*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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3.4.3.1    Der multilaterale Ansatz: Eine globale Wettbewerbsordnung im Rahmen der WTO

Multilateral ist der Ansatz, ein Wettbewerbsregime im Rahmen der WTO auszuhandeln. Dieser Ansatz wurde auf der WTO-Ministerkonferenz 1996 in Singapur mit Gründung    der „Working Group on the Interaction between Trade and Competition Policy“ aufgegriffen und auf der jüngsten Ministerkonferenz in Doha bestätigt (WTO 2001a).

Die Konferenz blieb damit allerdings deutlich hinter der Resolution des Europäischen Parlaments zurück (Europäisches Parlament 2001a). Auffallend ist, dass in dem erneu­ erten Mandat der Working Group nach wie vor mit keinem Wort von der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Stellungen, also der eigentlichen Machtkontrolle, die Rede ist. Es werden lediglich „Regelungen“ zu Kartellen angemahnt und nicht ihr Verbot! Und diese Regelungen werden wiederum bloß auf die härteste Kartellierungsform, auf sog. Hardcore-Kartelle (Preis-, Quoten- und Gebietsabsprachen), beschränkt. Angesichts der inzwischen 144 WTO-Mitglieder und ihrer Struktur überrascht dies kaum. Die Mehrzahl der Mitglieder sind Entwicklungsländer, ganz unterschiedlich in ihrem Entwicklungsstand und ihren Interessen. Zudem herrscht innerhalb der WTO das Einstimmigkeitsprinzip.

Mit dem um vieles komplexeren Thema „Fusionskontrolle“ ist deshalb die WTO wohl für nicht absehbare Zeit überfordert. In der Unternehmenskonzentration liegen jedoch global die eigentlichen und nicht nur wettbewerblichen Risiken. Die Fusionswelle ist zwar konjunkturbedingt im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen. Sie wird aber nach einer Phase des Atemholens und der Konsolidierung wieder zum Anstieg der weltweiten Zusammenschlussaktivitäten führen.




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