11.1.5.3 Die Basis jeder effizienten
Wirtschaftsordnung: Rechtsstaatlichkeit fördern
Die
Globalisierung stellt anspruchsvolle Anforderungen an die innere
Verfassung von Staatswesen und die Rolle des Staates bei der
Gestaltung der Wirtschaftsordnung und -prozesse. Die Staaten
müssen eine leistungsfähige Rechts- und
Wirtschaftsordnung im Inneren aufbauen, innerhalb derer sich die
Wirtschaftsprozesse dynamisch, aber in geordneten Bahnen, entfalten
können. Über die Qualität ihrer
Wirtschaftsordnungen, darunter die Sozialordnung, die Ordnung des
Arbeitsmarktes, des Wettbewerbs u.v.m., treten die Staaten in einen
Wettbewerb der Systeme um die Standorte der mobilen
Produktionsfaktoren ein.
Für
Marktbeziehungen innerhalb einer Marktwirtschaft sind
marktpreisgesteuerte Wirtschaftsprozesse und dezentrale Planung der
Wirtschaftsprozesse konstitutiv. Um der Ausbeutung durch Kartelle
und Monopole und durch sonstige Vermachtung der Wirtschaftsprozesse
vorzubeugen, ist allerdings eine aktive Wettbewerbspolitik
notwendig, die Kartelle verbietet, Monopole unter eine Miss
brauchsaufsicht stellt sowie das Entstehen und die Verstärkung
von marktbeherrschenden Stellungen durch
Unternehmenszusammenschlüsse („externes Wachstum“)
verhindert.
Soziale
Marktwirtschaft, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Aus der
„Interdependenz der Ordnungen“ (Walter Eucken, Karl
Böhm) ergibt sich, dass sich eine freiheitliche
Wirtschaftsordnung und eine freiheitliche Gesellschafts- und
Rechtsordnung gegenseitig bedingen. Deshalb passen (soziale)
Marktwirtschaft, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit so gut zusammen
und ergänzen sich hervorragend. Viele Staaten in der Welt sind
aber nicht demokratisch verfasst, und Rechtsstaat und Demokratie
sind auch nicht ohne weiteres gleichzusetzen. Demokratisch ist ein
Staat, der auch die politischen Rechte seiner Bürger unter den
Schutz seines Rechtssystems stellt und dessen Organisation von der
bestimmenden Teilhabe des Volkes an der Regierung ausgeht.
Rechtsstaatlich wird man einen Staat bereits nennen können,
wenn er die Menschenrechte respektiert und sein Rechtssystem durch
unabhängige Gerichte diskriminierungsfrei absichert.
Mit anderen Worten: Der rechtliche Schutz vor
staatlicher oder privater Willkür kann auch von Staaten
gewährt werden, die noch Demokratiedefizite aufweisen.
Wirtschaftliche Aktivitäten entwickeln sich aber nur bei
Planungssicherheit. Dies
gilt erst recht für den Handel und grenzüberschreitende
Auslandsinvestitionen. Entscheidend für die wirtschaftlichen
Beziehungen zwischen Unternehmen oder Volkswirtschaften bleibt
deshalb das Maß an praktizierter Rechtsstaatlichkeit unter den
Handels partnern. Die gewählte Staatsform ist hierbei
nicht allein entscheidend – trotz unserer eindeutigen
Präferenz für die demokratische. So hat in der
Wirtschaftsgeschichte der internationale Handel immer funktioniert.
So operiert zu Recht auch die WTO, die – weil Demokratien
eben so verbreitet (noch) nicht sind – unter ihrem Dach viele
Staaten beherbergt, die in dieser Hinsicht deutliche Defizite
aufweisen.
Die Bedeutung von rechtsstaatlichen Garantien
für potentielle Außenhandelspartner und Investoren haben
auch solche Entwicklungsländer erkannt, die nicht allzu
demokratisch organisiert sind. Sie zeigen – nicht immer aus
eigenem Antrieb – Interesse an rechtlichen Ordnungssys
temen, mit denen sie wirtschaftliche Partnerschaft
„einzuwerben“ hoffen. Die Umsetzung in rechtlicher
Realität kommt dann aber doch oft – wenn überhaupt
– nur sehr langsam voran.
Gerade im Zeitalter der Globalisierung
offenbaren sich die Stärken und Schwächen eines
gesellschaftlichen Systems samt seiner Rechtsordnung. In weiten
Teilen der Erde konnten sich demokratische Gesellschaftsformen
entwickeln, Wohlstand und Frieden sichern und totalitäre
Systeme ablösen. Dauerhaft wird Globalisierung nur akzeptiert
und Bestand haben, wenn sie von demokratischen Staaten getragen und
gestaltet wird.
Verantwortungsbewusster internationaler
Politik muss es darum gehen, anderen Ländern zu helfen,
rechtsstaatliche und demokratische Systeme aufzubauen. Das
Wettbewerbsrecht und rechtliche Garantien zum Schutz von
Investitionen sind Beispiele dafür.
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