*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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3.3.2.3    Empfehlungen der Enquete-Kommission40

Empfehlung 3-8         Verbesserung des Marktzugangs für Entwicklungsländer

Die Enquete-Kommission empfiehlt als erste Schritte eine Verbesserung des Marktzugangs für Entwicklungsländer insbesondere auch für Halbfertigprodukte und für weiterverarbeitete Primärprodukte durch Abbau der Zolleskalation und von Spitzenzöllen. Mittelfristig soll die Abschaffung aller marktverzerrenden Exportsubventionen, besonders im Agrarbereich im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der EU erfolgen und der weitgehende Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse angestrebt werden. Das Programm der Europäischen Union „Everything but Arms“ für die 48 ärmsten Staaten der Welt ist ein erster Schritt zu mehr und verbesserter Marktbeteiligung und sollte weiter ausgebaut werden.

Insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich ist jedoch aus sozialen, ökologischen Gründen und aus Gründen der Ernährungssicherheit eine funktionierende regionale Produktion und Vermarktung wünschenswert, der verbesserte Marktzugang darf deshalb nicht zu einer einseitigen Exportausrichtung von Entwicklungsländern im landwirtschaftlichen Bereich führen.

Empfehlung 3-9         Anti-Dumping

Die Enquete-Kommission empfiehlt, verbindliche und vor allem allgemein akzeptierte Definitionen von Dumping-Tatbeständen zu entwickeln und anzuwenden und ihren protektionistischen Missbrauch zu verhindern.

Empfehlung 3-10       Special and Differential Treatment

Die wirtschaftsstrukturellen Eigenheiten der Entwicklungs- und Transformations-Ökonomien können partiell    und auf Zeit den Verzicht auf volle Marktöffnung zugunsten einer entwicklungspolitischen Investitions- und Aufbaustrategie rechtfertigen. Das Instrument hierfür ist die Handelspolitik, die im Rahmen der WTO „Special and Differential Treatment“ zeitlich begrenzt und je nach Entwicklungsstand vorsieht. Der Bundesregierung wird empfohlen, im Sinne der Ministererklärung von Doha konkrete Schritte zur Umsetzung der bezüglich „Special and Differential Treatment“ getroffenen Vereinbarungen zu initiieren und zu unterstützen.



40 Vgl. hierzu auch das Sondervotum des sachverständigen Kommissionsmitglieds Dr. Michael Baumann in Kapitel 11.4.

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