3.3.4
Institutionelle Reformoptionen für die
Welthandelorganisation
Die Aufgabe der WTO besteht aus Sicht ihrer
Gründungsmitglieder (Abschluss der Uruguay-Runde im Jahr 1994)
darin, einen internationalen Rahmen für Verhandlungen,
für die Vereinbarung von Handelsregeln sowie für die
Streitbeilegung bereitzustellen. Zu diesem Zweck sind die
Zuständigkeiten der WTO als Nachfolge-Institution des GATT um
eine breite Palette neuer Themen erweitert und vorhandene sowie
neue Disziplinen mit effektiven Sanktionsmechanismen bewehrt
worden. Dies hat das internationale Handelssystem sehr
verändert. Welches Standing die WTO inzwischen auf der
internationalen Bühne hat, zeigt sich schon in dem erheblichen
Anwachsen ihrer Mitgliederzahlen.
In Folge mancher als
radikal empfundener Neuerungen tauchten aber auch Schwachstellen
und Defizite auf. Einige waren vorherzusehen, andere sind
transparent geworden oder neu entstanden und haben zu einer
Diskussion um den Reformbedarf bei der WTO geführt, zu der
insbesondere das Europäische Parlament maßgebliche
Beiträge geliefert hat45, auf die aber z.T. auch schon innerhalb
der WTO reagiert worden ist. So wurde auf Initiative des
Generaldirektors der WTO eine beratende Sachverständigengruppe
eingesetzt, die Reformvorschlä ge ausarbeiten soll.
Diese Gruppe hat allerdings ihre Arbeit noch nicht
abgeschlossen.
Im Wesentlichen
handelt es sich um folgende Themenkomplexe:
– Externe Transparenz, Öffnung und
interne Transparenz,
– Demokratische Legitimität der
WTO,
– Neue internationale Architektur und
Kohärenz.
Die 4.
WTO-Ministerkonferenz in Doha vom 9. bis 14. November 2001 hat sich
in ihrer Abschlusserklärung zu diesen institutionellen
Reformüberlegungen so gut wie nicht geäußert.
Zur erhöhten Transparenz findet sich dort
lediglich die sehr allgemeine Aussage: „While emphazising the
intergovernmental character of the organization, we are committed
to making the WTO’s operations more transparent (...)“
(WTO 2001a: Ziff. 10).
Im folgenden geht
es insbesondere um die Reform institutioneller Verfahrensregeln,
die sich aus der berechtigten Forderung ergeben, wonach
Öffentlichkeit stärker als bisher die Regel in der WTO
sein sollte und inwieweit andere internationale Organisationen wie
auch NGO in die Entscheidungsfindung der WTO hinzugezogen werden
sollten.
45 Vgl. hierzu die Entschließung über
Offenheit und Demokratie im Welthandel (Europäisches Parlament
2001b) und die Entschließung zur vierten WTO-Ministerkonferenz
(Europäisches Parlament 2001a).
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