3.5.2.3 Empfehlungen der
Enquete-Kommission73
Empfehlung 3-31
Gleichberechtigte Zusammen arbeit der ILO mit anderen
internationalen Organisationen und die Umsetzung von Kern
arbeitsnormen
Die Koordinierung der Politik der
internationalen Organisationen untereinander ist eine wesentliche
Voraussetzung für einen Fortschritt in der
Armutsbekämpfung und kann zu mehr Kohärenz der Politiken
für eine soziale Dimension der Weltwirtschaftsordnung
führen. Deshalb fordert die Enquete-Kommission die
Bundesregierung auf, eine enge Zusammenarbeit der ILO als der
federführenden internationalen Organisation bei der
Erarbeitung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen auf
gleichberechtigter Basis mit anderen multilateralen Institutionen
(WTO, Weltbank, OECD/DAC) zu fördern und zu unterstützen
und darüber hinaus dafür einzutreten, dass die
Kernarbeitsnormen als Teil der Menschenrechte in allen relevanten
internationalen Vertragswerken und Organisationen
berücksichtigt werden.
Empfehlung 3-32
Veröffentlichung der Einhaltung und Nichteinhaltung der
Kern arbeitsnormen
Analog der Veröffentlichungen
der Financial Action Task Force on Money Laundring der OECD sollten
mit der ILO kooperierende Länder auf einer Positivliste, nicht
kooperative Länder auf einer Negativliste hinsichtlich der
Einhaltung von Kernarbeitsnormen geführt werden. Bei
handelspolitischen Überprüfungen („Trade Policy
Reviews“) sind Sozialstandards zu integrieren. Nach
hartnäckigem und unkooperativem Verbleib auf der Negativliste
und nach Ausschöpfung aller Anreizsysteme sollen – wie
im Falle Burmas – Sanktionsmaßnahmen ergriffen
werden.
Empfehlung 3-33
Verankerung von Sozial standards in das Regelwerk der WTO
Die Enquete-Kommission empfiehlt die
Verankerung von Sozialstandards im Regelwerk der WTO, so dass
multilateral legitimierte Handelsbeschränkungen ergriffen
werden können gegenüber Ländern, die auf der
Negativliste der ILO (vgl. Handlungsempfehlung 3-32)
stehen.
Empfehlung 3-34
Verankerung der ILO-Kern arbeits normen in
Handels abkommen
Die Enquete-Kommission fordert die
Bundesregierung auf zu prüfen, wie die ILO-Kernarbeitsnormen
in Handelsabkommen sowie in den Kriterien für
Exportkreditbürgschaften für Investitionsprojekte in
Entwicklungsländern verankert werden
können.
73 Zu Empfehlung 3-33 vgl. auch das abweichende
Minderheitenvotum der CDU/CSU-Fraktion in Kapitel 11.1.7.2.
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