*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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3.5.2.2    Die ILO und ihre Bedeutung bei der Durchsetzung von Kernarbeitsnormen

Die ILO erscheint als das geeignete Gremium für die Feststellung von Kernarbeitsnormen und die Entwicklung weiter gehender Sozialstandards. Erforderlich ist deshalb zunächst die Unterstützung der ILO als der federführenden internationalen Organisation zur Einbindung der Kernarbeitsnormen. Sie muss innerhalb der internationalen Architektur ein stärkeres Gewicht erhalten. Die Möglichkeit, dass die WTO sie schlicht übergeht, muss ausgeschlossen werden. Gerade in Konfliktpunkten und Streitschlichtungsverfahren muss die ILO gehört und berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang geht es insbesondere um folgende Themenbereiche:

–    Stärkung der ILO in ihrer Durchsetzungskraft, vor allem im Hinblick auf Kontrolle und Monitoring ihrer Konventionen und einer bisher fehlenden Sanktionsmacht bei schwerwiegenden Verletzungen,

–    Unterstützung der ILO bei der konkreten länderspezifischen Umsetzung der Kernarbeitsnormen,

–    Einbezug von internationalen Organisationen (insbesondere Weltbank, UNCTAD, IWF, UNDP) und auch der EU, um Sozialstandards in den Politikdialog mit den Entwicklungsländern aufzunehmen und dies mit Ansätzen der Entwicklungspolitik zu verbinden,

–    nationale und europäische Entwicklungshilfeprojekte sollen die Umsetzung der Kernarbeitsnormen unterstützen,

–    verstärkte Nutzung des § 33 der ILO Satzung, eine Vorkehrung, die heute schon eine Einschaltung der Instrumente relevanter anderer Organisationen (wie der WTO) erlaubt, wenn die eignen Sanktionsmöglichkeiten nicht ausreichen.

Der Enquete-Kommission war es aus Zeitgründen nicht möglich, neben den hier dargestellten Sachverhalten eine Reihe von besonderen Problemen zu erörtern, denen jedoch eine Folge-Enquete besondere Aufmerksamkeit widmen sollte:

–    Probleme der Arbeitsmigration,

–    Einfluss der extrem hohen Arbeitslosigkeit auf die Möglichkeiten zur Durchsetzung der Kernarbeitsnormen,

–    Problem des „monitorings“ angesichts der Vielzahl schon bestehender Indikatoren,

–    Einbezug des informellen Sektors (besonders angesichts der überragenden Bedeutung des informellen Sektors in vielen Entwicklungsländern),

–    Problem der Sonderwirtschaftszonen (FEZ).




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