3.3.2.3 Empfehlungen der
Enquete-Kommission40
Empfehlung 3-8
Verbesserung des
Marktzugangs für Entwicklungsländer
Die
Enquete-Kommission empfiehlt als erste Schritte eine Verbesserung
des Marktzugangs für Entwicklungsländer insbesondere auch
für Halbfertigprodukte und für weiterverarbeitete
Primärprodukte durch Abbau der Zolleskalation und von
Spitzenzöllen. Mittelfristig soll die Abschaffung aller
marktverzerrenden Exportsubventionen, besonders im Agrarbereich im
Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der EU erfolgen und der
weitgehende Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse angestrebt
werden. Das Programm der Europäischen Union „Everything
but Arms“ für die 48 ärmsten Staaten der Welt ist
ein erster Schritt zu mehr und verbesserter Marktbeteiligung und
sollte weiter ausgebaut werden.
Insbesondere im
landwirtschaftlichen Bereich ist jedoch aus sozialen,
ökologischen Gründen und aus Gründen der
Ernährungssicherheit eine funktionierende regionale Produktion
und Vermarktung wünschenswert, der verbesserte Marktzugang
darf deshalb nicht zu einer einseitigen Exportausrichtung von
Entwicklungsländern im landwirtschaftlichen Bereich
führen.
Empfehlung 3-9
Anti-Dumping
Die
Enquete-Kommission empfiehlt, verbindliche und vor allem allgemein
akzeptierte Definitionen von Dumping-Tatbeständen zu
entwickeln und anzuwenden und ihren protektionistischen Missbrauch
zu verhindern.
Empfehlung
3-10 Special and Differential
Treatment
Die wirtschaftsstrukturellen
Eigenheiten der Entwicklungs- und Transformations-Ökonomien
können partiell und auf Zeit den Verzicht auf volle
Marktöffnung zugunsten einer entwicklungspolitischen
Investitions- und Aufbaustrategie rechtfertigen. Das Instrument
hierfür ist die Handelspolitik, die im Rahmen der WTO
„Special and Differential Treatment“ zeitlich begrenzt
und je nach Entwicklungsstand vorsieht. Der Bundesregierung wird
empfohlen, im Sinne der Ministererklärung von Doha konkrete
Schritte zur Umsetzung der bezüglich „Special and
Differential Treatment“ getroffenen Vereinbarungen zu
initiieren und zu unterstützen.
40 Vgl. hierzu auch das Sondervotum des
sachverständigen Kommissionsmitglieds Dr. Michael Baumann in
Kapitel 11.4.
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