*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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5.3          Wissensverwertung

Die Informations- und Wissensgesellschaft basiert auf immateriellen Gütern und Leistungen und daraus abgeleiteten Produkten. Dies ist der Grund dafür, dass der modernen und angemessenen Ausgestaltung des gewerblichen Rechtsschutzes für immaterielle Güter, wie des Urheberrechts und des Patentrechts, eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft zukommt. Digitalisierung und Vernetzung der Information und Kommunikation sowie die zunehmende Bedeutung des Produktionsfaktors Wissen haben eine kontroverse Debatte über die adäquate Form des Patent- und Urheberrechts im 21. Jahrhunderts ausgelöst. Die Globalisierungseffekte bringen eine neue Dimension in die Auseinandersetzung, weil in transnationalen, globalen digitalen IuK-Infrastrukturen politische Gestaltungsansätze an Grenzen stoßen. Diese bestehen sowohl in der enormen und komplexen informationstechnologischen Entwicklungsdynamik als auch in der Kollision national unterschiedlicher Rechtsordnungen. In denselben Diskussionskontext gehört daher ebenfalls die kontroverse Debatte um die Zukunftsfähigkeit des ‚Urheberrechts nach Napster’, die so genannten Bio- oder Genpatente oder auch die Frage der Zwangslizensierungen von pharmazeutischen Stoffpatenten (z. B. AIDS-Medikamente, Anti-Milzbrand-Mittel) oder landwirtschaftlichen Saatgutpatenten. Besonders die beiden letzten Aspekte sind zwischen den Industrieländern und den Entwicklungsländern äußerst strittig und daher zunehmend auch ein zentraler Streitpunkt bei der Weiterentwicklung internationaler Verträge.




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