3.3.4.5 Empfehlungen der
Enquete-Kommission
Empfehlung 3-18
Erhöhung der externen
Transparenz
Entsprechend den bei
internationalen Organisationen üblichen
Akkreditierungsverfahren sollten Beobachter internationaler
Organisationen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen,
Gewerkschaften und Verbänden einen Beobachterstatus erhalten
und zu Sitzungen der WTO-Organe Zugang haben. Insbesondere ILO und
UNEP sollte ein Rederecht eingeräumt werden, und abweichende
Voten ihrerseits sollten zumindest einen Begründungszwang
konstituieren.
Vor allem im
gerichtsähnlich organisierten Streitschlichtungsverfahren ist
die externe Transparenz zu verbessern. Maßnahmen
hierzu:
– Öffentlichkeit der Basissitzungen
der „Panels“ und des Berufungsgremiums,
– die vorgelegten Verfahrensdokumente
sollten nur in begründeten Ausnahmefällen der
Öffentlichkeit verwehrt werden können,
– Möglichkeit, im
Streitschlichtungsverfahren auch nicht angeforderte, jedoch nach
Sache, Länge und Verfahrensbelastung angemessene Gutachten von
anderen internationalen Organisationen und NGO („amicus
curiae“ oder „amicus briefs“) zu akzeptieren und
dem Urteil beizufügen, insbesondere wenn sie andere
internationale Übereinkommen berühren,
– ein „Büro für
Rechtshilfe“ bei der WTO einzurichten und aus ihrem Haushalt
zu finanzieren.
Das WTO-Sekretariat
sollte zukünftig wesentlich mehr seiner Dokumente der
Öffentlichkeit zugänglich machen. Dies könnte unter
anderem durch umfassende elektronische Publikation erfolgen. Hierzu
sollte das Sekretariat größere Finanzmittel
erhalten.
Empfehlung 3-19
Erhöhung der internen
Transparenz
Die Errichtung
ständiger gemeinsamer regionaler Vertretungen bei der WTO und
eine entsprechende Unterstützung von Entwicklungsländern
sollte gefördert, das in Genf bereits bestehende
Frühwarnsystem über anstehende neue Verhandlungen und
Sitzungen gestärkt werden. Die WTO sollte ferner
länderübergreifende Diskussionsforen unterstützen
und die Mitwirkungsmöglichkeiten insbesondere kleinerer
Entwicklungsländer durch die Vergabe und Finanzierung von
Studien und ähnlichen Maßnahmen
verbessern.
Empfehlung 3-20
Stärkung des Europäischen
Parlaments und nationaler Parlamente
Die
Enquete-Kommission empfiehlt mit Nachdruck die Stärkung des
Europäischen Parlaments – nicht allein, um die
integrationspolitisch wichtige Konzentration der handelspolitischen
Zuständigkeit der Union, sondern auch um die Position der EU
als Verhandlungspartner nicht zu schwächen.
Da die
Außenwirtschaftspolitiken der EU-Mitgliedstaaten seit Mitte
der 70er Jahre vergemeinschaftet sind und die nationalen Parlamente
nur noch in wenigen Punkten Entscheidungskompetenz haben (z. B.
WTO-Beitritt als pauschale Ja- oder Nein-Entscheidung), im Gegenzug
aber das Europäische Parlament die Entscheidungskompetenz der
nationalen Parlamente nicht erhalten hat, muss das Europäische
Parlament in Zukunft in allen Fragen der Außenwirtschaft und
der sie betreffenden internationalen Verträge, die die EU
abschließt, die Mitentscheidungskompetenz
erhalten.
Der europäische
Verfassungskonvent ist aufgefordert, über die künftige
europäische Verfassung sicherzustellen, dass bei
Kompetenzübertragungen keine Lücken parlamentarischer
Kontrolle entstehen können.
Darüber hinaus
ist zu klären, wie die Gestaltung der Globalisierung, auf
europäischer und nationaler Ebene so Gegenstand
parlamentarischer Auseinandersetzung und Kontrolle werden kann, dass ähnliche
Demokratiedefizite nicht mehr entstehen bzw. beseitigt
werden.
Solange die
Entscheidungsreichweite des Europäischen Parlamentes noch
gering ist, kann die Gestaltung von Globalisierung nicht allein die
Sache der Regierungen und des Europäischen Parlaments sein.
Sie muss viel stärker zum Gegenstand von Debatten und
Entscheidungen der nationalen Parlamente werden. Auch für die
zivilgesellschaftliche Präsenz des Themas und der jeweiligen
Handlungsalternativen hat das Parlament eine nicht zu
unterschätzende Bedeutung.
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