*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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7.5.2       Nachhaltige Wasserversorgung

7.5.2.1    Ressourcenschutz und Trinkwasserqualität

In Kapitel 18 der Agenda 21 heißt es: „Wasser wird in allen Lebensbereichen benötigt. Oberstes Ziel ist die gesicherte Bereitstellung von Wasser in angemessener Menge und guter Qualität für die gesamte Weltbevölkerung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der hydrologischen, biologischen und chemischen Funktionen der Ökosysteme, Anpassung der Aktivitäten des Menschen an die Belas­ tungsgrenzen der Natur und Bekämpfung der Vektoren wasserinduzierter Krankheiten“ (BMU 1993: 160).

In den letzten 70 Jahren hat sich der Weltwasserverbrauch versechsfacht. Dazu haben sowohl die Verdoppelung des pro-Kopf-Wasserverbrauchs als auch die Verdreifachung der Weltbevölkerung beigetragen. Heute steigt der globale Wasserverbrauch – mit großen regionalen Unterschieden – ungefähr parallel zum Bevölkerungswachstum (Fleisch 2002: 33). In einzelnen Ländern wie Libyen, Katar, Saudi-Arabien, den Vereinigen Emiraten und Jemen, übersteigt die Wasserentnahme bereits das erneuerbare Angebot, und es wird ein nicht nachhaltiger Entwicklungspfad eingeschlagen (BMZ 1999: 13).

Circa 70 Prozent – regional sogar bis zu 90 Prozent – des gesamten Wasserdargebotes fließen in den Landwirtschaftssektor und dort befindet sich absolut und prozentual gesehen auch das größte Sparpotenzial. Nach einer Schätzung des International Water Management Institut (IWMI) könnten bis zum Jahr 2025 etwa 50 Prozent der zusätzlich benötigten Wassermengen durch Effizienzsteigerungen bei der Bewässerung gewonnen werden. Ursachen für den hohe Wasserverbrauch sind der Einsatz veralteter Technik, Verwendung von Wasser in Trinkwasserqualität, aber auch der Anbau unangepasster Erzeugnisse. Die Liberalisierung der Agrarmärkte erhöht den Konkurrenzdruck für Landwirte und fördert die Produktion für den Export.

Während das Bevölkerungswachstum und die zunehmende Verstädterung die Wassernachfrage erhöhen, reduziert die zunehmende Wasserschmutzung das Angebot des kostbaren Guts. Industrielle und häusliche Abwässer, die oft ungeklärt  in der Natur „entsorgt“ werden, schadstoffhaltiges Sickerwasser wilder Müllhalden und ein häufig unsachgemäßer Pestizid- und Düngemitteleinsatz beeinträchtigen das Oberflächen- und Grundwasser. Die Folgen sind zunehmende bakterielle Verschmutzungen, Sedimentablagerungen und steigende Schwermetall- und Nitratbelastungen. Nur 5 Prozent der Abwässer weltweit werden gereinigt. (BMZ 1999: 13)

Die hier angesprochenen Problembereiche dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Vielmehr sind komplexe Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge verantwortlich für die erkennbaren Defizite. Diesen sollte durch einen umfassenden, integrierten Handlungsansatz wie der Integrierten Wasserressourcenbewirtschaftung (IWRB) begegnet werden. (BMZ 1999: 105). „Unter IWRB wird im Allgemeinen die Bewirtschaftung (Erfassung, Planung, Erschließung, Verteilung, Güteüberwachung und Schutz) der Wasserressourcen in einem ganzheitlichen Sinne unter Berücksichtigung sämtlicher Sektoren und Institutionen, die den Wasserhaushalt nutzen und beeinträchtigen, verstanden. Da die Art der Landnutzung den Wasserhaushalt mitbestimmt, bedeutet [dies] ... auch eine integrierte Betrachtung von Land- und Wassernutzung. IWRB setzt die Bewirtschaftungsplanung auf der Basis von Wasser- und Flusseinzugsgebieten voraus und geht häufig über Verwaltungs- und sogar Landesgrenzen hinaus“ (BMZ 1999: 106). Die EU beschreitet mit der kürzlich verabschiedeten Wasser-Rahmenrichtlinie in diesem Sinne neue Wege im Gewässerschutz. Erstmals wird der    gute ökologische Zustand der Oberflächengewässer zum übergeordneten Ziel erklärt und neben Grenzwerten für chemische Stoffe auch der Gesamtzustand der aquatischen Lebensgemeinschaft zum Maßstab gemacht. Planung und Durchführung von Gewässerschutz finden in der EU zukünftig auf der Grundlage von Flusseinzugsgebieten statt. Das Grundwasser soll nicht nur vor chemischer Verschmutzung, sondern auch vor jeder Übernutzung geschützt werden. Der Eintrag gefährlicher Stoffe ist verboten. Die Erstellung der Maßnahmenpläne unterliegt in allen Stadien der Bürgerbeteiligung. Grundlage der Richtlinie ist das Vorsorgeprinzip (s. Kasten 8-2 in Kapitel 8.1).

Da ein großer Anteil des Wasserdargebots in der Landwirtschaft eingesetzt wird (s.o.), sollten Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz insbesondere in diesem Sektor ansetzen.77 Beispiele sind die verstärkte Kaskadennutzung von Wasser, d. h. Mehrfachnutzung ohne erneute Herstellung von Trinkwasserqualität – z. B. Einsatz von Brackwasser zur Bewässerung von Feldern –, die Tröpfchenbewässerung oder die Gewinnung und Verwendung von Regenwasser. Von zentraler Bedeutung sind die Vermeidung von Leitungsverlusten und die Minimierung besonders wasserverbrauchender Produktion. Mit hoher Priorität ist auch an Lösungen zu arbeiten, die zum Ausgleich konkurrierender Wassernutzungsinteressen zwischen Landwirtschaft, Industrie, Energieerzeugung, Transport und Umwelt beitragen.



77 Die GTZ hat im Mai 2001 ein 5–6-jähriges Sektorvorhaben mit dem Titel „ecosan” (Ecological Sanitation) begonnen. Die unter „ecosan“ zusammengefassten nachhaltigen Abwasser- und Sanitärentsorgungssysteme beruhen auf der konsequenten Umsetzung einer stoffstromorientierten Kreislaufwirtschaft. Im Idealfall ermöglichen ecosan- Systeme eine vollständige Rückführung der in Fäkalien, Urin und Grauwasser enthaltenen Nährstoffe in die Landwirtschaft und einen sparsamen Umgang mit Wasser unter größtmöglicher Wiederverwendung insbesondere zur Bewässerung (GTZ 2002).

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