Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > AUSSCHÜSSE > Petitionsausschuss >
16. Wahlperiode
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Petitionsausschuss
Petitionen im Internet

Der Petitionsausschuss tagt im Paul-Löbe-Haus
Der Petitionsausschuss tagt im
Paul-Löbe-Haus

© Deutscher Bundestag

Haben Sie Probleme mit Bundesbehörden? Möchten Sie, dass ein Bundesgesetz geändert wird? Wollen Sie, dass die Abgeordneten wissen, wo Sie der Schuh drückt?

Dann sind Sie hier auf dem richtigen Weg! Mit dem Petitionsrecht steht für alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ein direkter Weg zum Parlament offen. Das Petitionsrecht gilt für jedermann, für Erwachsene wie Minderjährige, für Deutsche, Menschen anderer Herkunft aber auch z.B. für Inhaftierte und Geschäftsunfähige.

Seit 1. September 2005 hat der Petitionsausschuss einen Modellversuch zur Eingabe (Online-Petitionen) und Mitzeichnung (Öffentliche Petitionen) von Petitionen im Internet freigeschaltet. Im Einverständnis mit Petentinnen und Petenten können Petitionen von allgemeinem Interesse im Internet veröffentlicht werden. Dritten wird die Möglichkeit eröffnet, diese Petitionen zu unterstützen oder anderweitig zu kommentieren. Jede dieser Petitionen erhält ein eigenes Diskussionsforum im Internet. Grundlage für die Behandlung derartiger Petitionen und der dazugehörigen Diskussion ist die "Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen (öP) gem. Ziff 7.1 (4) der Verfahrensgrundsätze".

Der Petitionsausschuss hat mit dem Forum den Bürgern bewusst einen erweiterten Zugang zum Deutschen Bundestag eröffnet. Man wünscht sich eine möglichst offene, vielseitige und sachbezogene Diskussion der öffentlichen Petitionen, um die im Diskussionsforum abgegebenen Kommentare und unterschiedlichen Sichtweisen zu einer Petition - seien sie pro oder kontra - kennen zu lernen und sich mit ihnen auseinandersetzen. Der Petitionsausschuss möchte dadurch einen möglichst breiten Erfahrungshorizont aktiver Bürger in die parlamentarische Beratung der Petitionen einbeziehen.



Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/petitionen/
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion