3.5.1.5 Empfehlungen der
Enquete-Kommission70
Empfehlung 3-25
Integration von Umweltthemen in die
Welthandelsrunde
Die
Enquete-Kommission unterstützt die Haltung der
Bundesregierung, Umweltthemen einen wichtigen Anteil an der neuen
Welthandelsrunde einzuräumen und empfiehlt, die anlaufenden
Verhandlungen intensiv in diesem Sinne im Rahmen des EU-Mandates zu
begleiten und gegebenenfalls auf Kompromisse und Kompensationen in
anderen Verhandlungsbereichen hinzuwirken.
Ergebnis der
WTO-Verhandlungen sollten sein:
– Eine generelle Einigung, wonach die
Durchführung und Befolgung in Kraft getretener MEA durch die
Mitgliedstaaten dieser Vereinbarung nicht als Verstoß gegen
die Regeln der WTO zu bewerten sind.
– Ausbau und Formalisierung der
Zusammenarbeit zwischen WTO und UNEP, insbesondere auch in
Streitschlichtungsverfahren. So soll die UNEP bei umweltrelevanten
Streitschlichtungsentscheidungen der WTO angehört werden und
ein Mitspracherecht erhalten.
– Eine Verbesserung der Implementierung von
MEA durch WTO-Mitgliedstaaten, z.B. durch Zollsenkungen für
Produkte, Umwelttechnologien und -dienstleis tungen, die der
Umsetzung von MEA dienen.
– Eine Verbesserung des Marktzugangs
für Produkte aus nachhaltiger Produktion insbesondere aus
Entwicklungsländern.
Empfehlung 3-26
Verankerung des Vorsorge
prinzips
Die
Enquete-Kommission empfiehlt, das Ziel der expliziten Verankerung
des
Vorsorgeprinzips in allen einschlägigen WTO-Vorschriften
international weiter zu verfolgen.
Empfehlung 3-27
Strategien zur Internalisierung
externer Kosten
Die
Enquete-Kommission begrüßt den auf EU-Ebene
stattfindenden Prozess zur Erarbeitung von Leitlinien für die
Internalisierung externer Kosten und empfiehlt seine
Beschleunigung. Sie empfiehlt weiterhin, politische Ansätze
zur Durchsetzung von Strategien zur Internalisierung externer
Kosten auch auf multilateraler Ebene über die EU hinausgehend
zu entwickeln.
Empfehlung 3-28
Unterrichtungen des
Empfänger landes über den Export im Inland
verbotener Güter
Die
Enquete-Kommission fordert die Bundesregierung auf, sich dafür
einzusetzen, dass Hersteller und Exporteure verpflichtet werden,
das Importland über den beabsichtigten Import der im Inland
verbotenen Güter (DPG) zu unterrichten und alle Informationen
über die Wirkung des Stoffes, sowie über Gründe des
Verbotes im Exportland weiterzugeben. Es muss jedem Land gestattet
bleiben, den Import von im eigenen Land verbotenen Gütern zu
unterbinden. Die Enquete-Kommission empfiehlt, keine staatlichen
Exportbürgschaften für im Inland verbotene Güter zu
vergeben.
Empfehlung 3-29
Umweltbezogene Verhaltens kodizes und Ökolabels
Umweltbezogene Verhaltenskodizes und
Ökolabels können und sollen Internationale Vereinbarungen
und Standards nicht ersetzen, aber zu einer guten Ergänzung
führen, sofern ihre Einhaltung auch überwacht wird.
Anzustreben ist, über eine gegenseitige Anerkennung zu einer
Harmonisierung von Kriterien bzw. zu völligen Harmonisierung
bestimmter Kennzeichen zu kommen, soweit dies ökologisch und
ökonomisch sinnvoll ist. Die koordinierende Rolle sollte
hierbei die UNEP übernehmen.
Empfehlung 3-30
Erhöhte Kompatibilität der internationalen Ordnungs
systeme
Die Enquete-Kommission empfiehlt,
bei künftigen internationalen bzw. multilateralen
Verhandlungen auf eine größere Kompatibilität der
internationalen Ordnungssys teme insbesondere des
Welthandels, der Arbeits- und Sozialbeziehungen, der Umwelt sowie
der Sicherung der Menschenrechte und des Friedens zu achten. Diese
sollen sich gegenseitig ergänzen und
unterstützen.
Bei Konflikten z. B. zwischen
WTO-Regeln und multilateralen Abkommen bzw. internationalen
Konventionen zur Durchsetzung von Menschrechten bzw. friedens-,
sozialpolitischen und Umweltzielen ist den letzteren Priorität
einzuräumen.
70 Zu Empfehlung 3-30 vgl. auch das abweichende
Minderheitenvotum der CDU/CSU-Fraktion in Kapitel 11.1.7.2.
|