3.4.4
Empfehlungen der Enquete-Kommission
Zentrale
Bedeutung für die Empfehlungen der Enquete-Kommission
erhält das Problem der Vermachtung des internationalen
Wirtschaftsverkehrs, das sich weltweit vor allem durch Megafusionen
aufbauen kann.
Empfehlung 3-21
Unterstützung internationaler
Kooperationen in der Wettbewerbs politik
Alle Schritte hin zu
mehr internationaler Kooperation der nationalen Stellen, in deren
Zuständigkeit Wettbewerbspolitik und -recht liegen, sind zu
unterstützen. Eine Ausweitung des Verbots nationaler Kartelle
auf das Verbot von Exportkartellen ist anzustreben.
Empfehlung 3-22
Nutzung des vorhandenen
Wettbewerbsinstrumentariums
Die Kommission
empfiehlt, in Ermangelung eines multi lateralen
Wettbewerbsrechts zunächst das vorhandene
Wettbewerbsinstrumentarium konsequent zu nutzen und
grenzüberschreitende Kooperationen zu fördern.
Verstärkte bilaterale Zusammenarbeit kann auch als Vorbild
für mehr als zweiseitige (plurilaterale) Abkommen
wirken.
Die
Enquete-Kommission empfiehlt, auf mehreren Ebenen gleichzeitig eine
schrittweise Annäherung wettbewerblicher Grundprinzipien zu
betreiben. Neben der bilateralen ist auf multilateraler Ebene die
Arbeit der WTO „Working Group on the Interaction between
Trade and Competition Policy“ zu unterstützen, die vor
allem auf die Einführung eines Verbots für
Hardcore-Kartelle hinzielt. Von besonderer Wichtigkeit ist daneben
die Unterstützung des International Competition Network, das
Standards für ein internationales Wettbewerbsrecht
insbesondere bei der Fusionskontrolle anstrebt.
Empfehlung 3-23
Abkommen zur Sicherstellung
wettbewerblicher Kernprinzipien
Obwohl multilaterale
Wettbewerbsregeln in eher langfristiger Perspektive erreichbar sein
werden, empfiehlt die Enquete-Kommission, an diesem Ziel
festzuhalten. Am Ende eines derartigen Prozesses sollte
schließlich auch eine Art „Weltkartellamt“ stehen.
Als einen positiven Beitrag dahin sollten mit Hilfe der OECD und
der UNCTAD Regularien entwickelt werden, die den international
agierenden Unternehmen diejenigen Praktiken in den
Entwicklungsländern verbieten, die ihnen wettbewerbsrechtlich
auf den heimischen Märkten auch verboten sind.
Empfehlung 3-24
Aufbau wettbewerbspolitischer
Institutionen in Entwicklungs ländern
Durch gezielte
technische Hilfe sollte der Auf- und Ausbau von
wettbewerbspolitischen Institutionen – etwa eines
Wettbewerbsrechts und der dazu gehörenden Behörden
– in den Entwicklungsländern, die dies wünschen,
unterstützt werden. Die Erfahrungen, die die
Industrieländer beim Kampf gegen die Vermachtung ihrer
Märkte gemacht haben, sollen international breit
zugänglich gemacht werden.
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