*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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3.4.3.3    Der bilaterale Ansatz: Der kleinste ge­ mein­ same Nenner als Ausgangs­ punkt weiter reichender Wettbewerbs­ regime

Die bilaterale Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden ist die älteste der Kooperationsformen.52 Auch sie sollte nicht nur weitergeführt, sondern stimuliert und intensiviert werden. Bilaterale Abkommen erzeugen ihre Wirkungen in Sachen Kohärenz nicht nur zwischen den Parteien solcher Abkommen selbst, sondern können auch bei der Entwicklung plurilateraler Abkommen helfen. Das deutsch-amerikanische Regierungsabkommen zum Beispiel ist inhaltlich weitgehend im bilateralen transatlantischen Abkommen der EU mit den USA aufgegangen; die USA wiederum haben ein ähnliches Abkommen mit Kanada abgeschlossen, das im Rahmen der NAFTA auf Mexiko ausgedehnt worden ist, und beide haben Pate für das jüngs­ te Abkommen der EU mit Kanada gestanden. Soweit sich solche Kooperationsformen bewähren, und das haben sie bisher, erscheint der Übergang vom bilateralen zu plurinationalen Vertragsbeziehungen geradezu programmiert.



52 Die Bundesrepublik Deutschland war in diesem Bereich Vorreiter, als sie schon Ende der 70iger Jahre mit den USA und dann auch mit Frankreich ein bilaterales Kooperationsabkommen in Wettbewerbssachen vereinbarte.

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