*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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   3.5.2.3    Empfehlungen der Enquete-Kommission73

Empfehlung 3-31       Gleichberechtigte Zusammen­ arbeit der ILO mit anderen internationalen Organisationen und die Umsetzung von Kern­ arbeitsnormen

Die Koordinierung der Politik der internationalen Organisationen untereinander ist eine wesentliche Voraussetzung für einen Fortschritt in der Armutsbekämpfung und kann zu mehr Kohärenz der Politiken für eine soziale Dimension der Weltwirtschaftsordnung führen. Deshalb fordert die Enquete-Kommission die Bundesregierung auf, eine enge Zusammenarbeit der ILO als der federführenden internationalen Organisation bei der Erarbeitung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen auf gleichberechtigter Basis mit anderen multilateralen Institutionen (WTO, Weltbank, OECD/DAC) zu fördern und zu unterstützen und darüber hinaus dafür einzutreten, dass die Kernarbeitsnormen als Teil der Menschenrechte in allen relevanten internationalen Vertragswerken und Organisationen berücksichtigt werden.

Empfehlung 3-32       Veröffentlichung der Einhaltung und Nichteinhaltung der Kern­ arbeitsnormen

Analog der Veröffentlichungen der Financial Action Task Force on Money Laundring der OECD sollten mit der ILO kooperierende Länder auf einer Positivliste, nicht kooperative Länder auf einer Negativliste hinsichtlich der Einhaltung von Kernarbeitsnormen geführt werden. Bei handelspolitischen Überprüfungen („Trade Policy Reviews“) sind Sozialstandards zu integrieren. Nach hartnäckigem und unkooperativem Verbleib auf der Negativliste und nach Ausschöpfung aller Anreizsysteme sollen – wie im Falle Burmas – Sanktionsmaßnahmen ergriffen werden.

Empfehlung 3-33       Verankerung von Sozial­ standards in das Regelwerk der WTO

Die Enquete-Kommission empfiehlt die Verankerung von Sozialstandards im Regelwerk der WTO, so dass multilateral legitimierte Handelsbeschränkungen ergriffen werden können gegenüber Ländern, die auf der Negativliste der ILO (vgl. Handlungsempfehlung 3-32) stehen.

Empfehlung 3-34       Verankerung der ILO-Kern­ arbeits­ normen in Handels­ abkommen

Die Enquete-Kommission fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, wie die ILO-Kernarbeitsnormen in Handelsabkommen sowie in den Kriterien für Exportkreditbürgschaften für Investitionsprojekte in Entwicklungsländern verankert werden können.



73 Zu Empfehlung 3-33 vgl. auch das abweichende Minderheitenvotum der CDU/CSU-Fraktion in Kapitel 11.1.7.2.

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