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Petitionsausschuss
Petitionsrecht auf europäischer Ebene

Petitionsrecht auf europäischer Ebene

In einem zusammenwachsenden Europa verwundert es nicht, dass sich Probleme der Bürgerinnen und Bürger nicht allein auf nationaler Ebene lösen lassen, insbesondere wenn die eine oder andere Frage auf eine europäische Regelung zurückgeht. Für solche Fälle gibt es in vorderer Linie zwei Institutionen, die für die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden auf europäischer Ebene zuständig sind. Das sind der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und der Europäische Bürgerbeauftragte.

Petition an das Europäische Parlament

Jede Person mit Wohnort in der Europäischen Union kann - gleichgültig, ob sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats hat oder nicht - allein oder zusammen mit anderen Personen in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen und die genannten Personen unmittelbar betreffen, eine Petition an das Europäische Parlament richten. Auch Unternehmen, Organisationen oder Vereinigungen mit Sitz in der Europäischen Union können das Petitionsrecht ausüben.

Eine Petition kann als Beschwerde oder Ersuchen abgefasst sein und sich auf Angelegenheiten von öffentlichem oder privatem Interesse beziehen.

In der Petition kann ein individuelles Anliegen formuliert werden oder eine Aufforderung an das Europäische Parlament, zu einer bestimmten Angelegenheit Stellung zu nehmen. Derartige Petitionen geben dem Europäischen Parlament Gelegenheit, auf Verletzungen der Rechte eines Bürgers durch einen Mitgliedstaat oder eine Institution hinzuweisen und für Abhilfe zu sorgen.

Nähere Informationen und eine Hilfe zur Einreichung einer Petition beim Europäischen Parlament sind erhältlich unter:

http://www.europarl.eu.int/parliament/public

Beschwerde an den Europäischen Bürgerbeauftragten

Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht hauptsächlich Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Institutionen der Europäischen Gemeinschaft. Darüber hinaus kann er auch aus eigener Veranlassung tätig werden und Untersuchungen einleiten.

Ein Missstand in diesem Sinne liegt vor, wenn eine derartige öffentliche Einrichtung nicht im Einklang mit für sie verbindlichen Regeln oder Grundsätzen handelt.

Beschwerdeberechtigt ist man als Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. wenn man in einem der EU-Mitgliedstaaten lebt. Unternehmen, Verbände oder sonstige Stellen mit satzungsgemäßem Sitz in der EU können ebenfalls Beschwerden an den Europäischen Bürgerbeauftragten richten.

Zu den am häufigsten behandelten Problemen gehören Verzögerungen in den Verwaltungsverfahren, die Verweigerung von Informationen, Fälle von Diskriminierung und Machtmissbrauch.

Zu beachten ist, dass der Europäische Bürgerbeauftragte nur Beschwerden bearbeiten kann, die sich gegen die Organe und Institutionen der Gemeinschaft richten. Mit Beschwerden über nationale, regionale oder kommunale Verwaltungen kann er sich nicht befassen, selbst wenn sie im Einzelfall das europäische Gemeinschaftsrecht betreffen.

Nähere Hinweise findet man unter http://www.euro-ombudsman.eu.int

Sonstige Ansprechpartner im europäischen Bereich

Im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt sind ausführliche Informationen zu den Rechten und Möglichkeiten in der EU sowie praktische Ratschläge hierüber über das "Europa für Sie"-Portal unter http://europa.eu.int/youreurope erhältlich. Dort gibt es auch Informationen für in Europa ansässige Unternehmen und Unternehmer, die mit Verwaltungen in anderen Ländern zu tun haben.

Einen ähnlichen Ansatz bietet SOLVIT

Wenn man über die Rechte auf dem Binnenmarkt zwar gut informiert ist, sie jedoch in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht durchsetzen konnte, ist möglicherweise mit einem Klick auf die Homepage von SOLVIT eine Lösung zu finden. SOLVIT ist ein Online-Netzwerk zur Problemlösung, in dem die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise Schwierigkeiten vorzubeugen oder zu beseitigen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen.

Die Benutzung von SOLVIT ist ebenfalls kostenlos.

Näheres unter http://europa.eu.int/solvit

Die Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages arbeitet im europäischen und internationalen Rahmen mit den Ombuds- und Bürgerrechtseinrichtungen anderer Länder zusammen und ist zu diesem Zweck Mitglied in zwei Vereinen, die sich dem Eingabewesen widmen. Es handelt sich dabei um das Europäische Ombudsmann-Institut in Innsbruck/Österreich ( http://www.tirol.com/eoi) und das Internationale Ombudsmann-Institut in Edmonton/Kanada ( http://www.law.ualberta.ca sowie http://www.ioi-europe.org).

Durch die internationalen Kontakte ergeben sich immer wieder Gelegenheiten, das eigene System zu überdenken. So wurde man z. B. anlässlich des Besuches des schottischen Parlaments auf die dort bereits erprobte Öffentliche Petition aufmerksam, bevor man diese im September 2005 beim Bundestag einführte.

Darüber hinaus empfängt der Petitionsausschuss auch Besucher und ist Ansprechpartner beim Aufbau von Petitionseinrichtungen im Ausland (in letzter Zeit z. B. in Mittel- und Osteuropa sowie Südamerika).

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/grundsaetze/petitionsrecht_EU
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