*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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3.5.3       Verbraucherstandards und Vorsorgeprinzip74

Nicht zuletzt durch den BSE-Skandal haben Fragen und Forderungen nach besserem Verbraucherschutz und mehr Verbrauchsinformationen politisch an Bedeutung gewonnen. Mangelnde Transparenz bei der Kennzeichnung von Inhaltsstoffen und über Produktherkunft verunsichern Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung. Es wurde deutlich, wie begrenzt ihre Entscheidungsfreiheit durch begrenzte Information ist, auch und gerade, wenn es um ihre Gesundheit geht.

In der Bundesregierung wurden die Zuständigkeiten von Ministerien neu und verbraucherorientiert zugeordnet. Gleichzeitig wurde über die EU der Versuch unternommen, das Vorsorgeprinzip in die neue Welthandelsrunde einzubringen. Der Deutsche Bundestag hat dies mit Mehrheit befürwortet (SPD 2001a). Doch ist das Vorsorgeprinzip in der Ministererklärung von Doha nicht aufgenommen worden, da das Anliegen unter den WTO-Mitgliedern keine Mehrheit gefunden hatte. Vor allem in der Umweltpolitik gibt es bisher Beschlüsse und Gesetzesvorlagen zum Vorsorgeprinzip. Die Erklärung der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio konkretisiert das Vorsorgeprinzip in Artikel 15 der Deklaration. Die Behandlung von Verbraucherschutzstandards in der WTO-Minis­ terkonferenz beschränkte sich auf die Empfehlung an das Komitee für Handel und Umwelt (CTE), sich mit „Labeling Requirements for Environmental Purposes“ zu beschäftigen (WTO 2001a: Ziff. 32; vgl. auch Kapitel 3.6.1und 8).



74 Vgl. hierzu auch das Minderheitenvotum der FDP-Fraktion in Kapitel 11.2.2.3.4.

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