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16. Wahlperiode
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Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Aufgaben und Arbeit

Aufgaben des Ausschusses
Aufgaben des Ausschusses
© DBT

Ein Gremium des Deutschen Bundestages

Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages sind Gremien, die die Entscheidungen des Plenums im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren vorbereiten und das Parlament in seiner Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive unterstützen sollen. In aller Regel gibt es spiegelbildlich zu jedem Ministerium einen Ausschuss im Bundestag. Parallel zur Gründung des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung setzte der Bundestag 1961 den AwZ ein, wie der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im internen Sprachgebrauch genannt wird.

Die Zusammensetzung des Ausschusses

Die Zahl der Ausschüsse und die Zahl ihrer Mitglieder werden in jeder Legislaturperiode vom Bundestag neu festgelegt. In der 16. Legislaturperiode setzt sich der AwZ aus 22 Mitgliedern zusammen, von denen acht der CDU/CSU-Fraktion, acht der SPD-Fraktion und jeweils zwei  den Fraktionen FDP, Die Linke. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angehören. Damit entsprechen die Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss denen im Plenum des Deutschen Bundestages. Jedem ordentlichen Mitglied des Ausschusses ist ein stellvertretendes Ausschussmitglied zugeordnet.

Den Vorsitz im Ausschuss führt der Abgeordnete Thilo Hoppe von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, seine Vertreterin ist die Abgeordnete Sibylle Pfeiffer von der Fraktion der CDU/CSU.

Jede der im Ausschuss vertretenen Fraktionen bestimmt aus ihren Reihen einen so genannten Obmann bzw. eine Obfrau, die zumeist auch als entwicklungspolitische Sprecher ihrer Fraktion in der Öffentlichkeit auftreten. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und die Obleute des Ausschusses treffen sich im "Obleutegespräch" zu regelmäßigen Beratungen über grundsätzliche Fragen der Ausschussarbeit, die Tagesordnungen oder Zeitpläne.

Aufgaben des Ausschusses

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist das Gremium, dem auf Seiten des Deutschen Bundestages das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gegenübersteht. Zu seinen klassischen Aufgaben gehört die Beratung der ihm vom Plenum überwiesenen Gesetzentwürfe, Anträge, Unterrichtungen und EU-Vorlagen. Betrifft eine solche Vorlage mehrere Ausschüsse, so gibt der AwZ entweder als mitberatender Ausschuss sein Votum an den vom Plenum bestimmten federführenden Ausschuss, oder aber er bezieht selbst als federführender Ausschuss die Voten der mitberatenden Ausschüsse in seine Entscheidung ein und legt dem Plenum seine Beschlussempfehlung vor.

Über die Tätigkeit als vorbereitendes Beschlussorgan des Deutschen Bundestages hinaus kann sich der AwZ aber auch selbständig mit allen Fragen aus seinem Geschäftsbereich befassen und aktuelle oder grundsätzliche Themen jeder Art auf die Tagesordnung setzen. Grundlage der Beratung solcher Themen im Ausschuss ist meist ein vom Ausschuss angeforderter Bericht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, in dem ein bestimmter Sachverhalt dargestellt oder zu Meldungen oder Darstellung von dritter Seite Stellung genommen wird. Aber auch Gäste aus internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen oder der Wissenschaft werden häufig eingeladen, um mit den Abgeordneten zu diskutieren. Das sich aus der anschließenden Diskussion im Ausschuss ergebende Meinungsbild ist für die Bundesregierung zwar rechtlich nicht verbindlich, politisch aber von erheblichem Gewicht. In der Praxis ist dieses Verfahren das vom Ausschuss am häufigsten genutzte Instrument im Rahmen der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Bundesregierung.

Der parlamentarischen Kontrolle dienen auch die öffentlichen Anhörungen, zu denen von den Fraktionen vorgeschlagene und vom Ausschuss bestimmte Experten aus Wissenschaft und Praxis eingeladen werden. Die Anhörungen sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen werden in einem Wortprotokoll dokumentiert, das Interessierten zugänglich ist.

Um sich ein eigenes Bild von der Entwicklungszusammenarbeit mit den Partnerländern zu machen, entsendet der Ausschuss Delegationen ins Ausland, die vor Ort der Frage nachgehen, ob die mit staatlichen Mitteln unterstützte Entwicklungszusammenarbeit zielgerichtet und effizient abläuft. Nach jeder Delegationsreise wird für alle Mitglieder des Ausschusses ein umfassender Reisebericht erstellt, der im Ausschuss ausführlich beraten wird, nachdem die Bundesregierung dazu Stellung genommen hat.

Die Ausschussarbeit richtet sich nach einem festen Schema

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung tagt regelmäßig jeweils am Mittwoch in den vom Bundestag festgelegten Sitzungswochen eines Jahres. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Ausschusses ein und leitet sie. Er vertritt den Ausschuss nach außen und regelt im Einvernehmen mit den Obleuten seine Geschäfte. Auf Verwaltungsebene steht dem Ausschuss ein Sekretariat mit vier Mitarbeitern zur Verfügung, das den Ausschuss bei seiner Arbeit unterstützt. Schwerpunkte der Arbeit des Sekretariats sind die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Ausschusssitzungen. Dazu gehört unter anderem das Zusammenstellen der Beratungsunterlagen, die Versendung der Tagesordnung, die Ausfertigung von Beschlussempfehlungen und Berichten an das Plenum und das Erstellen der Sitzungsprotokolle, aber auch die Vor- und Nachbereitung der Delegationsreisen des Ausschusses.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a19/aufgaben
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