*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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3.1.7.2    Korruptionsbekämpfung

Am Anfang einer effektiven Bekämpfungsstrategie muss eine gründliche Analyse der Ursachen von Korruption stehen. Korruption ist nicht primär Folge eines moralischen Versagens Einzelner, sondern in der Regel strukturell verursacht: Sie tritt insbesondere dort auf, wo Vorhaben staatlicher Autorisierungen bedürfen, wo die Steuergesetzgebung kompliziert und unklar ist, wo öffentliche Amtsträger große diskretionäre Handlungsspielräume bei der Vergabe öffentlicher Aufträge genießen und wo politische Parteien auf Unterstützung Dritter angewiesen sind.26

Korruption lohnt sich, wenn die Gewinne hoch, das Risiko entdeckt und bestraft zu werden aber gering sind. Reformen müssen dafür sorgen, dass sich dieses Verhältnis umkehrt. Wichtiger noch als nachträgliche Sanktionen sind daher Maßnahmen, die die Gelegenheiten, andere zu korrumpieren, im Vorfeld minimieren und die Wahrscheinlichkeit entdeckt zu werden, maximieren.

Nachhaltige Anti-Korruptionsreformen dürfen sich nicht allein auf die Verabschiedung neuer Gesetze beschränken, sondern erfordern den Aus- bzw. Aufbau eines leistungsfähigen Integritätssystems.27 Hierzu müssen Parlament, Verwaltung, Medien, Kontrollinstitutionen wie Rechnungshöfe und Anti-Korruptionsbehörden, Justiz, Privatsektor und Zivilgesellschaft ein Umfeld schaffen können, in dem Korruption nicht gedeiht. Auch die internationale Ebene muss einbezogen werden, da das Problem nicht an nationalstaatlichen Grenzen Halt macht.

Das „Zauberwort“ der Korruptionsbekämpfung lautet deshalb „Transparenz“ (Florini 1999). Anders als bei Delikten wie Diebstahl oder Körperverletzung hat ein Korruptionsopfer gewöhnlich keine Kenntnis, dass es Opfer wurde. Die in eine korrumpierte Transaktion eingebundenen Parteien werden alles versuchen, um ihr Tun zu verschleiern. Für Außenstehende hat es den Anschein, es sei alles mit rechten Dingen zugegangen. Dies fällt umso leichter, je intransparenter Abläufe gestaltet sind. Reformen müssen in den Bereichen Verwaltung, Politik und Wirtschaft stattfinden.

Auch der Privatsektor selbst ist aufgefordert, gegen Korruption zwischen privaten Unternehmen und gegenüber der öffentlichen Hand vorzugehen. Hier sind unternehmensinterne Strukturen zu schaffen, die korruptes Verhalten von Angestellten verhindern. Die Unternehmensführung sollte öffentlich und glaubhaft versichern, dass ihr Unternehmen Korruption nicht als legitime Geschäfts­ praktik betrachtet. Im Sinne der Abschreckung ist auch über die Einführung der Strafbarkeit juristischer Personen nachzudenken. In den USA gibt es das nachahmenswerte Modell, Unternehmen eine Strafminderung zuzugestehen, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie, etwa durch interne Schulung der Mitarbeiter und Abfassung und Durchsetzung von Verhaltenskodizes, ernsthaft bemüht waren, Korruption zu vermeiden. Zur präventiven Abschreckung sollten Erträge, die durch korrumpierte Geschäfte entstanden sind, beschlagnahmt und Schadensersatz gefordert werden können.

Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung sind auch auf internationaler Ebene zu treffen. Mit dem Inkrafttreten der „OECD Konvention über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Wirtschaftsverkehr“ am 15.2.1999 ist eine wichtige Lücke im internationalen Regelwerk geschlossen worden – die Strafbarkeit der Bestechung auch ausländischer Amtsträger (OECD 2000j). Der Erfolg dieser Konvention wird letztendlich durch die Umsetzung der Konvention in nationales Recht durch die 35 Signatarstaaten bestimmt. Ein    zweistufiges Monitoring-Verfahren, zu dem auch die Veröffentlichung der Ergebnisse gehört, soll dies sicherstellen. Gleiches gilt für die „Inter-Amerikanische Konvention gegen die Korruption“, die bereits 1996 im Rahmen der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) verabschiedet wurde. Gegenwärtig wird auch auf UN-Ebene über eine Konvention zur Korruptionsbekämpfung verhandelt. Die Weltbank hat Korruptionsbekämpfung bereits in ihr Mandat aufgenommen (Weltbank 1997, Ackermann 1997). In der WTO wird das Thema bislang nur im Rahmen des freiwilligen „Government Procurement Agreement“ angesprochen.



26 Vgl. Tanzi (1998a: 9ff.); dort auch weitere, insbesondere indirekte Faktoren, die Korruption begünstigen.

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27 Dieser Begriff wurde von Transparency International (TI), einer internationalen Antikorrupitonsorganisation geprägt.

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