*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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2.3.6       Europäischer Finanzmarkt und europäisches Entwicklungsmodell

Trotz Binnenmarkt und Währungsunion ist der Finanzmarkt in der EU nach wie vor ökonomisch und politisch fragmentiert. Dies betrifft sowohl die Struktur des Bankenwesens, also das Verhältnis von privaten Banken und öffentlich-rechtlichen Instituten (vor allem Sparkassen und Genossenschaftsbanken) und die Größenverhältnisse, als auch die Regelsysteme. Die damit verbundenen Probleme erfordern politische Gestaltung. Die Integration der verschiedenen nationalen Finanzmärkte zu einem europäischen Finanzmarkt mit abgestimmter und – wo erforderlich – harmonisierter Aufsicht und Regulierung ist aus Stabilitäts- und Effizienzgründen sowie zur Erhaltung der Integrität der Finanzinstitutionen (in erster Linie zur Abwendung von Geldwäsche) nicht nur wünschenswert: Sie ist eine Notwendigkeit.

Ein effizienter europäischer Finanzmarkt ist, wie die Erfahrung des europäischen Integrationsprozesses in anderen Bereichen auch zeigt, nicht durch „negative Integration“, also durch Deregulierung zu erreichen. Vielmehr geht es um „positive Integration“, also um die Errichtung eines Regelwerks zur Einbindung der Finanzmärkte in die Leitlinien einer wirtschaftlichen Strategie, die nicht nur – dies ist unstrittig – auf Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch auf Beschäftigung, soziale Sicherheit, Gerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit sowie Demokratie (auch in der Wirtschaft) als Kennzeichen des spezifischen europäischen Entwicklungsmodells zielt. Sieben Argumente sprechen für diese These.

(1)  Ohne Zweifel hat die Öffnung der Märkte die europäischen Finanzinstitute einem stärkeren Konkurrenzdruck sowohl innerhalb der EU als auch aus anderen Ländern, vor allem aus den USA, ausgesetzt. Darauf haben die Finanzinstitute mit harten Rationalisierungsmaßnahmen (die auch in der absehbaren Zukunft anhalten und viele Arbeitsplätze im Sektor der Finanzdienstleistungen kosten werden) sowie mit Fusionen und Übernahmen zur Errichtung wettbewerbsfähiger Größenklassen einzelner Institute reagiert.

      Dass diese Absicht nicht immer realisiert werden konnte und in manchen Fällen, wenn sie denn realisiert worden war, zu hohen Verlusten beigetragen hat, ist ein Hinweis auf die Schwierigkeiten einer zukunftsfähigen Umstrukturierung des Sektors europäischer Finanzdienstleistungen. Für die Nutz­ ­ nießer von Finanzdienstleistungen haben sich zum Teil Vorteile, aber zunächst vor allem Nachteile ergeben.

(2)  Auch in Europa wächst die Bedeutung der Wert­ papierfinanzierung und daher wird die Rolle der ins­ titutionellen Anleger in den meisten Ländern wichtiger. Eine Folge dieser Tendenz fort von „Face-to-Face“-, also von kundenorientierten Kreditbeziehungen hin zu marktbasierten, verbrieften Finanzierungsmodellen ist der beobachtbare Rückzug gerade der großen international tätigen Institute aus dem Massegeschäft mit kleinen und mittleren Klienten und die Tendenz zur Betreuung von Kunden mit großen Vermögen.

      Wie bereits im über die Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen angesprochen (vgl. hierzu Kapitel 2.3.3.1),haben die Verdrängung von regional tätigen öffentlichen oder öffentlich geförderten Sparkassen, Depot- und Kreditbanken oder dem genossenschaftlichen Sektor negative Wirkungen auf eine tragfähige Wirtschaftstruktur. Die unverzichtbare Funk­ tion dieser Institute ist die regionale oder lokale Kreditversorgung; diese muss gewährleistet bleiben, auch wenn im deregulierten internationalen Wettbewerb solche Institute wenig Chancen hätten. Denn die Folge könnte sein, dass die Geld- und Kreditversorgung in der Fläche ausdünnt. Dies ist beispielsweise in Großbritannien der Fall (Cruickshank 2000) – mit negativen Effekten auf die regionale Wirtschaftsentwicklung. Eine Politik, die darauf besteht, dass eine stabile Geld- und Kreditversorgung auch auf dem Land ein wichtiges öffentliches Gut ist, kann und sollte sich auf die im Herbst 2000 von der EU verabschiedete Mit­ teilung zur allgemeinen Daseinsvorsorge („General Interest“) stützen.

(3)  Eine besonders problematische Entwicklung europäischer Finanzmärkte könnte sich bei der Finanzierung von Teilen der Systeme der sozialen Sicherheit (Alters­ sicherung, Gesundheitsversorgung) mit Hilfe Kapitaldeckungsverfahrens abzeichnen. Es ist eine ernst zu nehmende Gefahr, dass „menschliche Sicherheit“ (vgl. dazu den Human Development Report der UNDP 1994) den Risiken und Instabilitäten der Finanzmärkte ausgesetzt wird. Dies ist ein außerordentlich wichtiges Thema; es zeigt, wie die Tendenzen globaler Finanzmärkte lebensweltliche Auswirkungen haben können. Es war allerdings der Enquete-Kommission nicht möglich, dieses Problem in einer seiner Bedeutung angemessenen Form zu bearbeiten und Empfehlungen zu formulieren. Das Thema sollte Gegenstand weiterer Beratungen sein.

