3.4.3.1 Der multilaterale Ansatz:
Eine globale Wettbewerbsordnung im Rahmen der WTO
Multilateral ist
der Ansatz, ein Wettbewerbsregime im Rahmen der WTO auszuhandeln.
Dieser Ansatz wurde auf der WTO-Ministerkonferenz 1996 in Singapur
mit Gründung der „Working Group on the Interaction between
Trade and Competition Policy“ aufgegriffen und auf der
jüngsten Ministerkonferenz in Doha bestätigt (WTO
2001a).
Die Konferenz
blieb damit allerdings deutlich hinter der Resolution des
Europäischen Parlaments zurück (Europäisches
Parlament 2001a). Auffallend ist, dass in dem erneu erten
Mandat der Working Group nach wie vor mit keinem Wort von der
Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht über
marktbeherrschende Stellungen, also der eigentlichen
Machtkontrolle, die Rede ist. Es werden lediglich
„Regelungen“ zu Kartellen angemahnt und nicht ihr
Verbot! Und diese Regelungen werden wiederum bloß auf die
härteste Kartellierungsform, auf sog. Hardcore-Kartelle
(Preis-, Quoten- und Gebietsabsprachen), beschränkt.
Angesichts der inzwischen 144 WTO-Mitglieder und ihrer Struktur
überrascht dies kaum. Die Mehrzahl der Mitglieder sind
Entwicklungsländer, ganz unterschiedlich in ihrem
Entwicklungsstand und ihren Interessen. Zudem herrscht innerhalb
der WTO das Einstimmigkeitsprinzip.
Mit dem um vieles
komplexeren Thema „Fusionskontrolle“ ist deshalb die
WTO wohl für nicht absehbare Zeit überfordert. In der
Unternehmenskonzentration liegen jedoch global die eigentlichen und
nicht nur wettbewerblichen Risiken. Die Fusionswelle ist zwar
konjunkturbedingt im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen.
Sie wird aber nach einer Phase des Atemholens und der
Konsolidierung wieder zum Anstieg der weltweiten
Zusammenschlussaktivitäten führen.
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