*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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2.4          Reformbedarf auf den globalisierten Finanzmärkten

Finanzkrisen sollten zwar durch präventive wirtschaftspolitische Maßnahmen vermieden werden. Doch Regulierung „kostet“, ebenso wie De-Regulierung ihren Preis hat. Dieser ist in den vergangenen Jahrzehnten in Form von Schulden- und Finanzkrisen und deren teurer Behebung sowie als Verschärfung der globalen Polarisierung eingefordert worden. Hinter der makroökonomischen Opportunitätserwägung hinsichtlich der Formen und Ausmaße von „Verregelung“ des globalen Finanz­ sys­ tems verbergen sich also über die Finanzmärkte hinausreichende politische Alternativen hinsichtlich eines weltwirtschaftlichen und möglicherweise weltgesellschaft­ lichen und weltpolitischen Ordnungsrahmens. Bei der Diskussion der finanziellen Architektur sind also die Schnittstellen zu globalen Verteilungs- und Arbeitsmarkt­fragen, zur Außen-, Entwicklungs- und Friedenspolitik zu beachten.

Während in den 70er Jahren Fragen der Reform des Währungssystems im Zentrum standen und in den 80er Jahren im Zusammenhang mit der Schuldenkrise nach Wegen einer Entlastung der Schuldner und ihrer Befähigung zum Schuldendienst gesucht wurde, ist in den 90er Jahren die „Architektur“ des globalen Finanzsystems (als Element von „Global Governance“, vgl. hierzu im Einzelnen Kapitel 10)sowie die Frage von „Good Governance“ auf (national)staatlicher Ebene das zentrale The­ ma der Reformdebatte geworden.

   Bisher hat sich im Zuge der finanziellen Globalisierung eine „globale Finanzarchitektur“ eher spontan herausgebildet, als dass sie bewusst politisch gestaltet worden wäre – so dass es eigentlich ein Euphemismus ist, den Begriff der „Architektur“ zu verwenden. Dabei regeln nicht mehr nur die Institutionen von Bretton Woods (IWF und Weltbank) sowie die nationalen Regierungen globale Währungs- und Kreditmärkte, sondern eine Vielzahl von eher „informellen“ Institutionen, in der Regel ausgestattet mit „Soft Law“, d. h. mit Vorstellungen über „Best Practices“, mit Standards, Leit- und Richtlinien („Guidelines“) und „Codes of Conduct“, deren Befolgung nicht eingeklagt und deren Nicht-Befolgung nicht sanktioniert werden kann, wie es bei „Gentlemen Agreements“ üblich ist. Diese eher informellen Institutionen und Standards haben dennoch ein beträchtliches Gewicht in nahezu allen Politikfeldern – auch im globalen Finanzsystem, wie wir bereits bei der Erwähnung der „Wolfsberg-Principles“ im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche gesehen haben. Es wäre allerdings eine verfehlte Annahme, wenn unterstellt würde, informelle Institutionen und Regeln kämen ohne gouvernmentale Politik aus. Auch die „Guidelines“ der G8 oder des FSF müssen in europäische Richtlinien und nationales Recht transformiert werden, um verbindlich wirksam zu werden. Hier wird ein allen Politikfeldern und Bereichen gemeinsamer Grundzug der Globalisierung deutlich, der im Kapitel 10Global Governance“ ins Einzelne gehend thematisiert wird: Die Perforation nationalstaatlicher Souveränität (manche sprechen auch von deren Erosion) hat zur Ausbildung von Regeln und Institutionen geführt, die sich nicht auf das harte und sanktionsbewehrte Recht der Nationalstaaten stützen können, sondern supranationalen, multilateralen, „weichen“ Übereinkünften folgen, weil es den „Weltstaat“ nicht gibt.

Neben den traditionellen Institutionen von Bretton Woods wirken an der Regulierung der finanziellen Globalisierung die OECD, die BIZ, die G7 (G8) mit, die jeweils Foren (z.B. das Financial Stability Forum) oder Task Forces (z.B. die Financial Action Task Force on Money Laundering, angesiedelt bei der OECD) oder spezielle Komittees wie das Basle Committee on Banking Supervision (BCBS) bei der BIZ hervorgebracht haben. Von besonderer Wichtigkeit sind „Gruppen“ von Ländern (G7, G10, G20 etc.), die auf mehr oder weniger regelmäßigen Treffen den Bedarf an Koordinierung und Regulierung bestimmen und das Regierungshandeln mehr oder weniger erfolgreich koordinieren helfen. Hier wird deutlich, dass die finanzielle Globalisierung, auch wenn sie vor allem über die Expansion von Märkten statt findet, einen institutionellen Überbau hervorbringt, der „Minima Regulatoria“ enthält (Giovanoli 2000b). Allerdings hat die politische Regulierung einen eher informellen als formellen Charakter und daher ergeben sich Konsequenzen für die formellen Organe demokratischer Repräsentanz, insbesondere für die nationalen Parlamente, die nicht aus der Gestaltung der „globalen Finanzarchitektur“ ausgeschlossen und von den Gestaltungsaufgaben entbunden werden dürfen.




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