|
![](../../../layout_images/leer.gif) |
dpa
Wohnortwechsel auch für
Spätaussiedler
Migration
Spätaussiedler dürfen in Ausnahmefällen von den
ihnen zugewiesenen Wohnorten abweichen. Der Bundesrat billigte am
18. März eine entsprechende Gesetzesänderung. Ein
Härtefall liegt vor, wenn Ehegatten oder Eltern und ihre
minderjährigen, ledigen Kinder aufgrund der Zuweisung an
verschiedenen Wohnorten leben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Härtefallregelung
für Aussiedler angemahnt, die zu Familienangehörigen
ziehen oder wegen eines Teilzeitjobs den Wohnort wechseln wollen.
Grundsätzlich hatte Karlsruhe aber die Zuweisung von
Spätaussiedlern an bestimmte Wohnorte für
verfassungsgemäß erklärt. Ziehen sie ohne Erlaubnis
weg, kann ihnen die staatliche Unterstützung gestrichen
werden.
Zurück zur
Übersicht
|