3.4.3.2 Der plurilaterale Ansatz:
Eine Clublösung als Keimzelle einer globalen
Wettbewerbsordnung
Die Folgen dieser
globalen wirtschaftlichen Konzentration berühren die
entwickelten Industrieländer als Hauptsitzstaaten der
fusionierenden Unternehmen und ihre Produktionsstätten in der
Regel stärker als die Entwicklungsländer. Es empfiehlt
sich deshalb, bei der Diskussion über eine globale Kontrolle
von Unternehmenszusammenschlüssen und den Missbrauch von
Marktmacht mit den Industriestaaten zu beginnen, die bereits eine
entwickelte Wettbewerbsordnung und Erfahrungen mit ihrer
Implementierung haben, und diesen „Club“ beitrittsoffen
zu gestalten. In eine solche Richtung zielt das im Oktober 2001 in
New York gegründete „International Competition Network
(ICN)“.50
Dessen Nahziel ist wie folgt definiert:
„Initially, the ICN will focus on the merger control process
as it applies to multinational mergers“ (ICN Interim Chair
2001).
Auch hier wird es
zunächst um einen intensiveren Informationsaustausch und
verbesserte Kooperation in der Wettbewerbspolitik gehen. Die
allermeisten Mitglieder des ICN haben jedoch bereits
langjährige Erfahrungen mit dem Antitrust-Recht und dem
Instrument der Fusionskontrolle. Dies bietet die Chance, dass sich
hier schneller als sonstwo im Wege einer „soft
harmonisation“ zunächst gemeinsame Auslegungsregeln
herausbilden51, die sich
nach und nach verdichten und zu einem Regelwerk entwickeln
können. Auch dieser Prozess wird Zeit benötigen. Ob sich
in längerer Sicht für das ICN die Frage nach dem Status
einer völkerrechtlich abgesicherten Institution stellt, ist
heute freilich noch nicht abzusehen. Auszuschließen ist dies
jedoch nicht, zumal heute schon von den international tätigen
Unternehmen und der Anwaltschaft lauthals Klage über den
„multi-jurisdiktionalen“ Aufwand an Zeit und Kosten bei
grenzüberschreitenden Fusionsvorhaben geführt wird.
50 Dessen Gründungsmitglieder sind Australien,
Deutschland, die Europäische Union, Frankreich, Israel,
Italien, Japan, Kanada, Korea, Mexiko, Südafrika, das
Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und
Zambia.
51 Konkrete Ansätze hierzu sind bereits vom
Wettbewerbsausschuss der OECD erarbeitet worden.
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