*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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3.3.4.3    Internationale Architektur und Kohärenz

In diesen Kontext gehört die Forderung nach verstärkter Zusammenarbeit der WTO mit anderen multilateralen Organisationen, insbesondere solchen, die sich mit Sozial- und Umweltnormen befassen. Zum Verhältnis der WTO zur ILO verweist das Europäische Parlament darauf, dass die ILO-Satzung bei Verletzung grundlegender Arbeitsnormen die Verhängung von Handelssanktionen zulässt. Es fordert die ILO und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre disziplinarischen Möglichkeiten bei Verletzung stärker einzusetzen und erwartet von der WTO die Klarstellung, dass Handelssanktionen auf der Grundlage solcher ordnungsgemäß zustande gekommener ILO-Beschlüsse nicht als mit den WTO-Verträgen unvereinbar angesehen werden. Im Übrigen schlägt das Parlament aber nicht die Beachtung solcher Arbeitnehmerrechte als Wirksamkeitsvoraussetzung von Verträgen unter WTO-Regime vor, sondern lediglich ein multilaterales Abkommen innerhalb der WTO, das Anreize zur ihrer Einhaltung schafft (Europäisches Parlament 2001b: Ziff. 44).

In Sachen Kohärenz empfiehlt das Europäische Parlament, die handelsbezogenen Zuständigkeiten anderer internationaler Gremien, der FAO, WIPO, WHO, der ILO und der Sekretariate der Multilateralen Umweltübereinkommen zu stärken, um so Handelsbelange und internationale Umwelt-, Gesundheits- und Sozialnormen besser miteinander in Einklang zu bringen (Europäisches Parlament 2001b: Ziff. 45). Dieses Ziel über ein Aufsplitten handelspolitischer Zuständigkeiten erreichen zu wollen, erscheint allerdings als der falsche Weg. Besser wäre es, eine institutionalisierte Zusammenarbeit der genannten Organisationen zu erreichen.




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