse und Regelungen in die WTO-Regeln zu implementieren sind.

Eine auf soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit orientierte Strategie zur Steuerung der Investitionsströme und der Machtbeschränkung der Konzerne hat unser Ansicht nach zunächst die nationale Handlungs­ ebene zur Erhöhung der demokratischen Gestaltungsmacht gegenüber transnationalen Konzernen zu stärken. Unabhängig von der institutionellen Entwicklung und Anbindung des Investitionsregimes müssen globale Mindeststandards ein differenziertes Instrumentarium zur zielgerichteten Lenkung bieten. Es ist unter den ungleichen sozioökonomischen Bedingungen somit unerlässlich, die Ungleichbehandlung – die als Diskriminierung von inländischen und ausländischen Unternehmen definiert wird und damit im WTO-Kontext untersagt ist – beizubehalten bzw. die Unterscheidung aufgrund qualitativer Kriterien auszubauen. Die unumschränkte Garantie des Markteintritts hätte demgegenüber eine geringere Rolle einzunehmen. Ansonsten würden die Möglichkeiten von Entwicklungs- und Schwellenländern beschnitten, ihre heimische Industrie zu entwickeln sowie den Einfluss der transnationaler Konzerne (TNK) zu beschränken. Angesichts der negativen Effekte der Globalisierung wird auf der internationalen Ebene der Aufbau multilateraler, sanktionsfähiger Mindeststandards mit der Zielsetzung präferiert, die aggregierte Nachfrage zu steigern, die negativen Effekte des Wettbewerbs auf Löhne und soziale Standards zu minimieren und die institutionellen Voraussetzung für eine politische Gestaltung der Globalisierung unter nachhaltigen Gesichtspunkten zu steigern (Tolentino 1999: 183ff). Ein Ausgangspunkt dabei ist, dass bei unterschiedlichen Bedingungen angesichts der differenzierten Wirkungen von ADI und der Tätigkeit der TNK in der Realität keine generell positive Bilanz gezogen werden kann (Hanson 2001, Crotty, Epstein & Kelly 1998). Ein lediglich liberaler Rahmen für alle Länder mit rechtsverbindlichen Kriterien wird folglich kaum ausreichen, die Probleme zu lösen.

Empfehlung

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich auf nationaler und internationaler Ebene dafür einzusetzen, ein internationales Investitionsregime zu entwickeln, das sozialen, ökologischen und entwicklungspolitischen Ansprüchen gerecht wird und sich an folgenden Kriterien orientiert:

    Der Aufbau globaler rechtsverbindlicher Standards zur Vermeidung unfairer Geschäftspraktiken (z.B. Bestechungsverbot) wie es die UNCTAD fordert (UNCTAD 2000b:205).

    Das Unterbinden weiterer Konzentrationsprozesse z.B. mittels Festlegung von Obergrenzen für Weltmarktanteile von TNK und der technischen und finanziellen Unterstützung und Kooperation im Bereich der Kontrolle von M&A-Aktivitäten.

    Die Durchsetzung der Besteuerung von TNK durch das Welteinkommensprinzip, um das Verschieben von Gewinnen in Konzernteile zum Zwecke der Minimierung der Steuerlast zu unterbinden.

    Eine weitreichende einheitliche Regelung der Publizitäts- und Offenlegungspflicht für Unternehmen, um die eklatanten Informationsdefizite zu minimieren.

    Die Verankerung von menschenrechtlichen, sozialen, gewerkschaftlichen und ökologischen Mindeststandards, deren Nichtbeachtung nationale und internationale Sanktionen nach sich zieht.

    Eine Stärkung des grenzüberschreitenden unternehmerischen Haftungsrechts und eine verbesserte juristische Zusammenarbeit, um strafrechtlich und haftungsrechtlich relevantes Vorgehen gegen Unternehmen zu verbessern.

    Die Etablierung eines Schiedsgerichtsverfahren, welches die ökonomische Macht und den politischen Einfluss der TNK kompensiert. Neben der Streitschlichtung ist hierbei auch ein Petitions- und Klagerecht für nichtstaatliche Akteure (Gewerkschaften, NGO, indigene Gemeinschaften) einzuführen, dass Sanktions- und Schadenersatzregelungen beinhalten muss.

Empfehlung

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für Verhandlungen über ein Investitionsregime im VN-Kontext einzusetzen. Um angesichts der laufenden und zukünftig angestrebten Verhandlungen in der WTO und anderen internationalen Organisationen zum Investitionskomplex keine Fakten zu schaffen, die diesem Prozess widersprechen fordern wir die Bundesregierung auf, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen:

    Ein Moratorium bezüglich aller Vereinbarungen internationaler Organisationen oder der Industrieländer (OECD, WTO, NAFTA, EU) einzuhalten, das eine    weitere Liberalisierung und Deregulierung zur Forcierung von Direktinvestitionen verhindert.

    Keine weiteren Forderungen von IWF/Weltbank und bei der Kreditkonditionalisierung zuzulassen, die in Bezug auf Öffnung der Entwicklungs- und Schwellenländer für ADI mit einer Minimierung ihrer qualitativen Steuerungsmöglichkeit verbunden ist.

    Die personelle und finanzielle Ausstattung für Entwicklungs- und Schwellenländer zu erhöhen bzw. bereitzustellen, um die fachliche Kompetenz zu erhöhen, damit die bestehenden Bestimmungen des GATT/WTO sowie anderer Vorschriften (z.B. freiwillige Kodizes) nachvollzogen werden können.

    Einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln und den institutionellen Rahmen zu schaffen, der die Erpress­ barkeit hinsichtlich der Gewährung von Steuervorteilen, Subventionen, Aussetzung gesetzlicher Bestimmungen etc. wirkungsvoll verringert.

    Die Einführung bzw. Beibehaltung von Kapitalkontrollen zu unterstützen, um die Steuerung der ADI und der Portfolioinvestitionen hinsichtlich ihrer Quantität und Qualität im Empfänger- und Geberland zu garantieren.

    Konzepte zu entwickeln und zu implementieren, welche die Gewinnverschiebung der TNK u.a. durch die entsprechende Gestaltung interner Verrechnungspreise und Kreditvergabe verhindern.

    Einen festgelegten Anteil der Wertschöpfung der TNK zur Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zum Ausbau der sozialen Sicherung und Infrastruktur und der Verbesserung der ökologischen Situation am unmittelbaren Standort einzusetzen.




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