3.5.3
Verbraucherstandards und
Vorsorgeprinzip74
Nicht
zuletzt durch den BSE-Skandal haben Fragen und Forderungen nach
besserem Verbraucherschutz und mehr Verbrauchsinformationen
politisch an Bedeutung gewonnen. Mangelnde Transparenz bei der
Kennzeichnung von Inhaltsstoffen und über Produktherkunft
verunsichern Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrer
Kaufentscheidung. Es wurde deutlich, wie begrenzt ihre
Entscheidungsfreiheit durch begrenzte Information ist, auch und
gerade, wenn es um ihre Gesundheit geht.
In der Bundesregierung wurden die
Zuständigkeiten von Ministerien neu und verbraucherorientiert
zugeordnet. Gleichzeitig wurde über die EU der Versuch
unternommen, das
Vorsorgeprinzip in die neue Welthandelsrunde einzubringen. Der
Deutsche Bundestag hat dies mit Mehrheit befürwortet (SPD
2001a). Doch ist das
Vorsorgeprinzip in der Ministererklärung von Doha nicht
aufgenommen worden, da das Anliegen unter den WTO-Mitgliedern keine
Mehrheit gefunden hatte. Vor allem in der Umweltpolitik gibt es
bisher Beschlüsse und Gesetzesvorlagen zum
Vorsorgeprinzip. Die Erklärung der UN-Konferenz für
Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio konkretisiert das
Vorsorgeprinzip in Artikel 15 der Deklaration. Die Behandlung
von Verbraucherschutzstandards in der WTO-Minis terkonferenz
beschränkte sich auf die Empfehlung an das Komitee für
Handel und Umwelt (CTE), sich mit „Labeling Requirements for
Environmental Purposes“ zu beschäftigen (WTO 2001a:
Ziff. 32; vgl. auch Kapitel 3.6.1und
8).
74 Vgl. hierzu auch das Minderheitenvotum der
FDP-Fraktion in Kapitel
11.2.2.3.4.
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