11.1.5 Globalisierung als politische
Aufgabe
Oberstes Ziel der politischen Gestaltung der
Globalisierung muss es nach Auffassung der CDU/CSU-Arbeitsgruppe
sein, die Rahmenbedingungen primär so zu gestalten, dass das
der Globalisierung innewohnende Wohlstandspotenzial freigelegt
wird. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass weltweit
Chancengerechtigkeit zwischen den Staaten und zwischen den Menschen
hergestellt wird, die möglichst allen die Möglichkeit
für die eigene Entwicklung eröffnet. Die weltweite
Arbeitsteilung und die mit ihr verbundenen Wohlfahrtseffekte
ergeben sich jedoch nicht von selbst und bedürfen eines
Ordnungsrahmens. Sie führen nur dann zu Chancengerechtigkeit,
wenn gewisse Voraussetzungen, für die die Politik
Verantwortung trägt, erfüllt sind. Dazu müssen
insbesondere
– der möglichst
freie Handel von Waren und Dienstleis tungen durch
entsprechende internationale Abkommen abgesichert,
– die
Liberalisierung der Märkte unter Schaffung einer effizienten
Wettbewerbskontrolle vorangetrieben und parallel dazu
möglichst viele Länder in die Weltwirtschaft
integriert,
– die ärmeren Länder nach
internationalem Vorbild demokratisch regiert und mit mehr
rechtsstaatlich funktionierenden Institutionen ausgestattet und so
für Auslandsinvestitionen attraktiv gemacht (ein
internationales Investitionsabkommen wäre im Interesse der
Investoren wie dieser Länder selbst),
– die bisher erreichten
Liberalisierungsfortschritte auf den internationalen
Finanzmärkten abgesichert,
– der Aufbau und die Transparenz von
internationalen Organisationen, auch unter Hinzuziehung der
„Zivilgesellschaft“, gefördert,
– die zunehmende weltweite Verankerung von
„Good Governance“ erreicht werden.
Die folgenden
Abschnitte befassen sich mit diesen Vo raussetzungen und
leiten Vorschläge ab, was im Einzelnen zu tun ist.
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