*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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   3.5.1.5    Empfehlungen der Enquete-Kommission70

Empfehlung 3-25       Integration von Umweltthemen in die Welthandelsrunde

Die Enquete-Kommission unterstützt die Haltung der Bundesregierung, Umweltthemen einen wichtigen Anteil an der neuen Welthandelsrunde einzuräumen und empfiehlt, die anlaufenden Verhandlungen intensiv in diesem Sinne im Rahmen des EU-Mandates zu begleiten und gegebenenfalls auf Kompromisse und Kompensationen in anderen Verhandlungsbereichen hinzuwirken.

Ergebnis der WTO-Verhandlungen sollten sein:

–    Eine generelle Einigung, wonach die Durchführung und Befolgung in Kraft getretener MEA durch die Mitgliedstaaten dieser Vereinbarung nicht als Verstoß gegen die Regeln der WTO zu bewerten sind.

–    Ausbau und Formalisierung der Zusammenarbeit zwischen WTO und UNEP, insbesondere auch in Streitschlichtungsverfahren. So soll die UNEP bei umweltrelevanten Streitschlichtungsentscheidungen der WTO angehört werden und ein Mitspracherecht erhalten.

–    Eine Verbesserung der Implementierung von MEA durch WTO-Mitgliedstaaten, z.B. durch Zollsenkungen für Produkte, Umwelttechnologien und -dienstleis­ tungen, die der Umsetzung von MEA dienen.

–    Eine Verbesserung des Marktzugangs für Produkte aus nachhaltiger Produktion insbesondere aus Entwicklungsländern.

Empfehlung 3-26       Verankerung des Vorsorge­ prinzips

Die Enquete-Kommission empfiehlt, das Ziel der expliziten Verankerung des Vorsorgeprinzips in allen einschlägigen WTO-Vorschriften international weiter zu verfolgen.

Empfehlung 3-27       Strategien zur Internalisierung externer Kosten

Die Enquete-Kommission begrüßt den auf EU-Ebene stattfindenden Prozess zur Erarbeitung von Leitlinien für die Internalisierung externer Kosten und empfiehlt seine Beschleunigung. Sie empfiehlt weiterhin, politische Ansätze zur Durchsetzung von Strategien zur Internalisierung externer Kosten auch auf multilateraler Ebene über die EU hinausgehend zu entwickeln.

Empfehlung 3-28       Unterrichtungen des Empfänger­ landes über den Export im Inland verbotener Güter

Die Enquete-Kommission fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass Hersteller und Exporteure verpflichtet werden, das Importland über den beabsichtigten Import der im Inland verbotenen Güter (DPG) zu unterrichten und alle Informationen über die Wirkung des Stoffes, sowie über Gründe des Verbotes im Exportland weiterzugeben. Es muss jedem Land gestattet bleiben, den Import von im eigenen Land verbotenen Gütern zu unterbinden. Die Enquete-Kommission empfiehlt, keine staatlichen Exportbürgschaften für im Inland verbotene Güter zu vergeben.

Empfehlung 3-29       Umweltbezogene Verhaltens­ kodizes und Ökolabels

Umweltbezogene Verhaltenskodizes und Ökolabels können und sollen Internationale Vereinbarungen und Standards nicht ersetzen, aber zu einer guten Ergänzung führen, sofern ihre Einhaltung auch überwacht wird. Anzustreben ist, über eine gegenseitige Anerkennung zu einer Harmonisierung von Kriterien bzw. zu völligen Harmonisierung bestimmter Kennzeichen zu kommen, soweit dies ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist. Die koordinierende Rolle sollte hierbei die UNEP übernehmen.

Empfehlung 3-30       Erhöhte Kompatibilität der internationalen Ordnungs­ systeme

Die Enquete-Kommission empfiehlt, bei künftigen internationalen bzw. multilateralen Verhandlungen auf eine größere Kompatibilität der internationalen Ordnungssys­ teme insbesondere des Welthandels, der Arbeits- und Sozialbeziehungen, der Umwelt sowie der Sicherung der Menschenrechte und des Friedens zu achten. Diese sollen sich gegenseitig ergänzen und unterstützen.

Bei Konflikten z. B. zwischen WTO-Regeln und multilateralen Abkommen bzw. internationalen Konventionen zur Durchsetzung von Menschrechten bzw. friedens-, sozialpolitischen und Umweltzielen ist den letzteren Priorität einzuräumen.



70 Zu Empfehlung 3-30 vgl. auch das abweichende Minderheitenvotum der CDU/CSU-Fraktion in Kapitel 11.1.7.2.

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