*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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11.4.3     Für einen „fairen globalen deal“

Der 1992 in Rio de Janeiro unternommene Versuch eines unter dem Vorzeichen nachhaltigen Wachstums an Umwelt- und Entwicklungsinteressen orientierten Nord-Süd Ausgleichs ist nur teilweise gelungen. Das Kioto Protokoll und die Biodiversitätskonvention (s. Kapitel7.7.3 & 4) sind die bekanntesten Ergebnisse der Agenda21 – mit ihren zehntausendfachen lokalen, regionalen und nationalen Aktivitäten weltweit – und wurden als erste praktische Schritte zu einem nachhaltigen Zivilisationsmodell verstanden. Ein wichtiger Durchbruch hierbei war auch die Global Environment Facility (GEF) mit einem Nord-Süd paritätischen Entscheidungsmechanismus aber einer gemessen an den Rio Vereinbarungen bis heute nur ungenügenden Finanzierung.    Lediglich etwa 1 Prozent der vom UNCED Sekretariat als für die Umsetzung der Agenda 21 geschätzten jährlich zusätzlich benötigten Mittel werden hierüber aufgebracht. Eine Ursache dafür ist, dass die sämtliche Staaten in den 90er Jahren überrollende Globalisierungswelle – mit ihrer einseitigen Orientierung auf die Freisetzung von Wachstumskräften – diesen ersten Versuch eines „globalen deal“ an den Rand der Aufmerksamkeit schob.

Der 11. September ist weltweit auch als ein Warnzeichen auf unerträgliche und nicht mehr vernachlässigbare Unterschiede für die Chancen von Menschen in Nord und Süd verstanden worden. Er hat deutlich gemacht, dass nationale Sicherheit heute nicht ohne ein mehr an menschlicher Sicherheit zu erreichen ist.19 Die heutige Aufgabe ist es, die mit der Globalisierung täglich freigesetzten Wachstumskräfte im Sinne eines „fairen globalen deal“20 deutlicher als bisher weltweit an sozialen und ökologischen Grenzen sowie der kulturellen Vielfalt zu orientieren.

Dazu gehören auf Seiten des Nordens:

–    der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise (s. Kapitel 11.4.2.1),

–    die Berücksichtigung von Interessen des Südens bei den globalen Regelwerken (11.4.2.1) sowie

–    Schuldenerlass und Hilfen an den Süden für nachhaltigkeitsförderliche Vorhaben (11.4.2.1, 11.4.2.4),

und auf Seiten des Südens:

–    nachvollziehbare Verbesserungen des Human Development Index , mehr Partizipation (11.4.2),

–    Ansiedlung von Wertschöpfungsketten im Süden („jobs to the people“) (11.4.2.3) sowie

–    Mitwirkung an der Umsetzung von multilateral vereinbarten Umweltvereinbarungen und von nachhaltigkeitsförderlichen Standards im Handel (11.4.2.4).



19 In der EU und den USAwurden bislang pro Kopf vergleichbar hohe Summen für menschliche und militärische Sicherheit aufgewendet. In der EU und auch in Japan ist allerdings der nichtmilitärische Anteil deutlich höher als in den USA.

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20 Hierfür gibt es vielfältige ähnliche Vorschläge, s. z. B. Sachs (2002: 69ff.), UNEP Generalsekretär Prof. Töpfer anlässlich seiner Eröffnungsansprache bei einer Veranstaltung des Nachhaltigkeitsrats am 13.5.2002 in Berlin.

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