(4)  Die Formierung eines stabilen und effizienten europäischen Finanzmarkts, der die Finanzierung von Inves-titionen aus der längerfristigen privaten Vermögensbildung erreicht, wird durch die Steuerpolitik in der EU    sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite beeinflusst.27 Besonders problematisch sind die Regeln der Besteuerung von Unternehmensgewinnen und von Zins- und Dividendeneinkünften innerhalb der EU und im näheren Ausland. Zum Teil herrscht Steuerwettbewerb, durch den die Mitgliedsländer der EU Direkt- und Portfolioinvestitionen auf Kosten anderer Mitgliedsländer ins Land holen wollen. Fairer Steuerwettbewerb verwandelt sich unvermeidlich in „schädlichen Steuerwettbewerb“, wenn die wichtigen Aufgaben der Daseinsvorsorge (immaterielle und materielle Infrastruktur) nicht mehr aus dem Steueraufkommen gedeckt werden können. Ein „Race to the Bottom“, ein Wettbewerb der Standards nach unten, ist für alle Beteiligten schädlich.

      Daher hat die europäische Kommission ebenso wie die OECD das Problem des schädlichen Steuerwettbewerbs thematisiert. Für die Zinsbesteuerung hat die EU zur Unterbindung des schädlichen Steuerwettbewerb beschlossen, ab 2010 allgemeine Kontrollmitteilungen über Kapitalerträge in der EU einzuführen. Allerdings ist die Umsetzung dieses Beschlusses von der Kooperation anderer Finanzplätze außerhalb der EU abhängig gemacht worden. Die USA, die ursprünglich nicht kooperierten, praktizieren seit dem 11. September 2001 das System der Kontrollmitteilungen. Die EU sollte jedenfalls ihr Gewicht selbstbewusst und zielführend in die Verhandlungen einbringen und ihre Maßnahmen nicht von den Entscheidungen anderer Partner abhängig machen. Bei der Unternehmensbesteuerung plädiert die EU für größere Transparenz und eine Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen. Das ist zwar sinnvoll, sollte aber durch Harmonisierung in anderen Bereichen der Steuerpolitik ergänzt werden.

(5)  Die durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt erzwungene fast ausschließliche Konzentration der Haushaltspolitik der EU-Mitgliedsstaaten auf die Verminderung der öffentlichen Defizite ist für die Entwicklung der europäischen Finanzmärkten eine Belastung. Denn verbriefte Staatsanleihen stehen Sparern und anderen Geldvermögensbesitzern nur noch in abnehmenden Maße zur Verfügung. Alternative Anlagemöglichkeiten im privaten Sektor haben sich als nicht ausreichend zur Absorption der Liquidität herausgestellt. Daher trägt auch Europa zu der hohen Überschussliquidität bei, deren Aufbau die BIZ seit Mitte der 90er Jahre beobachtet und kritisch kommentiert hat. Die hohe Liquidität ist auch nicht durch die außerordentlich restriktive Ausrichtung der Geldpolitik der nationalen Zentralbanken seit Maastricht 1991 und später der EZB seit 1999 vermindert und verhindert worden. Sie hat dadurch, dass sie das Zinsniveau trotz abnehmender Inflationsgefahren vergleichsweise hoch gehalten hat (vgl. Kapitel 2.2.3),dazu geführt, dass das Wachstum in Europa seit den späten 90er Jahren schwach und die Arbeitslosigkeit hoch blieben.

(6)  Die Entwicklung des europäischen Finanzmarkts resultiert aus den Entscheidungen der vielen Akteure. Darunter haben auch die offiziellen Institutionen und Regierungen ein beträchtliches Gewicht. Insbesondere haben die Interventionen der EZB eine zumindest orientierende Funktion. Für die Funktion der Finanzmärkte insbesondere bezüglich der Finanzierung von Investitionen wäre eine langfristig angelegte und den realwirtschaftlichen Rückwirkungen der Geldpolitik explizit Rechnung tragende Politik angemessen. Dazu gehört auch, wie in Empfehlung 2-7 zum Ausdruck gebracht worden ist, eine verbesserte Politikkoordination.

(7)  Auch die Finanzaufsicht über die Integrität der Finanz­ institute wird mehr und mehr europäisiert angesichts der Währungsintegration und der Integration der Finanzmärkte. Die Richtlinie zur Geldwäsche, die darauf bezogenen nationalstaatlichen Gesetze und die Empfehlungen der OECD sind ein wichtiger Ansatz, auf die in Kapitel 2.3.2bereits eingegangen wurde.



27 Auch wenn die EU heute schon fiskalpolitische Akzente setzen wollte, so wäre dies bei dem EU-Haushalt 1999 von ca. 93 Milliarden Euro (gemessen am Europäischen Bruttoinlandsprodukt mit 8.016 Milliarden Euro) gesamtwirtschaftlich praktisch bedeutungslos.

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