3.3.4.2 Demokratisierung der
WTO
Die WTO besitzt
bloß eine mittelbare demokratische Legitimation. In dem
Zusammenhang gibt es eine Reihe unterschiedlicher
Überlegungen, um Legitimation und Transparenz zu erhöhen.
Einen der möglichen Ansatzpunkte greifen die bereits seit
einiger Zeit existierenden Vorschläge auf, eine
Parlamentarische Versammlung mit beratender Funktion vor den
WTO-Tagungen einzurichten. Auf der Ministerkonferenz von Doha haben
sich auf die Initiative des Europäischen Parlamentes und der
Inter-parlamentarischen Union hin Parlamentarier zusammengefunden,
um diese Möglichkeit erneut zu erörtern. Das Treffen der
Parlamentarier im Kontext der Ministerkonferenz in Doha appellierte
schließlich an die Regierungen, folgenden Zusatz der
Ministererklärung hinzuzufügen: „Transparency of
the WTO should be strengthened by associating Parliaments more
closely with the activities of the WTO“.47 Das Europäische Parlament
schlägt hierzu vor, schon jetzt eine provisorische
Infrastruktur zu schaffen und zu finanzieren. Angesichts der
Schwierigkeiten, die für den endgültigen
Einsetzungsbeschluss erforderliche Einstimmigkeit zu erreichen,
fragt es sich allerdings, ob damit nicht ein „ewiges
Provisorium“ geradezu programmiert würde. Dieses
würde in seiner Legitimation sehr angreifbar und daher in
seinem Gewicht eher begrenzt sein.
Was
parlamentarische Einflussmöglichkeiten in Richtung WTO angeht,
sind allerdings aus europäischer Sicht jene Überlegungen
bedeutsamer, die zum Thema „Kontrolle der EU-Handelspolitik
durch das Europäische Parlament und die Parlamente der
EU-Mitgliedstaaten“ angestellt werden. Hintergrund
hierfür ist Art. 133 EGV, der die handelspolitische
Zuständigkeit von den Mitgliedstaaten nach Brüssel
verlagert und die Formulierung der gemeinsamen Handelspolitik dem
sog. „Art.-133-Ausschuss“ zuweist. Das
Demokratiedefizit der Gemeinschaft ist in diesem Bereich besonders
augenfällig, weil nicht nur das Europäische Parlament
angesichts seiner begrenzten Kompetenzen, sondern auch die
nationalen Parlamente von einer echten Kontrolle ausgeschlossen
sind.
Das
Europäische Parlament hat deshalb die Mitgliedstaaten
wiederholt aufgefordert, durch Änderung des EG-Vertrages seine
umfassende Beteiligung vorzusehen. In die Bewertung dessen, wie
Handelspolitik konzipiert und überprüft wird,
müssten Parlamente und die Zivilgesellschaft einbezogen
werden. Das Verhältnis der Kontrolle durch das
Europäische Parlament zu etwaigen Kontrollrechten der
mitgliedstaatlichen Parlamente bleibt dabei allerdings offen.
47 Diese Forderung fand keinen Niederschlag in der
Ministererklärung.
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