*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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3.4          Handel und Wettbewerb in der Globalisierung48

Die Internationalisierung der Märkte und die durch sie bedingte Durchlässigkeit politischer Grenzen führen zunehmend dazu, dass grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten aus dem Geltungsbereich ihrer Rechtsordnungen herauswachsen. Besorgnis erwecken insbesondere die mit fortschreitender Liberalisierung und Intensivierung des Welthandels zu beobachtenden grenzüberschreitenden Fusionsaktivitäten. Die Sorge ist begründet, dass bei fortschreitender Unternehmensverflechtung die wettbewerbsbeschränkende Vermachtung wichtiger Weltmärkte droht. Nicht nur die Verbraucher würden dadurch geschädigt. Auch kleine und mittlere Unternehmen können dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb stellt sich immer drängender die Frage nach einer Internationalisierung des Wettbewerbsrechts. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass in manchen Entwicklungsländern eine sofortige und unbedingte Öffnung der Märkte für den internationalen Wettbewerb zu einer friktionalen Verdrängung der eigenen Unternehmen führen kann.

Die Enquete-Kommission hat wesentliche Probleme und Konfliktlinien der internationalen Wettbewerbspolitik herausgearbeitet und verschiedene Optionen zur Entwicklung und Durchsetzung einer internationalen Wettbewerbsordnung diskutiert. Erste Ergebnisse wurden bereits im Zwischenbericht der Kommission veröffentlicht (Enquete-Kommission „Globalisierung“ 2001c: 57 ff.).



48 Vgl. hierzu auch das Minderheitenvotum der FDP-Fraktion in Kapitel 11.2.2.3.1und das Minderheitenvotum der PDS-Fraktion in Kapitel 11.3.3.2.

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