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dpa
Versammlungsrecht wird verschärft
Extremismus - Justiz im Internet-Zeitalter -
gegen Begriff Bundespolizei
Nach dem Bundestag hat am 18. März auch der Bundesrat das
verschärfte Versammlungs- und Strafrecht mit großer
Mehrheit gebilligt. Das neue Recht kann damit bereits am 8. Mai
angewandt werden, wenn die NPD zum 60. Jahrestag des Kriegsendes an
historisch sensiblen Orten wie dem Brandenburger Tor in Berlin
aufmarschieren will. Die verschärften Gesetze richten sich
grundsätzlich gegen Aufmärsche von Neonazis. Künftig
können Versammlungen an historisch bedeutenden
Gedenkstätten - etwa in ehemaligen Konzentrationslagern -
verboten werden, wenn die Würde von Nazi-Opfern
Beeinträchtigt wird. Ausdrücklich im Gesetz genannt ist
das Holocaust-Mahnmal in Berlin-Mitte. Die Länder können
weitere zu schützende Orte per Gesetz bestimmen.
Bevor das Gesetz endgültig in Kraft treten kann, muss es
noch von Bundespräsident Horst Köhler geprüft und
unterschrieben werden. In der Länderkammer gab es am 18.
März wie schon eine Woche zuvor im Bundestag eine breite
Mehrheit für den zwischen Rot-Grün und Union
ausgehandelten Kompromiss.
Verfassungsrechtliche Bedenken hatte nur die FDP. Sie hält
die Gesetzesverschärfungen für überflüssig. Sie
erwartet Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, die dann nach
ihrer Auffassung "eine sehr große Chance auf Erfolg"
hätten. Ob die Verschärfung die gewünschte Wirkung
hat, ist umstritten. Bayern räumte bereits im Bundestag
Schwachpunkte ein. So seien für die Länder "historisch
bedeutsame Orte" schwierig zu interpretieren. Das Bundesland ist
besonders betroffen durch die jährlichen Neonazi-
Aufmärsche in Wunsiedel. Dort ist der Hitler-Stellvertreter
Rudolf Heß begraben. Im Strafgesetz wird der
Volksverhetzungsparagraf 130 erweitert. Mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren kann belegt werden, wer die Würde der Nazi-Opfer
dadurch stört, dass er die NS-Gewaltherrschaft "billigt,
verherrlicht oder rechtfertigt".
Klage per Email möglich
Die deutschen Gerichte können nun endgültig ins
Internet-Zeitalter starten. Der Bundesrat billigte weiterhin ein
Gesetz, das in der Justiz die elektronische Aktenbearbeitung
ermöglichen soll. Damit könnten in Zukunft nicht nur die
Papierberge und die bekannten Aktenwagen in den deutschen Gerichten
verschwinden. Es wird auch die Grundlage dafür geschaffen,
dass Anwälte und Bürger Anträge oder
Schriftsätze per Email bei den Gerichten einreichen
können. Denkbar ist auch, dass Anwälte von der Kanzlei
aus Akteneinsicht nehmen. Der stellvertretende
Grünen-Fraktionsvorsitzende Hans- Christian Ströbele,
selbst seit 40 Jahren Anwalt, hatte im Bundestag vor drei Wochen
von einer "Revolution in der Justiz" gesprochen. Ob das
Internet-Zeitalter aber tatsächlich beginnt, hängt davon
ab, ob die Länder zunächst auch die technischen
Voraussetzungen dafür schaffen. Dafür wären
Millionen-Investitionen nötig. Rechtspolitiker der
Bundestags-Fraktionen hatten bezweifelt, ob die Länder schnell
die erforderlichen Mittel aufbringen werden.
Der Bundesrat ist zudem mehrheitlich gegen eine Umbenennung des
Bundesgrenzschutzes in "Bundespolizei". Die Ländervertretung
lehnte einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung mit
dem Hinweis ab, dass keine nationale oder europäische
Rechtslage diese Namensänderung verlange. Der Bundesrat kann
dennoch die Umbenennung nicht verhindern, weil dies Bundessache
ist.
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