3.3.4.3 Internationale
Architektur und Kohärenz
In diesen Kontext
gehört die Forderung nach verstärkter Zusammenarbeit der
WTO mit anderen multilateralen Organisationen, insbesondere
solchen, die sich mit Sozial- und Umweltnormen befassen. Zum
Verhältnis der WTO zur ILO verweist das Europäische
Parlament darauf, dass die ILO-Satzung bei Verletzung grundlegender
Arbeitsnormen die Verhängung von Handelssanktionen
zulässt. Es fordert die ILO und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre
disziplinarischen Möglichkeiten bei Verletzung stärker
einzusetzen und erwartet von der WTO die Klarstellung, dass
Handelssanktionen auf der Grundlage solcher ordnungsgemäß
zustande gekommener ILO-Beschlüsse nicht als mit den
WTO-Verträgen unvereinbar angesehen werden. Im Übrigen
schlägt das Parlament aber nicht die Beachtung solcher
Arbeitnehmerrechte als Wirksamkeitsvoraussetzung von Verträgen
unter WTO-Regime vor, sondern lediglich ein multilaterales Abkommen
innerhalb der WTO, das Anreize zur ihrer Einhaltung schafft
(Europäisches Parlament 2001b: Ziff. 44).
In Sachen
Kohärenz empfiehlt das Europäische Parlament, die
handelsbezogenen Zuständigkeiten anderer internationaler
Gremien, der FAO, WIPO, WHO, der ILO und der Sekretariate der
Multilateralen Umweltübereinkommen zu stärken, um so
Handelsbelange und internationale Umwelt-, Gesundheits- und
Sozialnormen besser miteinander in Einklang zu bringen
(Europäisches Parlament 2001b: Ziff. 45). Dieses Ziel
über ein Aufsplitten handelspolitischer Zuständigkeiten
erreichen zu wollen, erscheint allerdings als der falsche Weg.
Besser wäre es, eine institutionalisierte Zusammenarbeit der
genannten Organisationen zu erreichen.
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